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Finanzen und Schutz

Finanzen und Schutz sind wichtige Anliegen im Dienst.

Während des Militär- oder Zivildienstes haben Dienstleistende Anspruch auf folgende finanzielle Leistungen:

  • Erwerbsersatz (EO)
  • Sold & evtl. Soldzulage
  • Rückerstattung von Krankenkassenprämien während längerer Dienste

Trotzdem kann es finanziell eng werden. Während eines Dienstes oder wenn dieser Ursache des Engpasses ist, steht der Sozialdienst der Armee zur Verfügung.

Ihr Anspruch auf Erwerbsersatz

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen, für jeden besoldeten Diensttag in der Schweizer Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst, für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst sowie für jeden Kurstag bei J+S-Kaderbildung.

Die Erwerbsersatzentschädigung soll den während eines Dienstes ausfallenden Lohn teilweise ausgleichen; auf ihr sind also auch Steuern und Abgaben geschuldet. Sind Sie angestellt, wird mindestens die Entschädigung, je nach Vertrag oder GAV sogar mehr, vom Arbeitgeber an Sie ausbezahlt. Nicht-Erwerbstätige erhalten die Minimalansätze direkt von der AHV-Ausgleichskasse.

Verfahren
Während der Dienstleistung wird periodisch und am Ende eine »Meldekarte« ausgestellt. Diese senden Sie ausgefüllt an:

Personengruppen Empfänger der Meldekarte
Erwerbstätige Arbeitgeber
Personen die weniger als 12 Montage erwerbslos sind letzter Arbeitgeber
Selbständige kontoführende AHV-Ausgleichskasse
nicht-erwerbstätige Studenten AHV-Ausgleichskasse St.Gallen
andere AHV-Ausgleichkasse am Wohnsitz

Höhe des Erwerbsersatzes

Der Erwerbsersatz berechnet sich pro geleistetem Diensttag, nach Massgabe des zu ersetzenden Lohnes. Für Wehrpflichtige mit Kindern gelten besondere Regelungen.

Dienstart Ansatz Min. Max.

Zulage für Selbständige

RS Fixum 62.-- 62.-- +62.--
Weiterausbildung 80% 111.-- 196.-- +67.--
andere 80% 62.-- 196.-- +67.--

Als zu ersetzender Lohn wird der vordienstlich erhaltene Lohn angenommen. Diese Annahme kann korrigiert werden, z.B. wenn man während des Dienstes:

  • in Tat und Wahrheit mehr gearbeitet hätte (z.B. Dienst in den Semesterferien: man hätte währenddessen 100% gearbeitet);
  • eine neue Stelle bereits hätte antreten können (z.B. Dienst kurz nach Studienende: Wegen des Dienstes kann eine Stelle erst danach angetreten werden)

 

Dass ein höherer Lohn angenommen werden muss sowie dessen Höhe muss der Wehrpflichtige selbst, z.B. durch Bestätigung eines Arbeitgebers oder Diplom, gegenüber der zuständigen Ersatzkasse nachweisen.

 

Sold Für den Dienst an der Allgemeinheit wird pro Diensttag ein gradabhängiger Sold ausbezahlt. Dieser ist weder sozialversicherungs- noch steuerpflichtig. Die Aktuellen Ansätze und Slodzulagen finden Sie auf der Webseite der Armee.

 

Wo hole ich mir Hilfe in seelischen, psychischen und sozialen Notsituationen oder möchte mich mit einer Vertrauensperson austauschen, die der Verschwiegenheit verpflichtet ist?

Trotz der Ausrichtung von EO, Sold, Soldzulage oder auch durch terminliche Verschiebungen, bspw. bis zur Auszahlung der EO oder der Rückerstattung von Krankenkassenprämien, können Angehörige der Armee in Schwierigkeiten geraten. In solchen finanziellen, aber auch rechtlichen oder familiären Problemsituationen hilft der Sozialdienst der Armee. Sein Ziel ist, soziale Differenzen anzugleichen. Dies durch rasches und unbürokratisches Handeln, durch das Leisten von problemgerechter Hilfe sowie durch das Beistehen in schwierigen Lebenslagen.

Dem Sozialdienst stehen folgende Möglichkeiten offen:

  • Beratung im persönlichen Gespräch (familiäre Probleme, aber auch rechtliche Fragen: Budget, Kündigung, Lohnfortzahlung, Betreibungen);
  • finanzielle Hilfe;
  • Vermittlung von Leibwäsche/Soldatenwäscherei.

Kontakt
Der Sozialdienst der Armee wird nicht von allen in Anspruch genommen. Wollen Sie von dieser Hilfe profitieren, melden Sie sich während einer Dienstleistung bei der zuständigen Verbindungsperson oder Ihrem Kommandanten. Vor der Dienstleistung erreichen Sie den Sozialdienst der Armee unter der Webseite.

Im Dienst unterstehen Sie der Militärversicherung. Bei Dienstleistungen von mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen müssen Sie deshalb die Prämien für die Grundversicherung für die Dauer des Dienstes nicht bezahlen.

Kranken- & Unfallversicherung
Während eines Dienstes sind Sie kostenlos durch die Militärversicherung gegen Unfall, Krankheit und Invalidität versichert. Ihre Leistungen sind grundsätzlich mit der zivilen Versicherung vergleichbar, durch den Einbezug von Zahnbehandlungen teilweise sogar besser. Franchise und Selbstbehalt werden von der Militärversicherung keine berechnet. Hingegen ist die freie Arzt- und Spitalwahl eingeschränkt, in längeren Diensten gar ausgeschlossen.

Dauert ein Dienst ununterbrochen min. 61 Tage, entfällt die zivile Krankenversicherungs-Pflicht. Melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, um während dieser Zeit keine Prämien bezahlen zu müssen! Zusatzversicherungen (zB. Private Abteilung) sind davon nicht betroffen.

Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Sie in Verrichtung Ihres Dienstes verursachen, haftet ausschliesslich der Bund: Sie können nicht direkt haftbar gemacht werden. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung auf Sie Rückgriff genommen werden kann.

Häufiger ist im Dienst verlorenes Material zu ersetzen und wird regelmässig auch verrechnet; dabei können schnell hohe Beträge zusammenkommen. Beachten Sie unbedingt, dass private Haftpflichtversicherungen Schäden aus dem Militärdienst oft explizit aus der Deckung ausnehmen. Informationen dazu finden Sie in Ihrer Police.

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