- 25.06.2024 - 11:00
Kollaborative Studie der Universität St. Gallen und der TU Dresden.
Das Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremer Bewegungen hat erhebliche Folgen für den deutschen und europäischen Wirtschaftsstandort. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern beobachten diese Entwicklung mit Sorge, da ihren Mitgliedern durch europakritische, protektionistische und gesellschaftspolitisch-reaktionäre Bestrebungen erhebliche Wettbewerbsnachteile drohen.
„Trotz dieser negativen Auswirkungen zögern viele Kammern, sich deutlich gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus und für Demokratie, Weltoffenheit und Vielfalt zu positionieren“, erklärt Prof. Markus Scholz von der TU Dresden.
Um der Zurückhaltung auf den Grund zu gehen, befragten Thomas Beschorner und Andreas Hermann von der Universität St. Gallen gemeinsam mit ihren Dresdner Kollegen im Rahmen einer bundesweit angelegten Studie die insgesamt 79 IHK sowie 53 Handwerkskammern in Deutschland zum Thema Rechtsextremismus.
Die Vollerhebung ergab als mögliche Ursache der Zurückhaltung der Kammern ihr politisches Neutralitätsgebot, das politischen Aussagen über Wirtschaftsbelange hinaus enge Grenzen setzt. „Das Gebot der politischen Neutralität, wofür ich bestens Verständnis habe, darf jedoch nicht so weit gehen, dass man schweigt gegenüber Angriffen auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit“, sagt Prof. Andreas Hermann.
In ihren aus der Studie abgeleiteten Handlungsempfehlungen schlagen die Autoren daher vor, die regulatorischen Bedingungen der Kammern zu prüfen. In einem Rechtsgutachten könnten, so der Vorschlag der Autoren, die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Neutralität im Falle des Engagements für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung eingehender beleuchtet werden.
„Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen die Kammern legitimiert sind, sich für Freiheit und Demokratie einzusetzen. Welche Formen von Verlautbarungen und Maßnahmen sind dafür aus rechtlicher Sicht statthaft“, erklärt Prof. Thomas Beschorner. „Eine entsprechende rechtliche Einordnung wäre aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung, damit den Kammern Möglichkeiten für ein Engagement für die demokratische Grundordnung an die Hand gegeben werden.“
Kontakt:
Prof. Thomas Beschorner (Hauptansprechpartner und Projektleiter)
Institut für Wirtschaftsethik / Universität St. Gallen
Tel.: +41 (0) 71 224 3143
E-Mail: thomas.beschorner@unisg.ch
Prof. Markus Scholz
Professur für Betriebswirtschaft, insbes. Responsible Management
IHI Zittau / TU Dresden
Tel.: +49 3583 612-4178
E-Mail: markus.scholz1@tu-dresden.de
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