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Leute - 31.07.2020 - 00:00 

Berufung: Martin Eggel

Dr. Martin Eggel ist seit 1. August 2020 Ordinarius für Privatrecht mit Schwerpunkt Zivilgesetzbuch an der Universität St. Gallen.

1. August 2020. Dr. Martin Eggel, geboren am 24. Juni 1985, ist Schweizer Staatsbürger.

Martin Eggel studierte ab 2005 an der Universität Bern Rechtswissenschaften und schloss das Studium 2010 ab. Darauf folgte eine längere Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Zivilistischen Seminar der Universität Bern bei Prof. Dr. Stephan Wolf, während welcher er auch die Arbeit «Studie zur Surrogation im schweizerischen Zivilrecht» verfasste, mit der er 2013 zum Doctor iuris promoviert wurde. Nach Stationen in Advokatur und Justiz erfolgte 2015 die Patentierung zum Rechtsanwalt des Kantons Bern. Anschliessend kehrte Dr. Eggel als Oberassistent an das Zivilistische Seminar seiner Alma Mater zurück. Während dieser Zeit veröffentlichte er verschiedene wissenschaftliche Beiträge, hielt Vorträge an Weiterbildungsveranstaltungen und unterrichtete im Rahmen seiner Tätigkeit und verschiedener Lehraufträge. Ebenfalls entstand die Habilitationsschrift zum Thema «Begründung der Unterscheidung von Sachen- und Schuldrecht». Sein wissenschaftliches Profil konnte er in diesen Jahren durch verschiedene Auslandaufenthalte abrunden: So absolvierte er etwa im akademischen Jahr 2016/17 einen u.a. durch die Professor Heinrich Kronstein-Stiftung und die Janggen-Poehn-Stiftung finanzierten LL.M.-Studiengang am Georgetown University Law Center (Washington, DC), und von April bis Juni 2019 verbrachte er einen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Neben seiner akademischen Tätigkeit war Dr. Eggel seit seiner Patentierung immer auch beratend in Anwaltskanzleien tätig, schwergewichtig im Bereich des Erbrechts.

Forschung in zentralen Bereichen des schweizerischen Zivilgesetzbuchs

In seiner Dissertation beschäftigte sich Dr. Eggel mit einem Querschnittsthema des Privatrechts, der Surrogation, die vor allem im Familienvermögensrecht und Erbrecht von Bedeutung ist. Die Arbeit wurde mit zwei namhaften Preisen ausgezeichnet, dem Professor Walther Hug-Preis und dem Eduard Adolf Stein-Preis. Nach seiner Doktorarbeit forschte Dr. Eggel schwergewichtig in zentralen Bereichen des Zivilgesetzbuchs, so insbesondere im Sachen-, Erbrecht und Familienvermögensrecht. So verfasste er etwa mit Prof. Dr. Stephan Wolf die Kommentierung der Erbteilung im Berner Kommentar (Art. 606, 612-619 ZGB), ein weiterer Teil befindet sich gegenwärtig in Arbeit (Art. 537-601 ZGB). Ein Blick auf das weitere Schrifttum und die Vortragstätigkeit zeigt, dass neben sehr praxisorientierter Forschung auch Grundlagenfragen behandelt werden. So z.B. besonders in der Habilitation, welche sich mit der Begründung der Unterscheidung von Sachen- und Schuldrecht befasst, einem Thema, das insbesondere für das Verständnis der Grundlagen des Zivilrechts bedeutsam ist und auch die zivilrechtliche Methodenlehre betrifft.

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