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Dienstverschiebung

Digitalisierte Gesuche

Die MilVrb ist jetzt an das Portal der Armee angeschlossen. Bitte reichen Sie Ihre Gesuche primär über dieses ein, da nun die Umstellung auf allen Stellen stattfindet. Ein Login kann ebenfalls über die Webseite beantragt werden.

Generelles

Besteht ein Konflikt aus Studiumsalltag und der Dienstpflicht ist es am besten, wenn dies mittels Urlaubsgesuch oder einer Teildienstleistung gelöst werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Dienstverschiebung beantragt werden. Beachten Sie dabei, dass für die Enriching solcher Gesuche eine Frist von 14 Wochen (vor Dienstbeginn) gilt. Die Aufgebotsdaten werden jeweils per 01. Juli auf der Webseite der Armee abrufbar.

Wirkung
Erst mit dem Entscheid entfaltet ein Dienstverschiebungsgesuch Wirkung. Dieser wird Ihnen schriftlich, an die militärisch gemeldete Adresse eröffnet. Solange er nicht eingetroffen ist, bleibt Ihre Pflicht einzurücken bestehen! Beim Ausbleiben einer Antwort ist deshalb unbedingt direkt bei Ihrem Kreiskommando nachzufragen!

Durch einen positiven Bewilligungsentscheid sind Sie von der Pflicht einzurücken befreit. Andere Pflichten, bspw. die Schiesspflicht, bleiben hingegen unberührt. Über allfällige Ersatzdienste ("Gast-WK") informiert Sie dieselbe Bewilligungsverfügung.

Es werden nur Gesuche bearbeitet, welche über die offizielle Mailadresse der militärischen Verbindungsstelle eingehen und gemäss der Auflistung der Beilagen im jeweiligen Dokument vollständig sind. Bei Gesuchen zur Dienstverschiebung gilt das Eingangsdatum der E-Mail als Eingang des Gesuchs (gemäss Einreichungsfrist; spätestens 14 Wochen vor dem Einrückungsdatum).  Bei Nichteinhaltung der Einreichungsfrist müssen Sie eine Begründung für diese beilegen.

Erklärungen zum Dienstverschiebungsgesuch

Es können nun alle AdA einen Zugang zum Portal der Armee beantragen. Darin können die kommenden Dienstleistungen ausgelesen, Urlaube und Dienstverschiebungen einfach und ohne zusätzlich Formulare beantragt werden. Zudem kann der Marschbefehl mit der Verknüpfung zur DIM-Wallet App digital verwendet werden.

Falls Technische Probleme bestehen kann das offizielle Dienstverschiebungsgesuchsformular der Universität St.Gallen weiterhin auf der Homepage der Militärischen Verbindungsstelle (MilVrb HSG) im Downloadbereich unter Dokumente hruntergeladen und eingereicht werden. Wir bitten Sie um folgendes Vorgehen bei der Einreichung eines Dienstverschiebungsgesuchs:

  1. Prüfen ob eine Verschiebung via Portal der Armee oder ZH Services möglich ist. Ansonsten weiter mit Schritt 2.
  2. Dokument herunterladen
  3. Dokument mit allen Angaben ausfüllen
  4. Dokument ausdrucken
  5. Dokument eigenhändig unterschreiben (keine digitale, keine eingescannte Unterschrift)
  6. Ausgefülltes und unterschriebenes Dokument einscannen
  7. Dokument als PDF von per Mail an die Militärische Verbindungsstelle HSG schicken
    • Verwenden Sie aus Datenschutzgründen Ihre studentische Mailadresse
    • Senden Sie die Gesuche nur per mail und im PDF-Format
    • Die Gesuche für Dienstverschiebungen müssen 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden

Bitte vergessen Sie nicht, die entsprechenden Nachweise bzw. Begründung für die beantragte Verschiebung mitzuschicken (siehe auch unsere Informationen zum Gesuchsdossier) sowie mindestens ein Alternativdatum anzugeben.

Online-Verschiebung

ZHservices - Online Dienstleistungen des Kantons Zürich

In Kooperation mit dem Kreiskommando ZH haben Studierende aus dem Kanton Zürich* die zusätzliche Möglichkeit die Dienstverschiebungsgesuche via ZHservices (digital) einzureichen:

www.services.zh.ch/basis/login

*Studierende, die in Kanton ZH (Heimatkanton bzw. Wohnort) angemeldet sind und sich bei der ZHservices registriert haben.

In Notfällen (bei einer längeren Abwesenheit der MilVrb HSG) wenden Sie sich bitte direkt beim Kreiskommando ZH.

 

WEA – Weiterentwicklung der Armee

Studierende, welche bereits Zugang zu der online Plattform der Armee haben, sind angehalten Ihre Gesuche in erster Linie digital zu erfassen.

Vierschiebung von langen Diensten

Die Leistung von Grundausbildungen (RS - Rekrutenschule) und anderen langen «Diensten» (Abverdienen), so nicht bereits vor Studienbeginn geleistet, kollidiert immer mit dem Studium. Nach Gesetz ist es zudem nur in Ausnahmefällen möglich, diese bis nach dem Studium zu verschieben. Studium ist kein Ausnahmefall.

Eine Verschiebung kommt deshalb grundsätzlich nur in Frage, um unterjährig eine "bessere" Variante zu belegen (siehe unsere Empfehlungen). Sie müssen diese im Gesuch genau bezeichnen und kurz begründen, wieso sie "besser" ist. Bei mehrteiligen Ausbildungen (Fraktionierung) wird verlangt, dass Sie einen Militär-&-Studienplan für sämtliche Teile, bis zum Abschluss der Ausbildung, aufstellen.

Als Assessment-Student (auch beim Wiederholungsjahr) kommen Sie in den Genuss einer Spezialregelung, weil ein Unterbruch generell ausgeschlossen ist. Eine Verschiebung ist auf den nächsten Termin "nach" der Assessment-Stufe (siehe auch unsere Empfehlungen) möglich.

Besondere Einschränkungen
Die Altersgrenze der Rekrutierung ist bei 24 Jahren. Die Rekrutenschule muss im Kalenderjahr des 25. Geburtstags abgeschlossen werden. Wäre dies nicht mehr möglich, wird eine Verschiebung auf alle Fälle - auch auf Assessment-Stufe - abgelehnt; das Studium muss zwingend verschoben werden! In diesen Fall Militärdienst geht vor!

Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass die RS fraktioniert wird. Eine zuvor fraktionierte (ausnahmsweise) Rekrutenschule muss innerhalb von 24 Monaten, eine Weiterausbildung innert dreier Jahre komplettiert werden. Die Reihenfolge und Terminierung der Blöcke ist nicht variabel.

Der Zivildienst sieht einen 'ersten' Einsatz von mind. 54 Tagen im Jahr nach Zulassung und einen 'langen' Einsatz von mind. 180 Tagen (als Ersatz der RS) innert dreier Jahre vor. Diese Fristen können nur in sehr aussergewöhnlichen Fällen erstreckt werden.

Dienstverschiebungsgründe

Reguläre Verschiebungsgründe

Das Assessmentjahr, zentrale Prüfungen inkl. der Vorbereitungsphase von 5 Wochen, Auslandsemester sowie Kurzpraktika (< 4 Mt.) gelten als reguläre verschiebungsgründe. Diese können als solche auf dem Verschiebungsformular angewählt werden. Die ersten 2 Wochen eines neuen Programmes werden von der MilVrb als Grund unterstützt jedoch besteht für die Kreiskommandos keine Pflicht diesen anzuerkennen. Treffen diese Kriterien nicht zu, ist die Unzumutbarkeit zu wählen.

Unzumutbarkeit

Wollen Sie einen Dienst aus anderen als den oben angeführten Gründen verschieben, stellen Sie ein Gesuch aufgrund von allgemeiner Unzumutbarkeit. Dazu müssen Sie eine konkrete Gefährdung Ihrer zivilen Ausbildung nachweisen.

Ein solches Gesuch muss die Situation umfassend beschreiben; die konkrete Unzumutbarkeit muss begründet und alle Behauptungen belegt werden. Die Beurteilung muss ohne Beizug weiterer Informationen, nur anhand Ihres Gesuchsdossiers möglich sein.

An den Grad der Unzumutbarkeit wie auch an den Nachweis werden hohe Anforderungen gestellt. Sie kann sich aber aus der Kombination verschiedener, je für sich ungenügender, universitärer, beruflicher oder anderer Gründe ergeben. Besonders positiv ist es, wenn Sie selbst an den konkreten Gründen keine Schuld tragen, bspw. Fehler der Universität oder der Militärbehörden selbst.

Nicht anerkannte Gründe
Aus unserer Praxis können wir einschätzen, dass folgende Gründe alleine nicht für eine Verschiebung genügen (beispielhaft):

  • Konflikte mit Vereinstätigkeiten (Sport, Musik, Theater, Clubs, Hobbies);
  • Überschneidung mit Semesterbeginn (ausser Assessment-Stufe (auch im Wiederholungsjahr) / erste 14 Tage auf einer neuen Stufe BA - MA);
  • Kollision mit Prüfungseinsichten (Anspruch auf separaten Termin);
  • Selbstverschuldet höhere Semesterbelastung oder "drohende" Verlängerung der Studienzeit (kein Anspruch auf Minimalstudiendauer);
  • Ergänzungsleistungen (Belastung pro Semester bleibt gleich);
  • "Letzte" Abgabetermine für Bachelor- und Masterarbeiten oder Sprachprüfungen;
  • Blockseminare & Exkursionen (pers. Urlaub / Teildienst genügt).

 
Im Zweifel setzen Sie sich mit uns für eine unverbindliche Einschätzung in Verbindung.

Übrige Dienste

An der Universität St.Gallen wird in folgenden Fällen regelmässig von der Verschiebbarkeit kollidierender Dienste ausgegangen:

  • während der Assessment-Stufe, ausgenommen Rekrutierung und andere Einsätze von kurzer Dauer;
  • während der zentralen Semesterprüfungen (Winter: Januar/Februar - Sommer: Juni/Juli) sowie einer Vorbereitungszeit von fünf Wochen (s.a. unten);
  • während eines Austauschsemesters im Ausland;
  • während eines für die zivile Ausbildung notwendigen Praktikums bis zu vier Monaten Dauer;
  • wenn eine unfreiwillige Semesterabsenz (gesundheitlich bedingt) von mehr als vier Wochen resultierte;
  • im Kalenderjahr, in dem bereits eine Grundausbildung absolviert wird.

Prüfungsleistungen
Zur Verschiebung berechtigen Kollisionen mit den zentralen Prüfungen bzw. einer Vorbereitungszeit von fünf Wochen (für üblichen Prüfungsanfall). Auf Master-Stufe sind diese Zeiten teilweise anders definiert.

Für alle anderen Prüfungsleistungen (während des Semesters dezentrale Prüfungen) haben Sie Anrecht auf alternative Lösungen, (vor oder nach dem Dienst) z.B. Nachholtermine, seitens der Universität. Auch für die »mündliche Mitarbeit« oder »Präsenz« dürfen dienstliche Absenzen nicht negativ angerechnet werden (Diskriminierungsverbot). Den genauen Modus können Sie mit den Dozenten direkt vereinbaren; verlangen diese eine Bestätigung oder bieten keine Lösung an, wenden Sie sich an uns.

Vorgehen bei Ablehnung

Was können Sie machen, falls Ihr Dienstverschiebungsgesuch abgelehnt wird?

... wenn kein Entscheid erfolgt

Die Bearbeitung eines Gesuchs kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Haben Sie danach noch keinen Bescheid erhalten, setzen Sie sich direkt mit Ihrem Kreiskommando und fragen Sie nach. Falls nötig setzen Sie dann mit uns in Verbindung. Wir werden für Sie nachforschen.

Haben Sie Ihr Gesuch zu kurzfristig gestellt, fällt die Behörde offiziell keinen Entscheid und leitet das Dossier an den Kommandanten weiter. Sie müssen wie befohlen einrücken und können sich danach mit dem Kommandanten besprechen. Er kann Ihnen persönlichen Urlaub (bis max 3 Tage) bzw. einen Teildienst (mehr als 3 Tage) gewähren oder Sie auch unter gewissen Umständen vorzeitig entlassen.

... bei einer Ablehnung

Wurde Ihr Gesuch abgelehnt, haben Sie die (letzte) Möglichkeit einer einmaligen Wiedererwägung. Gehen Sie dazu analog dem ursprünglichen Dienstverschiebungsgesuch vor und legen Sie eine Kopie des Entscheids sowie eine entsprechend ausführlichere Begründung und evtl. Beweise bei. Auch das Wiedererwägungsgesuch geben Sie bitte bei uns zur Bestätigung und Weiterleitung ab.

Ihr Wiedererwägungs-Gesuch sollte darlegen, dass entweder der Sachverhalt falsch festgestellt/verstanden oder die Vorschriften falsch angewendet wurden; argumentieren Sie anhand der Begründung des Entscheids. Es ist nicht sinnvoll, lediglich Ihrer Enttäuschung Ausdruck zu verleihen oder ohne genauere Begründung eine Überprüfung zu verlangen.

Downloads und Aufgebotsdaten

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