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Familienleben in der Schweiz

Sie werden die Ostschweiz mögen. Städte, Berge, Seen: Sie finden alles, was das Familienherz begehrt, direkt vor Ihrer Haustür.

 

Familiennachzug
Der Umzug der gesamten Familie in die Schweiz ist recht unkompliziert, solange Sie mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner verheiratet sind oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner EU/EFTA-Staatsangehörige oder -angehöriger ist. Bei Personen aus einem Mitgliedsstaat der EU/EFTA ist der Nachzug von Kindern und Enkeln unter 21 Jahren, Eltern, Grosseltern und Familienangehörigen, die nicht Angehörige eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, möglich, sofern für ihren Unterhalt aufgekommen wurde und weiterhin aufgekommen wird. Der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin muss über eine eigene Wohnung und genügende finanzielle Mittel verfügen. Personen von Drittstaaten (und ohne Niederlassungsbewilligung C) können ihre Ehegatten sowie ihre ledigen Kinder unter 18 Jahren nachziehen. Sie müssen hierfür nachweisen, dass sie über eine bedarfsgerechte Wohnung, die gemeinsam bewohnt werden soll, verfügen. Ausserdem muss nachgewiesen werden, dass genügend Einkommen für die ganze Familie verfügbar ist.

Unabhängig von ihrer Nationalität haben die im Familiennachzug eingereisten Angehörigen das Recht, unbeschränkt einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachzugehen, sofern sie nicht Verwandte in aufsteigender Linie sind, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind.

Schulen
In der Schweiz liegt das Schul- und Ausbildungssystem in der Hoheit der Kantone. Es bestehen daher – im Rahmen schweizweit verbindlicher Eckpunkte – von Kanton zu Kanton Unterschiede. Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die obligatorische Schulzeit beträgt neun Jahre (Primarschule und Sekundarstufe I).
Vor Beginn der obligatorischen Schulpflicht gilt es für die Kinder die Vorschule, den Kindergarten, zu durchlaufen. Immer häufiger, allerdings nicht verpflichtend, besuchen Kinder auch eine Spielgruppe, in der sie lernen, mit anderen Kindern zusammen zu spielen, singen oder basteln. Insbesondere für fremdsprachige Kinder ist bereits der Besuch einer Spielgruppe zu empfehlen.

Nach dem Kindergarten folgen sechs Primarschuljahre, die auf die anschliessende Sekundarstufe I vorbereiten. Die Sekundarstufe I dient der grundlegenden Allgemeinbildung sowie der Vorbereitung auf das Berufsleben oder auf den Übertritt in höhere Schulen. Die meisten Kantone bieten ein 10. Schuljahr zur persönlichen Entwicklung an.

Nach der dreijährigen Sekundarstufe I steht der Übertritt in die Sekundarstufe II bevor. Unterteilen lässt sich die Sekundarstufe II in allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildungsgänge (duales Bildungssystem). Maturitätsschulen und Fachmittelschulen sind allgemeinbildende Ausbildungsgänge und qualifizieren die Abgängerinnen und Abgänger für ein Studium an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule. In den berufsbildenden Ausbildungsgängen erlernen die Jugendlichen einen dienstleistungsbezogenen, handwerklichen oder industriell-gewerblichen Beruf.

Privatschulen
Das öffentliche Schulsystem der Schweiz weist einen hohen Standard auf und ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, sich in viele Richtungen zu entwickeln. Die Schweiz ist eines der wenigen OECD-Länder, in denen die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen den Schülerinnen und Schüler von Privatschulen leistungsmässig überlegen sind. Private Schulen sind in der Schweiz vorhanden und zeichnen sich in der Regel durch eine geringe Heterogenität der Schülerschaft aus.

Kinderkrippen und Kinderbetreuung
In der Schweiz haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder im Alter von drei Monaten bis vier Jahren in Kinderkrippen von Fachpersonen betreuen zu lassen. Der Betreuungsschlüssel, d.h. das Verhältnis von Betreuungspersonal zu Kindern, ist mit 1:3 relativ grosszügig. Jede Krippe verfolgt ein bestimmtes pädagogisches Konzept. Ein Betreuungsplatz kostet in der Regel im Volltarif pro Tag bis zu CHF 100.– bei Kindern ab 18 Monaten und bis zu CHF 150.– für Kinder unter 18 Monaten. In der Regel bieten Krippen jedoch einkommensabhängige Tarife an.

Die Universität St. Gallen ist um das Wohl Ihrer Kinder besorgt. Deshalb verfügt sie über zwei Kinderkrippen, die Kinderkrippe «Löwenzahn» und die Kinderkrippe «Triangel» in direkter Nähe zum Campus. Hier profitieren Sie von vergünstigten Tarifen. Ihre Kinder bekommen hier bevorzugt einen Platz.

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