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Leute - 15.01.2019 - 00:00 

Bernhard Ehrenzeller wird künftiger HSG-Rektor

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die durch den Senat und den Universitätsrat erfolgte Wahl von Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller als künftiger Rektor der Universität St. Gallen genehmigt. Bernhard Ehrenzeller ist Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen und Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Er tritt die Nachfolge des amtierenden Rektors Prof. Dr. Thomas Bieger am 1. Februar 2020 an.

15. Januar 2019. Bernhard Ehrenzeller wurde im vergangenen Dezember von der Findungskommission und vom Senat zur Wahl vorgeschlagen. Gestern Montag, 14. Januar 2019, wurde er vom Universitätsrat gewählt. Heute Dienstag, 15. Januar 2019, hat die Regierung seine Wahl genehmigt.

Langjährige Rektoratserfahrung als Prorektor Forschung

Der neu gewählte Rektor ist für diese Aufgabe bestens vorbereitet: Er hatte von 2003 bis 2011 bereits als Prorektor geamtet und bringt somit langjährige Rektoratserfahrung als Prorektor Forschung in zwei Rektoraten mit, mehrjährige Erfahrung als Institutsdirektor, ein grosses Beziehungsnetz sowie hohe Anerkennung im kantonalen und eidgenössischen Umfeld. So war er beispielsweise massgeblich an der Ausarbeitung des Hochschulförderungsgesetzes des Bundes beteiligt.

Wahl wie üblich ein Jahr vor Amtsübernahme

Die Wahl des neuen Rektors erfolgt wie üblich rund ein Jahr vor seiner Amtsübernahme. Das Team der neu vier Prorektorinnen und Prorektoren wird im Laufe des Frühjahrssemesters 2019 gewählt. Für die Vorbereitung der Wahl des Rektors hatte der Senat im Dezember 2017 erstmals eine Findungskommission aus seinen Reihen eingesetzt, dies aufgrund eines neuen vom Universitätsrat genehmigten Verfahrens. Prof. Bernhard Ehrenzeller war vorerst Mitglied der Findungskommission. Er trat jedoch im Oktober 2018 in den Ausstand, als seine Person von verschiedenen Senatsmitgliedern als möglicher Kandidat genannt wurde.

Öffnung des Kandidatenfeldes

Das Universitätsgesetz sieht eine Wahl des Rektors aus dem Kreis der ordentlichen Professorinnen und Professoren vor. Mit dem Ziel der Öffnung des Kandidatenfeldes wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, auch kurz vor der Emeritierung stehende Ordinarien einzubeziehen. Mit dem durch die Regierung genehmigten Nachtrag zum Universitätsstatut (Art. 45 Abs. 2) können im Hinblick auf die Übernahme oder Weiterführung des Amtes als Rektorin oder Rektor oder als Prorektorin oder Prorektor Ordentliche Professorinnen und Ordentliche Professoren auch für die Zeit nach dem vollendeten 65. Lebensjahr gewählt oder wiedergewählt werden. Die Amtsdauer endet in jedem Fall spätestens mit dem Ende des Semesters nach der Vollendung des siebzigsten Lebensjahres. Diese neue Regelung findet Anwendung auf den neu gewählten Rektor.


Zur Person Bernhard Ehrenzeller

Bernhard Ehrenzeller (1953) erwarb 1977 das Lizentiat beider Rechte an der Universität Fribourg. Im Jahr 1984 promovierte er an der Universität Basel, wo er 1993 ebenfalls habilitierte. Im Jahr 1980 erwarb er das Solothurnische Fürsprech- und Notariatspatent.

Die Wahl zum Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St.Gallen erfolgte auf den 1. April 1997. Ein Jahr später wurde er zum Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG, dannzumal IVK-HSG) gewählt. In den Jahren 2003 bis 2011 bekleidete er das Amt des Prorektors Forschung. Im Rahmen der Erarbeitung seiner Habilitationsschrift verbrachte er mehrmonatige Forschungsaufenthalte am MPI für Völkerrecht in Heidelberg, an der Harvard Law School und am Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne. Als Visiting Scholar verbrachte Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller seine Sabbaticals an der Fletcher School for Law and Diplomacy in Boston (2010/2011) und an der Peter Allard Law School der UBC in Vancouver (2016). Er ist Mitglied verschiedener akademischer Vereinigungen im In- und Ausland.

Bernhard Ehrenzeller hat einen starken Bezug zur Praxis. So war er von 1980 bis 1986 Juristischer Sekretär beim Justizdepartement des Kantons Solothurn und von 1991 bis 1997 persönlicher Mitarbeiter von Bundesrat Arnold Koller. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er stark involviert in die Erarbeitung der neuen Bundesverfassung. Aus diesem Engagement ergriff er nach der Wahl zum Ordinarius an der HSG die Initiative, zusammen mit den Kollegen des öffentlichen Rechts, den St.Galler Kommentar zur Bundesverfassung herauszugeben (dessen 4. Auflage in Vorbereitung ist).

Als Experte und Gutachter im Bereich des Bildungsrechts war Bernhard Ehrenzeller massgeblich beteiligt an der Entstehung der neuen Bildungsverfassung und der neuen Hochschulgesetzgebung der Schweiz. Diese Arbeiten fanden unter anderem Niederschlag in der Herausgabe des anfangs 2018 erschienenen SBVR-Bandes zum Bildungs-, Kultur- und Sprachenrecht. Weitere Experten-, Gutachter- und Vortragstätigkeit entfaltete er in den Bereichen Direkte Demokratie, Föderalismus und Staatsleitungsreform.

Seit 2011 amtet Bernhard Ehrenzeller zudem als Richter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein.

Bernhard Ehrenzeller ist verheiratet und Vater zweier Teenager. Die Familie lebt in St.Gallen.

Foto: Livia Eichenberger

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