Das Studium wird in eine Kursphase und eine Dissertationsphase gegliedert.
In den Doktorandenseminaren soll das zur Erstellung gehaltvoller wissenschaftlicher Arbeiten erforderliche Problembewusstsein und methodisch-fachliche Rüstzeug vermittelt werden.
Während der Kursphase werden drei Kurse aus verschiedenen Themenbereichen belegt. Es ist mindestens ein DLS-Kurs zu belegen.
Der Besuch eines der zwei Seminare kann durch eine als qualifiziert bewertete Publikation in einer rechtswissenschaftlichen Zeitschrift ersetzt werden.
Es werden Seminare zu folgenden Themenbereichen angeboten:
Aktuelle Kursphase DLS
DLS-Kurs | Dozierender | Semester |
Rechtsvergleichung als Forschungsmethode | Prof. Dr. Markus Müller-Chen | HS 22 |
Recht in der Krise – Krise des Rechts? | Prof. Dr. Stefan Schmid | FS 23 |
Während der Dissertationsphase haben Sie keine Seminare zu belegen.
Die Vorstudie dient dazu, die Zielsetzung der eigenen Forschungstätigkeit («Forschungsfragen») klar zu formulieren sowie erste Ergebnisse der Dissertation zu präsentieren. Inhaltlich handelt es sich dabei um eine erste einlässliche Disposition der Arbeit oder um eine klar gegliederte Auseinandersetzung mit Fragestellung, Forschungsziel und Forschungsweg.
Das Kolloquium über die Vorstudie findet mit dem Referenten und Korreferenten statt und dauert 30–60 Minuten. Referent und Korreferent beschliessen nach dem Kolloquium zur Vorstudie über Annahme, Ablehnung oder Rückgabe zur Überarbeitung der Vorstudie zur Dissertation.