In der Schweiz gibt es sowohl die normale Veranlagung, als auch die Quellensteuer. Die Quellensteuer ist eine Form der Steuerveranlagung, bei der Steuern unmittelbar vom Einkommen abgezogen werden. Sie besteht bei Mitarbeitenden aus dem Ausland, welche entweder
- ihren steuerrechtlichen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben, oder
- in der Schweiz wohnen und eine andere Bewilligung ausserhalb der Bewilligungsart C haben.
In diesem Fall wird die Quellensteuer direkt seitens der Arbeitgebenden an die kantonale Steuerbehörde weitergeleitet. Mehr dazu findet sich im nächsten Abschnitt.
Personen folgender Personengruppen werden normal veranlagt:
Schweizer:innen
Professuren mit Niederlassungsbewilligung C
Dozierende mit Niederlassungsbewilligung B und jährlichem Bruttoeinkommen von mehr als CHF 120'000 (Achtung – trotzdem quellensteuerpflichtig)
Personen, welche sich freiwillig für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung anmelden (Achtung – trotzdem quellensteuerpflichtig)
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder sich für Ihren erwerbsbezogenen Aufenthalt während mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen in der Schweiz aufhalten, werden Ihr Einkommen und Ihr Vermögen besteuert. Die föderalistische Struktur des Landes prägt auch das Steuersystem der Schweiz. Das heisst, dass die Steuerbelastung aufgrund der Steuergesetze der einzelnen Kantone und der Steueransätze der Gemeinden je nach Wohnort unterschiedlich hoch ist.
Sie sind verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung innerhalb einer gewissen Frist einzureichen. Anhand der Steuererklärung wird Ihre jährliche Steuerbelastung festgelegt. Für die fristgerechte Bezahlung der provisorischen und definitiven Steuerrechnung sind Sie verantwortlich. Die Kantone stellen auf Ihren Websites einen Steuerrechner zur Verfügung. Das Steueramt Ihrer Wohngemeinde hilft Ihnen bei detaillierten Fragen weiter.
Einkommenssteuer wird grundsätzlich nach der Summe aller Einkünfte bemessen. Gegenstand der Vermögenssteuer ist das Reinvermögen aus der Differenz zwischen Aktiven und Passiven.
Wenn Sie einer der folgenden Personengruppen angehören, sind Sie der Quellensteuer unterstellt:
Personen mit Niederlassungsbewilligung B, Wohnsitz in der Schweiz und jährlichem Bruttoeinkommen unter CHF 120’000
Dozierende mit Niederlassungsbewilligung B, Wohnsitz in der Schweiz und jährliches Bruttoeinkommen über CHF 120'000
Personen, welche sich freiwillig für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung anmelden
Personen mit Wohnsitz im Ausland
Die Quellensteuer wird anhand Ihres Einkommens berechnet, direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerverwaltung überwiesen. Die Steuertarife sind kantonal unterschiedlich und sind auf den Webseiten der Steuerämter abrufbar.
Falls Sie eine Niederlassungsbewilligung B und jährliches Bruttoeinkommen von mehr als CHF 120'000 oder sich freiwillig für die nachträglich ordentliche Veranlagung angemeldet haben, sind Sie trotzdem quellensteuerpflichtig. Der Lohnabzug wird bei Ihnen ebenfalls vorgenommen und dem Steueramt überwiesen. Die bereits überwiesenen Beträge werden Ihnen als Vorauszahlung angerechnet, sobald die ordentliche Steuerveranlagung vorliegt. Sie benötigen weitere Auskünfte zum Thema Steuern? Wenden Sie sich gerne an das HR, besuchen Sie die Webseite des Steueramtes St.Gallen oder finden Sie weitere Informationen zum Steuersystem unter ch.ch.
Im Zuge Ihrer Anstellung werden Sie gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle im In- und Ausland vollumfänglich versichert. Für Ihre Angehörigen, die nicht erwerbstätig sind, müssen Sie eine Unfallversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen. In diesem Fall gilt auch hier die «Franchise»-Regelung. Sind Ihre Angehörigen mehr als acht Stunden pro Woche erwerbstätig, muss sie der jeweilige Arbeitgeber gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichern.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht zwingend, allerdings sehr zu empfehlen. Falls Sie eine Wohnung anmieten, verlangen viele Vermieter den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, da sie für Mietschäden aufkommt. Sie kommt aber auch im Schadensfall für Sachschaden, Heilungskosten, Schmerzensgeld, Entschädigung für den Lohnausfall oder gar eine Invaliditäts- oder Hinterlassenen-Rente auf. Auf der Internetseite Comparis können Sie die Angebote der Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen vergleichen.
Allgemeines zur Krankenversicherung finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt ausschliesslich Leistungen, die im Wohnkanton der bzw. des Versicherten erbracht wurden, es sei denn, es handelt sich um Leistungen, die aus medizinisch zwingenden Gründen ausserkantonal erbracht werden müssen, oder um einen Notfall. Wir empfehlen Ihnen, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen, die auch Behandlungskosten ausserhalb der kantonalen Grenzen übernimmt. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen, wenn Sie regelmässig Reisen tätigen, vor allem wenn Sie in die USA reisen. Die Grundversicherung übernimmt Behandlungskosten bei Krankheitsfällen im Ausland nur bis zum doppelten Betrag der Kosten, die sie vergüten würde, wenn die Behandlung in der Schweiz stattfinden würde.
Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenversicherer die Anträge für Zusatzversicherungen aufgrund von Alter, Krankheitsgeschichte oder anderen Kriterien ablehnen dürfen. Die Höhe der monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung (Prämien) ist abhängig vom Wohnort, vom Geschlecht, vom Alter und von der gewählten Höhe des jährlichen Selbstbehaltes («Franchise»), den Sie für Erwachsene in der Spanne zwischen CHF 300 und CHF 2'500 frei wählen können. Kinder haben keinen Selbstbehalt. Ist die Franchise ausgeschöpft, so übernimmt die Krankenversicherung die restlichen Kosten. Von diesen Kosten wiederum müssen Sie weitere 10 Prozent als Selbstbehalt übernehmen (bis maximal 700 CHF). Die Prämienhöhen der verschiedenen Anbieter können Sie auf der Internetseite Comparis vergleichen.
Die Schweiz verfügt über ein wirkungsvolles und solides Sozialversicherungsnetz. Dieses basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die genaue Zusammensetzung finden Sie hier.