Sämtlicher Unterricht findet online statt.
Arbeits- und Lernmeetings sollen wenn immer möglich digital stattfinden. Meetings in den HSG-Liegenschaften sind aber erlaubt – unter strikter Einhaltung aller Schutzmassnahmen und mit maximal 5 Personen.
Es gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Campus – sowohl vor den Gebäuden als auch in allen Innenräumen. Ausgenommen hiervon ist die Einzelanwesenheit in Räumen / Büros. Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren, die sich auf dem Campus und in den Universitätsgebäuden aufhalten. Personen mit Krankheits-Symptomen oder Personen, die sich krank fühlen, dürfen weder HSG-Gebäude noch den Campus betreten. Die HSG-Gebäude sind zugänglich, aber der Aufenthalt ist auf einen konkreten Studien-, Forschungs- oder Arbeitszweck zu beschränken.
Wir danken Ihnen allen für Ihr verantwortungsvolles Einhalten der Schutzmassnahmen und Ihr Verständnis für und das Mittragen der massiven Einschränkungen, die derzeit damit verbunden sind. Nur so können wir gewährleisten, dass unser Campus in absehbarer Zukunft wieder in vertrautem Masse offenstehen wird – was unser klares Ziel ist.