Eine Reimmatrikulation ist möglich, wenn
- Sie ein Bachelor- oder Master-Studium begonnen und nach einer Pause fortsetzen möchten.
- Sie das Assessmentjahr erfolgreich abgeschlossen haben und nach einer Pause auf Bachelor-Stufe weiterstudieren möchten.
- Sie das Assessmentjahr nicht bestanden haben, aber für einen zweiten Versuch zugelassen sind.
- Sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben und nach einer Pause das Master-Studium in einem der folgenden Programme aufnehmen möchten: MBI, MiMM, MGM, MACFin, MEcon, MIL, MLaw, MLE.
Bitte beachten Sie die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen der Programme.
Wichtig: Das MGM-Programm kann nur im Herbstsemester begonnen werden. Wer die Master-Vorbereitungsstufe absolvieren muss, kann sich für das Frühjahrssemester reimmatrikulieren und nach Abschluss der Master-Vorbereitungsstufe im darauffolgenden Herbstsemester mit dem MGM starten.
(Die Bewerbung zu den spezialisierten Master-Programmen MBF, SIM, MiQE/F, MIA, MCS erfolgt ausschliesslich über die Online-Anmeldung. Anmeldefrist: 1. Oktober bis 30. April.) - Sie ein Master-Studium an der HSG abgeschlossen haben und sich für ein Doktoratsstudium bewerben möchten.
Fristen zur Einreichung des Reimmatrikulationsformulars für Assessment, Bachelor und Master
Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. Juni
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. September – 30. November
Hinweis:
Fristen für die Doktoratsprogramme sind auf den individuellen Zulassungsseiten aufgeführt.
Das Reimmatrikulationsformular und die geltenden Fristen für Wirtschaftspädagogik II finden Sie auf der entsprechenden Zulassungsseite.