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Beförderung

Mit dem Ziel der akademischen Karriereförderung ermöglichen wir durch Evaluation begleitete Beförderungen.

Für jede Karrierestufe gibt es spezifische Anforderungen an eine Beförderung, in deren Rahmen ebenfalls eine Evaluation stattfindet. Diese Prozesse werden massgeblich durch die Tenure & Promotion Kommission gesteuert.

Bei Tenure Track Assistenzprofessuren findet nach spätestens sechs Jahren eine Evaluation hinsichtlich einer möglichen Beförderung statt, auch im Vergleich mit dem internationalen Kollegium des Karrierestandes und Fachbereichs. Hierzu erfolgt zuerst eine School-interne Einschätzung durch eine Kommission, sowie anschliessend eine abteilungsübergreifende Evaluation durch die Tenure & Promotion-Kommission (TP-Kommission). Diese “sorgt für die universitätsweite Qualitätssicherung bei der Besetzung von Dozentenstellen im Rahmen des Beförderungsverfahrens” (Reglement TP-Kommission, Art. 8) und leitet im Anschluss daran die finalisierenden Schritte ein.

Die Abteilungen sind zuständig für die Durchführung der Mid-term Evaluation und die abteilungsinterne Evaluation. Sie definieren die Tenurekriterien und spezifizieren das Verfahren sowie die Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung in ihren spezifischen Ausführungsbestimmungen. Die Tenurekriterien sind in den Wahlbeschlüssen der Assistenzprofessuren ausgeführt und unterscheiden sich jeweils für die Law School, die School of Computer Science, die School of Economics and Political Science, die School of Finance, die School of Humanities and Social Sciences und die School of Management. Bei positiver Evaluation erfolgt die Beförderung auf die Assoziierte Professur.

Assoziierte Professuren sind unbefristete Stellen. Vier Jahre nach Stellenantritt einer Assoziierten Professur ist es möglich den Antrag auf Beförderung zu stellen, oder aber in durch den Abteilungsvorstand begründeten Ausnahmen. Massgeblich ist entweder, sofern vorhanden, das individualisierte Stellenprofil im Rahmen der strategischen Planung, oder, falls nicht vorhanden, das abteilungsspezifische RELEAD-Profil für Ordinarien.

Der Antrag wird an die oder den Abteilungsvorstehende/n gerichtet und beinhaltet mindestens einen aktuellen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie einen Selbstevaluationsbericht entlang des individualisierten Stellenprofils oder der abteilungsspezifischen RELEAD-Kriterien. Daraufhin erfolgt eine abteilungsinterne Prüfung der Formalkriterien, und die oder der Abteilungsvorstehende eröffnet ein Beförderungsdossier, in dem auch die Prüfergebnisse abgelegt werden.

Wenn das Stellenprofil und die entsprechende strategische Planung durch die Abteilung freigegeben sind, prüft dies die Rektorin oder der Rektor. Diese Prüfung kann positiv ausfallen, oder aber aufgrund eines Strategie- oder Finanzvorbehaltes abgewiesen werden.

Bei positivem Verlauf gelangt das Dossier dann an die Tenure & Promotion Kommission (TPK), das durch mindestens durch die oder den Abteilungsvorstehende/n eingebrachten drei Vorschläge für externe Gutachtende ergänzt wird. Die nächsten Schritte – das externe Begutachten durch mindestens drei Gutachtende, sowie die abschliessende interne Gesamtqualifikationsbeurteilung – werden von der TPK verantwortet, welche die Ergebnisse im Dossier festhält und die weiteren Schritte zum Abschluss des Beförderungsverfahrens einleitet.

Im positiven Fall erfolgt ein Beförderungsgespräch durch Rektorin oder Rektor, und die Wahl. Negativ evaluierte Anträge können frühestens nach zwei Jahren neu gestellt werden.

Weitere Spezifikationen finden sich im entsprechenden Reglement.

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