Campus - 27.03.2026 - 11:45
Der Kantonsrat hat im Rahmen des Entlastungspakets 2026 beschlossen, die Staatsbeitragsfinanzierung der Universität St.Gallen künftig auf eine Studierendenzahl von 9’500 zu beschränken. In den letzten Jahren ist die HSG fortlaufend gewachsen. Dieses Wachstum muss die HSG jetzt begrenzen. Das geschieht mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen, aber vor allem, weil die Qualität der Ausbildung nicht nur gesichert, sondern gesteigert werden soll. Denn die HSG verfolgt das strategische Ziel, ihre herausragende Position nicht nur im deutschsprachigen Raum zu bewahren, sondern auch in Europa auszubauen.
Dazu sind Massnahmen erforderlich, die alle Bereiche der Universität, sei es die Faculty, die Service-Mitarbeitenden und auch Studierenden fordern werden. Im Ergebnis werden diese Massnahmen die Qualität der Ausbildung stärken und die Absolventinnen und Absolventen der Universität St.Gallen auch in Zukunft optimal auf einen anspruchsvollen und sich derzeit stark verändernden Arbeitsmarkt vorbereiten.
In dem Bestreben, die Anzahl der Studierenden bei einem Wert von 9500 zu stabilisieren, sind unterschiedliche Massnahmen in Vorbereitung, über welche wir zum jetzigen Zeitpunkt erst teilweise informieren können, da wir der Arbeit der Gremien und abschliessenden Genehmigungen der Kantonsregierung nicht vorgreifen dürfen. Konkret werden können wir bezüglich der bereits beschlossenen Spezialisierung von Masterprogrammen in Betriebswirtschaft:
Die Studienrichtung BWL verzeichnet das stärkste Wachstum an der HSG. Um die Studierendenzahlen wirksam zu steuern, werden die Masterprogramme in Rechnungswesen und Unternehmensfinanzierung (MACFin), Marketing Management (MiMM) und Business Innovation (MBI) spezialisiert. Die Zulassung erfolgt künftig über ein Auswahlverfahren, das für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermassen gilt – unabhängig davon, ob sie ihren Bachelor an der HSG oder an einer anderen Hochschule erworben haben.
Weitere Massnahmen sind noch in Prüfung. Ferner halten wir fest, dass der Zugang zum Assessmentjahr in jedem Fall weiterhin offenbleibt: Eine schweizerische Maturität berechtigt nach wie vor zur Aufnahme des Bachelor-Studiums.
Weitere Beiträge aus der gleichen Kategorie
Entdecken Sie unsere Themenschwerpunkte
