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Forschung - 25.02.2026 - 09:00 

Zukunft der Schweizer Spitalplanung

Patientinnen und Patienten in der Schweiz wählen Spitäler nach deren Qualität, Spezialisierung oder Sprache aus, nicht nach Kantonsgrenzen. Je nach Wohnregion lassen sich 25 bis 50 % ausserhalb ihres Wohnkantons behandeln. In einzelnen Kantonen sogar fast alle. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität St.Gallen im Auftrag der Fondation Groupe Mutuel.
Quelle: MED-HSG

Die Schweiz gehört europaweit zu den Ländern mit der höchsten Spitaldichte, wie die NZZ berichtete. Bei vergleichsweise durchschnittlicher Anzahl von Betten pro Kopf gibt es jedoch überdurchschnittlich viele Standorte. Das führt zu Ineffizienzen: Die meisten Kliniken haben eine zu tiefe Auslastung und schreiben u.a. deswegen rote Zahlen.  

In der Schweiz wird die Spitallandschaft massgeblich durch die Spitalplanung der Kantone geprägt. Sie legen mit Hilfe von Spitalplanungsleistungsgruppen (SPLG) fest, welche Spitäler welche Leistungen anbieten dürfen. Dies ist ein komplexes Unterfangen, da angemessener Zugang für die Bevölkerung, hohe Qualität der Behandlungen und wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Spitäler in Einklang gebracht werden müssen.

Doch wie könnte eine bessere Spitalplanung aussehen? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, untersuchten Forschende der Universität St.Gallen zunächst, wie gut die aktuelle Spitalplanung zu beobachtbaren Patientenströmen und Leistungsaufträgen passt. Darüber hinaus wurde untersucht, ob die SPLGs Komplexität und Dringlichkeit einer Behandlung reflektieren und wie sie geografischen Planungsebenen zugeteilt werden können. 

Viele Spitäler stehen heute unter wirtschaftlichem Druck. Hinzu kommen Fachkräftemangel sowie steigende Anforderungen an Qualität und Effizienz. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Spitalplanung, die sich primär an kantonalen Grenzen orientiert, den tatsächlichen Versorgungsrealitäten noch ausreichend Rechnung trägt. «Die Kantonsgrenzen spielen für viele Patientinnen und Patienten eine untergeordnete Rolle, wenn es um die Wahl des Behandlungsortes geht», sagt Alexander Geissler, Studienautor und Professor für Gesundheitsökonomie an der Universität St.Gallen. 

Forschende untersuchen eine Million Fälle 

Die Studie «The Future of Swiss Hospital Capacity Planning» basiert auf den medizinischen Daten des Bundesamtes für Statistik. Sie untersucht rund 1.09 Millionen Fälle von Patientinnen und Patienten, die 2022 nach einem stationären Spitalaufenthalt entlassen wurden. Die Forschenden zogen zum Vergleich zusätzlich ausgewählte Daten aus dem Jahr 2019 heran. Dabei betrachteten sie Behandlungen aus Chirurgie und Innerer Medizin sowie ausgewählte orthopädische und neurologische Leistungen. 

Die Analyse zeigt, dass viele Patientinnen und Patienten ihre Behandlung ausserhalb ihres Wohnkantons durchführen lassen. Je nach Region liegt dieser Anteil bei über 25 % und erreicht in einzelnen Gebieten nahezu 100 %. Die Wahl des Behandlungsorts hängt von mehreren Faktoren ab. Neben geografischen und topografischen Bedingungen spielen auch die Sprache sowie die Dringlichkeit der medizinischen Behandlung eine Rolle. 

Bei Grundversorgungsleistungen wie zum Beispiel leichten Notfällen oder einfachen Eingriffen zeigt sich die ausserkantonale Behandlung besonders in Grenzregionen. Bei planbaren und spezialisierten Eingriffen, etwa bei bestimmten orthopädischen Operationen, entscheiden sich viele Patientinnen und Patienten gezielt für Spitäler ausserhalb des Heimatkantons, auch wenn diese weiter entfernt liegen. Dabei nehmen sie oft längere Reisewege in Kauf – unabhängig davon, ob die Behandlung komplex oder weniger kompliziert ist.

«Eine gute Spitalversorgung sollte die Dringlichkeit und Komplexität von medizinischen Leistungen berücksichtigen. Und darauf aufbauend geeignete geografische Planungsebenen definieren.»
Prof. Dr. Alexander Geissler, Professor für Gesundheitsökonomie an der Universität St.Gallen

Komplexität und Dringlichkeit sollte die geografische Planungsebene bestimmen 

Die SPLGs folgen einer rein medizinischen Logik. Für Fragen der Spitalplanung ist aber auch die Dringlichkeit und Komplexität einer Leistung entscheidend. So ist z.B. bei weniger dringlichen, aber komplexen Leistungen die schnelle Erreichbarkeit weniger wichtig. Daher wurden in der Studie die Falldaten mithilfe von Clusteranalysen nach medizinischer Dringlichkeit und Behandlungskomplexität gruppiert und fünf geografischen Planungsebenen zugeordnet: 

  • Landesweite Planung: vor allem planbare Behandlungen mit überdurchschnittlicher Komplexität (6 % der Fälle) 
  • Interkantonale Planung: planbare Behandlungen mit unterdurchschnittlicher Komplexität (31 %) 
  • Kantonale Planung: mehrheitlich Notfälle mit höherer Komplexität (15 %) 
  • Regionale oder lokale Planung: Notfälle sowie Behandlungen mit durchschnittlicher oder tieferer Komplexität (48 %) 

Innerhalb einzelner SPLGs zeigt sich eine teilweise hohe Heterogenität der Patienten hinsichtlich Komplexität und Dringlichkeit. Während beispielsweise die Leistungsgruppe für Knieprothesen relativ ähnliche Behandlungsfälle umfassen, vereint das sogenannte Basispaket sehr unterschiedliche medizinische Konstellationen. Diese Vielfalt erschwert eine einheitliche Planung, da Massnahmen zur Sicherstellung von Zugang, Qualität und Kosten je nach Patientengruppe unterschiedlich ausfallen können. 

Interkantonale Realität der Versorgung 

Die Analyse der Leistungsaufträge zeigt Überschneidungen zwischen den kantonalen Versorgungsstrukturen. In vielen Kantonen erbringen wenige Spitäler den überwiegenden Anteil der Leistungen innerhalb einer Leistungsgruppe. Daneben wird deutlich, dass eine Reihe von Leistungsaufträgen mit sehr geringen Fallzahlen seitens der Spitäler genutzt werden. Dies weist auf stärkeres Koordinationspotenzial zwischen den Kantonen hin. 

Ein Stakeholder-Dialog mit Akteuren des Gesundheitssystems zeigte, dass die Patientenmigration durch geografische, topografische, sprachliche und medizinische Faktoren beeinflusst wird. Diese Aspekte sollten bei der Planung systematisch berücksichtigt werden.  

Die Beteiligten betonten ausserdem den Bedarf nach klar definierten nationalen Gesundheitszielen. Kantone sollten strategische Rahmenbedingungen setzen, etwa durch sektorübergreifende Bedarfsanalysen, die den Leistungserbringern aber genügend Autonomie für eigene Transformationsprozesse lassen. 

Von der Spital- zur Versorgungsplanung 

Die Studie formuliert mehrere Impulse für die Weiterentwicklung der Planung: 

  • Kantone sollten die Vergabe von Leistungsaufträgen über verschiedene Leistungsgruppen hinweg koordinieren. 
  • Die Grösse von geografischen Planungsräumen sollte sich an Komplexität und Dringlichkeit medizinischer Leistungen orientieren. 
  • Der SPLG-Katalog sollte verfeinert werden, um Patientengruppen zu definieren, die hinsichtlich Komplexität und Dringlichkeit homogen sind. 
  • Die durch EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) ausgelöste politische Dynamik zur Integration der Planung, zur Festlegung standardisierter Qualitätsanforderungen und zur Neuverteilung von Planungs- und Überwachungsaufgaben sollte genutzt werden. 

Darüber hinaus sollte die Versorgung nicht nur stationär gedacht werden. Der Versorgungsbedarf muss sektorübergreifend, d.h. gemeinsam für stationäre und ambulante Leistungen, analysiert werden. Nur so ist eine zukünftige Versorgungsplanung realisierbar. 


Die Studie «The Future of Swiss Hospital Capacity Planning» steht online zum Download zur Verfügung. 


Bild: Adobe Stock / Comugnero Silvana

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