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Campus - 13.12.2022 - 18:43 

Plagiatsvorwürfe: Nächste Schritte der HSG

Im Fall rund um die Plagiatsberichterstattung hat die HSG folgende Massnahmen ergriffen.

Bachelor- und Masterarbeiten: Überprüfung der Vorwürfe läuft

Die HSG untersucht, ob und in welchem Umfang Bachelor- oder Masterarbeiten von Studierenden unzulässigerweise im Namen des betreuenden Professors veröffentlicht wurden. Im Auftrag des Rektors hat Prof. Dr. Martin Eppler, Prorektor Studium und Lehre, die Untersuchung des Falls aufgenommen. Bis jetzt hat die Universität Kenntnis von einem konkreten Fall. Darüber hinaus wird geprüft, ob und welche weiteren Bachelor- oder Masterarbeiten betroffen sind. Im Bedarfsfall wird die HSG zusätzlich einen externen Experten beiziehen.

Habilitation: Prüfung neuer Fakten 

Gegen die Habilitation dieses Professors werden durch den österreichischen Plagiatsforscher Stefan Weber erneut Vorwürfe erhoben. Die HSG hatte bereits gegen die von anderer Seite vorgebrachten Vorwürfe gegen die Habilitation ein Untersuchungsverfahren durchgeführt und im Mai 2022 abgeschlossen. In seiner Gesamtwürdigung war der Gutachter der HSG zum Ergebnis gekommen, dass kein Plagiat festgestellt werden kann.   

Die HSG nimmt die neuerlichen Vorwürfe allerdings sehr ernst. Die Untersuchungskommission der HSG wird sich deshalb mit den Untersuchungsergebnissen von Herrn Weber auseinandersetzen, die das St.Galler Tagblatt der Universität übergeben will. Dabei wird geprüft, ob neue Fakten auf dem Tisch liegen, die eine wiederholte Untersuchung der Habilitationsschrift nach sich ziehen müssen. Im Sinne der Transparenz stellt die HSG ihr ursprüngliches Gutachten dem St.Galler Tagblatt zur Verfügung, ebenso wie anderen Medien auf Antrag.      

Kontakt zu den Betroffenen 

Die HSG kontaktiert jene Studierenden, die ursprünglich auf die Verdachtsmomente gegen die fragliche Habilitation hingewiesen haben. Die Habilitationsüberprüfung der HSG wurde angestossen durch das Schreiben einer Rechtsanwältin, die verschiedene Studierende vertreten hat. Dabei war die Rechtsanwältin die Ansprechperson der HSG. Im Rückblick räumt die HSG ein, dass es angemessener gewesen wäre, auch direkt mit den Betroffenen zu sprechen, um deren Sorgen aufzunehmen. Dies wird nun in einem persönlichen Gespräch mit HSG-Rektor Bernhard Ehrenzeller nachgeholt.  

HSG verurteilt unzulässige Androhung juristischer Massnahmen gegenüber Studierenden 

Mit Bestürzung hat die HSG bereits im November, also lange vor der aktuellen Berichterstattung von Mitte Dezember, zur Kenntnis genommen, dass ein mit Vorwürfen zur Arbeit an seinem Institut konfrontierter Professor, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, juristisch Druck auf Studierende ausgeübt hat. Darauf hat die HSG am 14. November 2022 unverzüglich reagiert und dem Professor mitgeteilt, dass er nicht berechtigt sei, im Namen der HSG rechtliche Massnahmen anzudrohen oder Verfahrensschritte einzuleiten.  

Die HSG hält fest: Es ist nicht zulässig, dass ein einzelner Mitarbeitender bzw. sein Anwalt oder ein Institut der HSG den falschen Anschein erwecken, im Auftrag der Gesamtuniversität zu handeln oder gar im Namen der HSG juristische Schritte anzukündigen. Institute haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die HSG als öffentlich-rechtliche Anstalt hat nur eine einzige Rechtspersönlichkeit und wird nach aussen durch ihren Rektor vertreten.     

Die HSG bedauert sehr, wenn bei Betroffenen durch individuelles Fehlverhalten der falsche Eindruck entstanden ist, dass ihre Universität rechtlich gegen sie vorgehe.

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