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Zulassung zum Lehrprogramm Digitale Kommunikation und Journalismus (DKJ)

Lehrprogramm auf Master-Stufe. 
Unterrichtssprache Deutsch.
Auswahlverfahren für alle Bewerbende.

Voraussetzungen

Sie studieren bereits an der Universität St.Gallen auf Master-Stufe oder sind zu einem Master-Programm an der Universität St.Gallen zugelassen. (Das Lehrprogramm kann erst nach abgelegter MV-Stufe gestartet werden.)

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Auswahlverfahren

Das Lehrprogramm ist auf maximal 30 Studierende pro Jahr beschränkt. Die Programmleitung trifft auf Basis der eingereichten Unterlagen eine Auswahl.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt über

Compass Antrag "Zusatzqualifikationen (Lehrprogramme)".

Anmeldefrist: 1. Februar – 30. Juni

Checkliste: einzureichende Unterlagen

  • Lebenslauf in deutscher Sprache (eine Seite)
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache (eine Seite)
  • Aktueller Notenauszug des Bachelor-Studiums
     

Wenn Sie bereits über einen HSG-Studienabschluss verfügen und derzeit exmatrikuliert sind, erfolgt die Bewerbung via Formular zur Reimmatrikulation. Die Bewerbungsunterlagen senden Sie in diesem Fall per E-Mail an zulassungunisg.ch

Voraussetzungen

Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ihr Studienabschlusszeugnis wurde von einer Universität verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
  • Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
  • Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.

Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen, Hochschulabschlüssen inklusive länderspezifische Bestimmungen 

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Auswahlverfahren

Das Lehrprogramm ist auf maximal 30 Studierende pro Jahr beschränkt. Die Programmleitung trifft auf Basis der eingereichten Unterlagen eine Auswahl.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist: 1. Februar - 30. Juni

Zur Online-Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene Immatrikulationsvereinbarung
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf in deutscher Sprache (eine Seite)
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache (eine Seite)
  • Studienberechtigungsausweis (Schweizer Matura, ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, müssen im aktuellen Transcript mindestens zwei Drittel der Masterleistungen ausgewiesen sein. Bei „Joint Degrees“ sind Transcripts von jeder beteiligten Hochschule inklusive Erklärungen zum Studienprogramm einzureichen.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien “Amtlich beglaubigte Dokumente und Übersetzungen“.

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.

 

Weiterführende Links

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

Persönlich (05-003)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung 

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