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Campus - 05.11.2025 - 15:00 

Aufgelaufene Teuerung: Regierung genehmigt Erhöhung der Studiengebühren an der HSG

Seit dem Jahr 2014 sind die Studiengebühren an der Universität St.Gallen (HSG) unverändert. Per Herbstsemester 2026 erfolgt eine moderate Erhöhung um rund sieben Prozent, was die Regierung des Kantons St.Gallen kürzlich bewilligt hat. Die Erhöhung entspricht der aufgelaufenen Teuerung seit 2014.
Aufgelaufene Teuerung: Regierung genehmigt Erhöhung der Studiengebühren an der HSG

Ende Oktober hat die Regierung des Kantons St.Gallen eine Erhöhung der Studiengebühren an der Universität St.Gallen (HSG) um rund sieben Prozent beschlossen. Dies umfasst alle Studiengebühren; nebst den Semestergebühren also auch Anmelde- und Immatrikulationsgebühren, Prüfungsgebühren, Kolleggelder etc. Die Studiengebühren pro Semester für regulär immatrikulierte Bachelor-Studierende aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein steigen somit von CHF 1’229 auf CHF 1'310.50 bzw. von CHF 3’129 auf CHF 3'343.50 für ausländische Studierende. Masterstudierende aus der Schweiz bezahlen neu CHF 1'524.50 (bisher CHF 1'429), während die Gebühren auf Master-Stufe für Ausländerinnen und Ausländer neu CHF 3'557.50 (bisher CHF 3'329) betragen werden. Die neuen Gebühren gelten ab 1. August 2026 (Beginn des Herbstsemesters 2026). Von der Änderung ausgenommen ist aufgrund der Zusammenarbeit mit der Universität Zürich das Kolleggeld im Joint Medical Master. 

Massnahme im Zuge des Entlastungspakets

Die beschlossene moderate Erhöhung der Studiengebühren ist auch Bestandteil des Entlastungspakets 2026. Wie die St.Galler Regierung am 25. September 2025 bekanntgegeben hat, plant sie mit insgesamt 87 Massnahmen in den nächsten Jahren bis 209 Millionen Franken jährlich einzusparen. Der Bildungsbereich ist davon stark betroffen und somit auch die HSG. Deshalb wurden bereits zahlreiche Sparmassnahmen umgesetzt, weitere werden noch geprüft oder sind in Vorbereitung. Die kantonale Finanzkommission sowie die Regierung haben in den vergangenen Jahren die Erwartung geäussert, dass die HSG – in Ergänzung zur öffentlichen Grundfinanzierung – weiterhin einen hohen Eigenfinanzierungsgrad erreiche. Dafür seien auch ertragsseitige Massnahmen zu prüfen. Angesichts steigender Kosten für Dienstleistungen, Material, Energie, IT, Instandhaltung etc. in den letzten Jahren ist das Rektorat zum Schluss gekommen, dass nach über zehn Jahren eine Anpassung der Studiengebühren an die veränderten Rahmenbedingungen notwendig geworden ist. Dieser Einschätzung sind auch der Universitätsrat und nun die St.Galler Regierung gefolgt.

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