Der Kodex begleitet die Tätigkeit der Universität. Er macht Aussagen zu zentralen Werten dieser Gemeinschaft. Unser Anspruch ist es, diese Werte zu leben. Über Richtlinien und Illustrationen befördert der Kodex ein geteiltes Verständnis davon, wie wir unsere Arbeit machen, das Leben auf dem Campus gestalten und miteinander umgehen wollen.
Eingebettet in den rechtlichen Rahmen von Bund und Kanton, ist die Universität St.Gallen an eine Vielzahl von äusseren Vorgaben und internen Reglementen gebunden. Verankert in einem normativen Bereich, der dem Recht vorgelagert ist, baut der Kodex HSG Brücken zu relevanten Regelwerken, wiederholt sie aber nicht.
Detaillierte Verhaltensvorgaben entsprechen nicht dem Selbstverständnis der HSG. Was wir einfordern, ist eigenverantwortliches Handeln entlang von Werten und Prinzipien, die für uns von zentraler Bedeutung sind.
Wir anerkennen, dass sich diese für uns zentralen Werte und Prinzipien in ihrem normativen Anspruch mitunter überschneiden oder gar spannungsvoll gegenüberstehen können. Prinzipien wie Professionalität oder Kollegialität etwa mögen einen vertraulichen Umgang mit Informationen nahelegen, die unter dem Gebot der Transparenz einem weiteren Personenkreis zugänglich zu machen wären. Welcher Anspruch geht also vor? – Solchen Widersprüchen müssen wir uns stellen.
Vor diesem Hintergrund pflegen wir an der HSG eine Werte-, aber auch eine Fehlerkultur, die unsere Arbeit trägt und stützt. Fehler sind menschlich. Wir stehen zu ihnen und lernen aus ihnen. Universitätsleitung, Alumni und Studentenschaft sorgen für die kontinuierliche Diskussion unseres normativen Rahmens, für seine Verbreitung und Verankerung auf allen Ebenen, für seine kritische Hinterfragung und Überarbeitung in regelmässigen Abständen.
Werte und Prinzipien sind Ausgangs- und Orientierungspunkte, konkrete Entscheidungsvorgaben machen sie nicht. Die nachfolgenden Richtlinien und Beispiele dienen der Konkretisierung und Illustration. Der Senat verabschiedet sie in der Überzeugung, dass ihre Einhaltung für viele Angehörige der Universität eine Selbstverständlichkeit darstellt. Über nachhaltige Anstrengungen soll die Einhaltung für alle zur Selbstverständlichkeit werden.
Regelwerke:
Bundesverfassung (Art. 20)
Verfassung des Kantons St.Gallen (Art. 2 Abs. 2 lit. n)
Universitätsgesetz (Art. 3 Abs. 1)
Regelwerke:
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Universitätsgesetz (insbesondere Kapitel VI Disziplinarrecht)
Regelwerke:
Kantonales Datenschutzgesetz
Verordnung über die Höhe, Ausrichtung und Ablieferung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Einsitznahme in Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung (Vergütungsverordnung). Insbesondere Kapitel II Höhe und Ausrichtung von Vergütungen für Mitglieder oberster Leitungsorgane selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten.
Auslagen- und Spesenreglement
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Regelwerke:
Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Ausführungsbestimmungen zum Studium (insbesondere Art. 55-57, Art. 61)
Regelwerke:
HSG Leitbild (Ziffern 2, 3 und 4)
Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen
Richtlinien über die externe Meldestelle für Missstände
Regelwerke:
Benutzungsordnung der Universität St.Gallen
Auslagen- und Spesenreglement
Reglement betreffend Bildung und Verwendung von Institutsvermögen
Regelwerke:
Kantonales Datenschutzgesetz
Reglement zur Open Access Policy
Richtlinien für Nebenbeschäftigungen von Dozierenden
Informations- und Offenlegungsrichtlinien
Auslagen- und Spesenreglement
Mit Blick auf die Umsetzung dieser Richtlinien stehen alle Angehörigen der HSG gleichermassen in der Verantwortung. Wer im Zweifelsfall hinschaut statt wegschaut, wer Fragen stellt und Bedenken äussert, handelt richtig. In unsicheren Situationen mag der folgende Dreischritt weiterhelfen.
Ist mein Vorgehen korrekt? Wie würde ich es einer nahestehenden Person erklären, wenn ich mich rechtfertigen müsste? Könnte ich von anderen einfordern, was ich zu tun gedenke? Kann ich guten Gewissens antworten, wenn Kontrollinstanzen Rechenschaft einfordern oder Medien darüber berichten?
Bleiben Unsicherheiten, wende ich mich an Personen im Umfeld, an Kolleginnen, Vorgesetzte oder Fachleute im Haus, gegebenenfalls an spezifische Ethik- oder Fachkommissionen an der Universität. Bei Unsicherheiten dazu, wer weiterhelfen könnte, suche ich Auskunft und Information bei den Beratungsstellen der HSG.
Ist ein internes Ansprechen nicht möglich oder nicht erfolgreich, kann ich Fehlverhalten oder Verdachtsmomente melden. Das Ansprechen der hausinternen Fachstelle wird vertraulich behandelt. Extern steht neu die «Meldestelle für Missstände» (Whistleblowing) zur Verfügung. Diese Stelle ist gänzlich unabhängig von der Universität.
Ohne ein klares Bekenntnis blieben solche Schritte unvollständig: Im Wissen um Verstösse gegen den Kodex HSG schweigen wir nicht, sondern handeln. Dieses Bekenntnis bindet die universitäre Gemeinschaft im Allgemeinen und ihre Leitung im Besonderen.