Die Dissertation stellt eine selbständige wissenschaftliche Leistung dar, durch die Sie vertiefte Fachkenntnisse sowie die Beherrschung wissenschaftlicher Methodik nachweisen.
Doktorierende können zwischen der Form der klassischen Monographie und einer kumulativen Dissertation wählen, wobei die Programme teilweise die Form vorschreiben.
Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei Aufsätzen, welche dem Qualitätsstandard von renommierten internationalen Fachzeitschriften entsprechen. In Einzelarbeit ist von den Doktorierenden mindestens ein Beitrag zu leisten, welcher einen namhaften Anteil der gesamten Dissertation ausmacht.
Die einzelnen Aufsätze können in Zusammenarbeit mit anderen Autoren und Autorinnen verfasst werden (Co-Autorschaft). Die kumulative Dissertation muss hinsichtlich des wissenschaftlichen Gehalts einer Dissertation in Form der Monographie entsprechen. Je nach Doktoratsprogramm sind unterschiedliche Vorgaben für die kumulative Dissertation zu beachten. Beiträge, die vor der Aufnahme des Doktoratsstudiums bereits veröffentlicht wurden, können nicht verwendet werden.