Die Universität St.Gallen hat verschiedene Fonds, um Studierende finanziell zu unterstützen und so den Zugang zu einer hochwertigen Ausbildung für alle zu ermöglichen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Zusätzlich zu den bedürftigkeitsabhängigen Finanzierungsinstrumenten des Kantons (Stipendien und Darlehen) und den Programmen des Sozialsystems (Sozialhilfe) bietet die Universität St.Gallen ihren Studierenden eine bedürftigkeits- und leistungsabhängige finanzielle Unterstützung an, die durch interne Mittel und durch die Zusammenarbeit mit externen Stiftungen finanziert wird. Die Fachstelle für Studienfinanzierung befasst sich mit allen Aspekten der operativen und strategischen Entwicklung dieser Finanzhilfemassnahmen und steht in engem Kontakt mit Studierenden, die finanzielle Unterstützung beantragen.
Der HSG Darlehens- und Stipendienfonds (DSF) richtet sich an alle Studierenden des Assessementjahres, des Bachelor- und des Masterstudiums und unterstützt sie bedürftigkeitsabhängig subsidiär mit Stipendien und Darlehen zu günstigen Zinssätzen. Die verschiedenen leistungsabhängigen Stipendien sind alle an einen Mindestnotendurchschnitt an der HSG und eine bestimmte Anzahl von Credits in einer festgelegten Anzahl von Semestern gebunden, aber auch an verschiedene Anforderungen hinsichtlich Nationalität und Wohnsitz sowie an zusätzliche Kriterien. Die Zulassungskriterien für jedes Finanzinstrument – ob intern oder extern – sind klar festgelegt. Die Werte der sozialen Inklusion und einer hochwertigen Bildung für alle spiegeln sich in allen Bestimmungen der Finanzhilfeprogramme unserer Universität wider.

In 2024 haben 106 Studierende eine Unterstützung durch den HSG Darlehens- und Stipendienfonds im Gesamtumfang von ca. CHF 1'000'000 erhalten. Zusätzlich wurden ca. CHF 150'000 an weiteren bedürftigkeitsabhängigen Stipendien an insgesamt 32 Studierende gewährt, und 41 Exzellenzstipendien im Gesamtumfang von ca. CHF 450'000 gesprochen.