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Dienstverschiebung

Dienstverschiebungsgesuche sind immer auf den offiziellen Dienstweg unter Einhaltung der gegebenen Fristen einzureichen.

Ist ein Konflikt zwischen Studium und Dienst weder zivil noch durch die Gewährung von persönlichem Urlaub bzw. durch einen "Teildienst" lösbar, kann eine Verschiebung des Dienstes beantragt werden. Die Voraussetzungen dazu sind allerdings hoch.

Vorgehen
Ein Gesuch um Dienstverschiebung ist gemäss den Vorgaben und zwingend bei uns einzureichen. Direkt an die Militärverwaltung gesandte Gesuche werden retourniert. Es ist aber nicht notwendig, dass Sie persönlich erscheinen; Sie müssen uns Ihr Gesuch per Email in PDF (.pdf) zukommen lassen.

Nach Gesetz sind Gesuche um Verschiebung spätestens 14 Wochen (3 Monaten) vor Dienstbeginn einzureichen! Kümmern Sie sich frühzeitig um die Koordination und beachten Sie insbesondere das Aufgebotsplakat! Warten Sie keinesfalls auf den Marschbefehl! Auch die fünf Monate vor ordentlichen WK versandte Dienstanzeige dient lediglich als Weckruf, hat also keine rechtliche Bedeutung.

Ergibt sich der Grund für Ihre Verschiebung erst nach Ablauf der 14-Wochen-Frist, können Sie selbstverständlich trotzdem ein Gesuch stellen. Sie müssen im Gesuch nur erklären, wieso Ihnen eine frühere Einreichung nicht möglich war.

Wirkung
Erst mit dem Entscheid entfaltet ein Dienstverschiebungsgesuch Wirkung. Dieser wird Ihnen schriftlich, an die militärisch gemeldete Adresse eröffnet. Solange er nicht eingetroffen ist, bleibt Ihre Pflicht einzurücken bestehen! Beim Ausbleiben einer Antwort ist deshalb unbedingt direkt bei Ihrem Kreiskommando nachzufragen!

Durch einen positiven Bewilligungsentscheid sind Sie von der Pflicht einzurücken befreit. Andere Pflichten, bspw. die Schiesspflicht, bleiben hingegen unberührt. Über allfällige Ersatzdienste ("Gast-WK") informiert Sie dieselbe Bewilligungsverfügung.

Dienstverschiebungsgründe

Verschiebung von WK, Grundausbildungen und anderer "langer" Dienste

Die Leistung von Grundausbildungen (RS - Rekrutenschule) und anderen langen «Diensten» (Abverdienen), so nicht bereits vor Studienbeginn geleistet, kollidiert immer mit dem Studium. Nach Gesetz ist es zudem nur in Ausnahmefällen möglich, diese bis nach dem Studium zu verschieben. Studium ist kein Ausnahmefall.

Eine Verschiebung kommt deshalb grundsätzlich nur in Frage, um unterjährig eine "bessere" Variante zu belegen (siehe unsere Empfehlungen). Sie müssen diese im Gesuch genau bezeichnen und kurz begründen, wieso sie "besser" ist. Bei mehrteiligen Ausbildungen (Fraktionierung) wird verlangt, dass Sie einen Militär-&-Studienplan für sämtliche Teile, bis zum Abschluss der Ausbildung, aufstellen.

Als Assessment-Student (auch beim Wiederholungsjahr) kommen Sie in den Genuss einer Spezialregelung, weil ein Unterbruch generell ausgeschlossen ist. Eine Verschiebung ist auf den nächsten Termin "nach" der Assessment-Stufe (siehe auch unsere Empfehlungen) möglich.

Besondere Einschränkungen
Die Altersgrenze der Rekrutierung ist bei 24 Jahren. Die Rekrutenschule muss im Kalenderjahr des 25. Geburtstags abgeschlossen werden. Wäre dies nicht mehr möglich, wird eine Verschiebung auf alle Fälle - auch auf Assessment-Stufe - abgelehnt; das Studium muss zwingend verschoben werden! In diesen Fall Militärdienst geht vor!

Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass die RS fraktioniert wird. Eine zuvor fraktionierte (ausnahmsweise) Rekrutenschule muss innerhalb von 24 Monaten, eine Weiterausbildung innert dreier Jahre komplettiert werden. Die Reihenfolge und Terminierung der Blöcke ist nicht variabel.

Der Zivildienst sieht einen 'ersten' Einsatz von mind. 54 Tagen im Jahr nach Zulassung und einen 'langen' Einsatz von mind. 180 Tagen (als Ersatz der RS) innert dreier Jahre vor. Diese Fristen können nur in sehr aussergewöhnlichen Fällen erstreckt werden.

Allgemeine Unzumutbarkeit

Wenn keine der obengenannten Gründe zutreffen, dann haben Sie die Möglichkeit auf Unzumutbarkeit zu plädieren.

Wollen Sie einen Dienst aus anderen als den oben angeführten Gründen verschieben, stellen Sie ein Gesuch aufgrund von allgemeiner Unzumutbarkeit. Dazu müssen Sie eine konkrete Gefährdung Ihrer zivilen Ausbildung nachweisen.

Ein solches Gesuch muss die Situation umfassend beschreiben; die konkrete Unzumutbarkeit muss begründet und alle Behauptungen belegt werden. Die Beurteilung muss ohne Beizug weiterer Informationen, nur anhand Ihres Gesuchsdossiers möglich sein.

An den Grad der Unzumutbarkeit wie auch an den Nachweis werden hohe Anforderungen gestellt. Sie kann sich aber aus der Kombination verschiedener, je für sich ungenügender, universitärer, beruflicher oder anderer Gründe ergeben. Besonders positiv ist es, wenn Sie selbst an den konkreten Gründen keine Schuld tragen, bspw. Fehler der Universität oder der Militärbehörden selbst.

Nicht anerkannte Gründe
Aus unserer Praxis können wir einschätzen, dass folgende Gründe alleine nicht für eine Verschiebung genügen (beispielhaft):

  • Konflikte mit Vereinstätigkeiten (Sport, Musik, Theater, Clubs, Hobbies);
  • Überschneidung mit Semesterbeginn (ausser Assessment-Stufe (auch im Wiederholungsjahr) / erste 14 Tage auf einer neuen Stufe BA - MA);
  • Kollision mit Prüfungseinsichten (Anspruch auf separaten Termin);
  • Selbstverschuldet höhere Semesterbelastung oder "drohende" Verlängerung der Studienzeit (kein Anspruch auf Minimalstudiendauer);
  • Ergänzungsleistungen (Belastung pro Semester bleibt gleich);
  • "Letzte" Abgabetermine für Bachelor- und Masterarbeiten oder Sprachprüfungen;
  • Blockseminare & Exkursionen (pers. Urlaub / Teildienst genügt).

 
Im Zweifel setzen Sie sich mit uns für eine unverbindliche Einschätzung in Verbindung.

Verschiebung von WK und anderen Diensten

Nicht nur Wiederholungskurse können verschoben werden, auch Rekrutenschulen oder andere Ausbildungsdienste

An der Universität St.Gallen wird in folgenden Fällen regelmässig von der Verschiebbarkeit kollidierender Dienste ausgegangen:

  • während der Assessment-Stufe, ausgenommen Rekrutierung und andere Einsätze von kurzer Dauer;
  • während der zentralen Semesterprüfungen (Winter: Januar/Februar - Sommer: Juni/Juli) sowie einer Vorbereitungszeit von fünf Wochen (s.a. unten);
  • während eines Austauschsemesters im Ausland;
  • während eines für die zivile Ausbildung notwendigen Praktikums bis zu vier Monaten Dauer;
  • wenn eine unfreiwillige Semesterabsenz (gesundheitlich bedingt) von mehr als vier Wochen resultierte;
  • im Kalenderjahr, in dem bereits eine Grundausbildung absolviert wird.

Prüfungsleistungen
Zur Verschiebung berechtigen Kollisionen mit den zentralen Prüfungen bzw. einer Vorbereitungszeit von fünf Wochen (für üblichen Prüfungsanfall). Auf Master-Stufe sind diese Zeiten teilweise anders definiert.

Für alle anderen Prüfungsleistungen (während des Semesters dezentrale Prüfungen) haben Sie Anrecht auf alternative Lösungen, (vor oder nach dem Dienst) z.B. Nachholtermine, seitens der Universität. Auch für die »mündliche Mitarbeit« oder »Präsenz« dürfen dienstliche Absenzen nicht negativ angerechnet werden (Diskriminierungsverbot). Den genauen Modus können Sie mit den Dozenten direkt vereinbaren; verlangen diese eine Bestätigung oder bieten keine Lösung an, wenden Sie sich an uns.

Das Gesuchsdossier

Alles um das Gesuchsdossier

Ihr schriftliches Gesuchsdossier sollte enthalten:

  • Formular "Dienstverschiebungsgesuch" der MilVrb HSG (zwingend);
  • NB: Aus Datenschutzgründen können wir keine "fremden" Gesuche bearbeiten.
    evtl. Beilagen gemäss Formular;
  • Stellungnahme: Begründung und Beweise (nur bei Gesuchen aufgrund allg. Unzumutbarkeit)
    Kopie des Ablehnungsbescheids (bei Wiedererwägungsgesuchen);
  • Studien- und Militärplanung bis zum Abschluss der Grundausbildung (nur bei Verschiebung mehrteiliger Ausbildungen);
  • schriftliche Begründung für eine verspätete Einreichung.

Dienstanzeige, Marschbefehl und Dienstbüchlein legen Sie bitte nicht bei.

Im Falle von Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Vorgehensweise bei einer Ablehnung

Was können Sie machen, falls Ihr Dienstverschiebungsgesuch abgelehnt wird?

... wenn kein Entscheid erfolgt

Die Bearbeitung eines Gesuchs kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Haben Sie danach noch keinen Bescheid erhalten, setzen Sie sich direkt mit Ihrem Kreiskommando und fragen Sie nach. Falls nötig setzen Sie dann mit uns in Verbindung. Wir werden für Sie nachforschen.

Haben Sie Ihr Gesuch zu kurzfristig gestellt, fällt die Behörde offiziell keinen Entscheid und leitet das Dossier an den Kommandanten weiter. Sie müssen wie befohlen einrücken und können sich danach mit dem Kommandanten besprechen. Er kann Ihnen persönlichen Urlaub (bis max 3 Tage) bzw. einen Teildienst (mehr als 3 Tage) gewähren oder Sie auch unter gewissen Umständen vorzeitig entlassen.

... bei einer Ablehnung

Wurde Ihr Gesuch abgelehnt, haben Sie die (letzte) Möglichkeit einer einmaligen Wiedererwägung. Gehen Sie dazu analog dem ursprünglichen Dienstverschiebungsgesuch vor und legen Sie eine Kopie des Entscheids sowie eine entsprechend ausführlichere Begründung und evtl. Beweise bei. Auch das Wiedererwägungsgesuch geben Sie bitte bei uns zur Bestätigung und Weiterleitung ab.

Ihr Wiedererwägungs-Gesuch sollte darlegen, dass entweder der Sachverhalt falsch festgestellt/verstanden oder die Vorschriften falsch angewendet wurden; argumentieren Sie anhand der Begründung des Entscheids. Es ist nicht sinnvoll, lediglich Ihrer Enttäuschung Ausdruck zu verleihen oder ohne genauere Begründung eine Überprüfung zu verlangen.

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