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Reimmatrikulation

Wenn Sie nicht mehr an der HSG eingeschrieben sind und Ihr Studium fortsetzen möchten, erfolgt die Anmeldung über das Online-Formular zur Reimmatrikulation.

Eine Reimmatrikulation ist möglich, wenn

  • Sie ein Bachelor- oder Master-Studium begonnen und nach einer Pause fortsetzen möchten.
  • Sie das Assessmentjahr erfolgreich abgeschlossen haben und nach einer Pause auf Bachelor-Stufe weiterstudieren möchten.
  • Sie das Assessmentjahr nicht bestanden haben, aber für einen zweiten Versuch zugelassen sind.
  • Sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben und nach einer Pause das Master-Studium in einem der folgenden Programme aufnehmen möchten: MBI, MiMM, MGM, MACFin, MEcon, MIL, MLaw, MLE.
    Bitte beachten Sie die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen der Programme.
    Wichtig: Das MGM-Programm kann nur im Herbstsemester begonnen werden. Wer die Master-Vorbereitungsstufe absolvieren muss, kann sich für das Frühjahrssemester reimmatrikulieren und nach Abschluss der Master-Vorbereitungsstufe im darauffolgenden Herbstsemester mit dem MGM starten.
    (Die Bewerbung zu den spezialisierten Master-Programmen MBF, SIM, MiQE/F, MIA, MCS erfolgt ausschliesslich über die Online-Anmeldung. Anmeldefrist: 1. Oktober bis 30. April.)
  • Sie ein Master-Studium an der HSG abgeschlossen haben und sich für ein Doktoratsstudium bewerben möchten.
     

Fristen zur Einreichung des Reimmatrikulationsformulars für Assessment, Bachelor und Master

Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. Juni
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. September – 30. November

Hinweis:
Fristen für die Doktoratsprogramme sind auf den individuellen Zulassungsseiten aufgeführt.
Das Reimmatrikulationsformular und die geltenden Fristen für Wirtschaftspädagogik II finden Sie auf der entsprechenden Zulassungsseite.

Online-Formular zur Reimmatrikulation

Wenn Sie mehr als zwei Semester exmatrikuliert waren, wird die Anmeldegebühr von CHF 250 fällig. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung.

Persönliche Daten

Antrag auf Reimmatrikulation für

Unfallversicherung/Sozialfonds Studentenschaft

Der Betrag wird zusammen mit den Studiengebühren in Rechnung gestellt.

Frist für die Einreichung des Antrags

30. Juni (für das jeweilige Herbstsemester)
30. November (für das jeweilige Frühjahrssemester)

Doktorat:
Einreichfristen sind auf den individuellen Zulassungsseiten der
Doktoratsprogramme aufgeführt

Die Doktoratsvereinbarung HSG-Professor/-in (Referent/-in) inkl.
Dissertationsthema für die Zulassung zum Doktoratsstudium ist fristgerecht per
Email im PhD Office doktorat@unisg.ch einzureichen.

Downloads

Kontakt

Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

Persönlich (02-U154)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung 

Weiterführende Links

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