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Darlehen und Stipendien

Es gibt sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern eine breite Auswahl an Stipendien und Darlehen, welche Studierende bei ihrem Studium unterstützen.

Wichtig zu wissen

Stipendien sind ohne Rückerstattungspflicht. Soweit die Voraussetzungen zum Bezug erfüllt sind, haben Sie als Schweizer Bürger:in grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf kantonale Stipendien (BAföG für Deutsche; Mobilität für Österreicher; usw.). Für Schweizer:innen sind die kantonalen Stipendienstellen (bzw. EducationSuisse für Ausländerschweizer) deshalb immer die erste Anlaufstelle. Informieren Sie sich frühzeitig über Eingabetermine und Fristen, da rückwirkend keine Stipendien gewährt werden.

Kantonale Stipendienstellen

Ausbildungsdarlehen sind Beiträge, die nach Ausbildungsabschluss zurückerstattet werden müssen. In der Regel sind Darlehen während des Studiums zinsfrei und nach Studienabschluss zu verzinsen. Die Rückzahlungsbedingungen variieren erheblich. EducationSuisse offeriert Darlehen für alle Studierende in der Schweiz. 

HSG-Fonds

Der Fonds unterstützt immatrikulierte Studierende des Assessmentjahrs sowie der Bachelor- und Master-Stufe mit Stipendien und zinsgünstigen Darlehen. Damit soll verhindert werden, dass das Studium aufgrund finanzieller Engpässe verunmöglicht oder sogar abgebrochen werden muss. Als Kriterien für die Unterstützung gelten neben den individuellen finanziellen Umständen auch die persönliche Einstellung zu Leistungswille und -fähigkeit.

Beiträge aus dem Darlehens- und Stipendienfonds werden in der Regel frühestens ab dem zweiten regulären Studiensemester seit der Erst- bzw. der Reimmatrikulation ausgerichtet.

Die Antragsformulare zur Einreichung des Gesuches eines Stipendium oder Darlehens stehen als Download auf Compass (Antrag Studienfinanzierung) zur Verfügung. Die Fristen für die Einreichung des Antragformulars inklusiv aller notwendigen Unterlagen sind jeweils:

  • Herbstsemester: 1. Oktober
  • Frühjahrsemester: 1. März

Bitte beachten Sie, dass neben dem Formular weitere Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit angefordert werden. Sie benötigen also etwas Zeit, den Antrag zu vervollständigen.

Die Fachstelle für Studienfinanzierung prüft nach Erhalt zuerst die Vollständigkeit der Unterlagen und kommt danach auf die Gesuchsteller zu, um in einem persönlichen Gespräch das Gesuch zu besprechen.

Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung vom HSG-Fonds erhalten, werden Auslandssemester grundsätzlich mitfinanziert. Die Bemessungsgrundsätze richten sich nach den Gegebenheiten in St.Gallen. Das bedeutet, dass zusätzliche Kosten, die durch einen Austausch entstehen, wie z.B. Reisekosten oder etwaige höhere Lebenshaltungskosten im Ausland nicht übernommen werden. Bei finanziellen Engpässen wird ein regulärer Austausch an einer der Partneruniversitäten der Universität St.Gallen empfohlen, bei dem auch andere Stipendien (wie z.B. SEMP, s. HSG Austausch-Stelle) beantragt werden können.

HSG-Freemover-Studierende müssen anstelle der regulären HSG-Studiengebühr eine reduzierte Gebühr im Umfang von CHF 700.‒ entrichten, unabhängig von der an der Gastuniversität zu bezahlenden Freemover-Gebühr.

Der Sozial- und Kulturfonds der Studentenschaft der Universität St.Gallen (SHSG) dient der Förderung studentischer Initiativen und der Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden der Universität St. Gallen. Alle immatrikulierten Studierenden mit gültigem Studentenausweis sind antragsberechtigt. Eine Absage beim Darlehens- und Stipendienfonds kann, je nach dem, ein Antragskriterium sein. 

Sozial- und Kulturfonds der SHSG

Exzellenzstipendien

Exzellenzstipendien werden an leistungsorientierte Studierende vergeben, die an der Universität St.Gallen ein Bachelor-Studium absolvieren. Die Stipendienhöhe entspricht den aktuellen Studiengebühren der Bachelor-Stufe und wird für insgesamt 6 Semester ausgerichtet.

Aktuell werden in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Studienfinanzierung, Exzellenzstipendien auf Bachelor-Stufe von der Universität St.Gallen, der St.Galler Stiftung für Internationale Studien (SSIS) und der Monique Dornonville de la Cour - Stiftung verliehen.

Immatrikulierte Studierende der Universität St.Gallen mit einer herausragenden akademischen Leistung im Assessmentjahr werden von der Fachstelle für Studienfinanzierung ermittelt und gebeten, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Einladung der Universität St.Gallen ist nicht möglich. Zusätzlich zum obengenannten Leistungskriterium können, je nach Förderungsquelle, weitere Auswahlkriterien angewendet werden. Die definitive Auswahl der Stipendiaten obliegt den entsprechenden Gremien.

Die Universität St.Gallen arbeitet mit der Schweizerischen Studienstiftung und der Studienstiftung des deutschen Volkes zusammen.

Immatrikulierte Studierende der Universität St.Gallen mit einer herausragenden akademischen Leistung im HSG-Assessmentjahr, werden von der Fachstelle für Studienfinanzierung nach den jeweiligen Auswahlkriterien der beiden Studienstiftungen ermittelt und angefragt, ob Ihre Daten weitergeleitet werden dürfen.

Aktuell nehmen beide Studienstiftungen auch Selbstbewerbungen entgegen.

Ein weiteres Exzellenzstipendium ist der Starr International Foundation Stipendienfonds. Der Fonds richtet sich an hochtalentierte, fremdsprachige Studierende mit einem anerkannten, ausländischen Bachelor-Abschluss, welche bei uns einen Master-Abschluss in einem der englischsprachigen Programmen absolvieren:

  • Strategy and International Management (SIM)
  • Quantitative Economics and Finance (MiQE/F)
  • International Affairs and Governance (MIA)
  • Banking and Finance (MBF)
  • Marketing Management (MiMM)
  • Volkswirtschaftslehre (MEcon)
  • International Law (MIL)
  • Rechnungswesen und Unternehmensfinanzierung (MACFin)
  • Computer Science (MCS)

Jährlich werden pro Programm CHF 20'000.‒ an Stipendien ausgeschüttet. Herausragende Studierende werden von der Fachstelle für Studienfinanzierung aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und gebeten, zusätzliche Unterlagen einzureichen. Die definitive Auswahl der Stipendiaten obliegt den jeweiligen Master-Programm Verantwortlichen.

Es können noch weitere Exzellenzstipendien von Master-Programmen angeboten werden. Fragen Sie bei der Studienleitung Ihres jeweiligen Master-Programms nach.

Studiengebühren

Für eine Stundung der Studiengebühren wenden Sie sich bitte an das Dean's Advisory Office Ihrer Stufe.

Für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage mit zeitlicher unerwartete Dringlichkeit befinden, können die Studiengebühren teilweise oder ganz erlassen werden. Die finanzielle und familiäre Situation der Antragstellenden und deren Eltern ist massgeblich ausschlaggebend.

Das Antragsformular zur Einreichung des Gesuches für einen Teil- oder Kompletterlass der Studiengebühren können Sie auf Compass (Antrag Studienfinanzierung) herunterladen.

Die Frist für die Einreichung des Antragsformulars inkl. sämtlicher Beilagen ist 1.Oktober & 1. März.

Bitte beachten Sie, dass neben dem Formular weitere Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit angefordert werden. Sie benötigen also etwas Zeit, den Antrag zu vervollständigen. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden von uns nicht bearbeitet!

Stipendienverzeichnisse

Die Datenbank, neu genannt "funding-finder", wurde komplett überarbeitet und enthält nun Informationen für alle Stufen (Assessment-Stufe bis zur Assistenzprofessur)  mit mehr als 150 private- und staatliche Institutionen, die Stipendien, Darlehen und weitere Fördermittel  vergeben. Die Liste ist sehr umfassend (aber nicht vollständig) und wird laufend aktualisiert.

Stipendien- und Fördermitteldatenbank

Eine vollständige Aufstellung der derzeit über 2'700 klassischen Schweizer Stiftungen findet sich im Stiftungsverzeichnis des Bundes.

Stiftungsverzeichnis

Die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährt über die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende mit einem universitären Abschluss (postgraduiert) Stipendien. Schweizer Regierungsstipendien werden für Studierende aus ausgewählten Ländern gewährt. Details und weitere Informationen über den Bewerbungsprozess finden Sie hier.

ESKAS - Schweizer Exzellenz Bundesstipendien

Die ZHAW bietet ein Online-Verzeichnis mit über 3000 Organisationen aus dem gesamten Sozialbereich des Kanton Zürichs an, das selektierbar nach spezifischen Bedürfnissen ist.

Übersicht «Soziale Hilfe von A bis Z» der ZHAW Soziale Arbeit

Eine Anleitung zur Erstellung von Fördergesuchen.

«Das perfekte Gesuch»

Weitere Informationen

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