Meinungen - 27.09.2026 - 17:15
Am 27. September 2026 hat die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung» abgestimmt. Die Initiative strebte eine höhere Eigenversorgung an: Künftig sollten mindestens 70 Prozent des heimischen Nahrungsmittelbedarfs aus inländischer Produktion stammen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Schweizer Landwirtschaft ihren Schwerpunkt von tierischen auf pflanzliche Erzeugnisse verlagern.
Darüber hinaus forderte die Initiative einen verbesserten Schutz des Trinkwassers sowie die langfristige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und der Biodiversität. Dünger und Pflanzenschutzmittel sollten sparsamer eingesetzt werden, und die Höchstwerte für Stickstoff und Phosphor dürften nicht mehr überschritten werden. Sämtliche Veränderungen hätten laut Initiativtext innerhalb von zehn Jahren verbindlich umgesetzt werden müssen.
Das Parlament lehnte die Initiative einstimmig ab. Die Stimmbevölkerung folgte diesem Kurs an der Urne. Der Bundesrat teilte zwar die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage, hielt die Zehnjahresfrist jedoch für unrealistisch und die Verankerung von Verwaltungsrichtwerten in der Verfassung für unpassend. Doch auch nach dem Nein bleiben die drängenden Umwelt- und Versorgungsfragen ungelöst – der Bund steht weiterhin in der Pflicht.
Die Initiative verlangte, dass die Schweiz innerhalb von zehn Jahren mindestens 70 Prozent ihres Kalorienbedarfs aus eigener Produktion deckt (Netto-Selbstversorgungsgrad). Zum Vergleich: Zwischen 2022 und 2024 lag dieser Wert im Durchschnitt bei 45 Prozent. Die Forderung war somit ehrgeizig. Doch das Thema bleibt aktuell. Auch unabhängig von der Initiative strebt der Bund an, die Eigenversorgung bis 2050 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben.
Ein Anstieg des Selbstversorgungsgrades erfordert Anpassungen in der landwirtschaftlichen Produktion und in unseren Essgewohnheiten. Es müssten deutlich mehr pflanzliche Nahrungsmittel angebaut und im Gegenzug die Produktion von Tierfutter und tierischen Produkten zurückgefahren werden. Ein solcher Wandel liesse sich beispielsweise durch eine Reduktion der Subventionen für die tierische Produktion anstossen. Flankierend müssten Lebensmittelabfälle konsequent reduziert werden (entsprechend dem Bundesziel einer Halbierung bis 2030) und die Konsumenten müssten ihren Speiseplan pflanzenbasierter gestalten. Einem «Vegan-Zwang» entspricht dies jedoch nicht: Rund 60 Prozent der Schweizer Nutzfläche besteht aus nicht ackerfähigem Dauergrünland, das weiterhin für die grasbasierte Milch- und Fleischproduktion genutzt werden muss.
Der Umbau müsste daher vor allem über die Ackerflächen erfolgen: Wo heute Futtergetreide und Futtermais wachsen, würden künftig Brotgetreide und Eiweisserbsen für den Teller angebaut. Schweine und Mastgeflügel müssten sich weitgehend mit Nebenprodukten aus der Lebensmittelverarbeitung begnügen – ihre Bestände würden entsprechend kleiner werden.
Dennoch gilt: Eine höhere Selbstversorgung ist nicht gleichbedeutend mit echter Krisenfestigkeit. Zwar hilft ein hoher Inlandanteil bei Handelskonflikten und Kriegen, bei lokalen Wetterextremen wirkt jedoch gerade der globale Handel als essenzielle Versicherung. So glich die Schweiz die witterungsbedingten Ernteeinbrüche 2024 durch fünf Prozent Mehrimporte aus. Ein gesetzlich vorgeschriebener Selbstversorgungsgrad würde diesen Anpassungsmechanismus einschränken.
Die Schweiz bezieht rund 80 Prozent ihres Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser, der Rest stammt aus Seen. Die Belastung des Grundwassers durch Pestizidwirkstoffe konnte seit 2019 mehr als halbiert werden. Doch hohe Nitratwerte in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft und Stoffe wie PFAS belasten die Qualität weiterhin.
Der Trockensommer 2026 hat zudem gezeigt, dass auch die Wassermenge zum Problem wird: Über 190 Gemeinden riefen zum Sparen auf, mindestens 151 verhängten Nutzungsverbote. Momentan fehlt eine Übersicht darüber, wann, wo und wie viel Wasser entnommen wird, sowie eine Prioritätenordnung für den Knappheitsfall. Der Bund arbeitet an einer nationalen Wassermanagement-Strategie; der Entscheid des Bundesrats wird Ende 2027 erwartet.
Auch beim Schutz der Ökosysteme besteht ein Durchsetzungsproblem. Ein Treiber ist Ammoniak, das vor allem aus Gülle und Ställen entweicht. Der Stoff lagert sich in Wäldern und Magerwiesen ab, wirkt dort als ungewollter Dünger und verdrängt seltene Arten. Das Ziel des Bundes von maximal 25'000 Tonnen Stickstoff pro Jahr wird seit Jahren um über 60 Prozent überschritten. Genau diese Lücke wollte die Initiative schliessen. Nun bleibt vorerst nur der gesetzliche Absenkpfad: Bis 2030 soll die Landwirtschaft 15 Prozent weniger Stickstoff ausstossen als vor zehn Jahren. Zur Zielerreichung dürfte das kaum ausreichen.
Die Grundanliegen der Initiative – sauberes Trinkwasser, intakte Ökosysteme und mehr Selbstversorgung – sind unbestritten. Uneinigkeit herrschte über das Tempo, die Verbindlichkeit und den Weg über die Verfassung. Mit dem Nein wandert die Debatte zurück in die ordentliche Politik: in die Vernehmlassung zur Agrarpolitik AP30+, den Absenkpfad für Nährstoffe und die Wassermanagement-Strategie 2027. Dort muss sich nun zeigen, ob sich die Umweltziele auch ohne Verfassungsdruck erreichen lassen – oder ob in einigen Jahren das nächste Volksbegehren folgt.
Prof. Dr. Sabrina Eisenbarth ist Assoziierte Professorin für Umweltökonomie und Direktorin des Schweizerischen Instituts für Aussenwirtschaft und Angewandte Wirtschaftsforschung (SIAW-HSG) an der Universität St.Gallen.
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