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Vorbereitung aufs Studium

Damit Sie fürs Studium startklar sind.

Sie haben die Zulassung zum Studium und damit einen Studienplatz an der Universität St.Gallen (HSG) erhalten. Doch wie geht es weiter? Hier geben wir Ihnen eine Übersicht über die nächsten Schritte bis zum Semesterbeginn – von der Einrichtung Ihres Benutzerkontos über die Immatrikulation bis zur Einführungsveranstaltung am Campus. Damit Sie entspannt und ohne Sorgen Ihr Studium an der HSG starten können.

Die nächsten Schritte bis zum Semesterbeginn

Anfang Juli wird für alle neuen Studierenden ein persönliches Benutzerkonto eingerichtet. Das Benutzerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu unseren digitalen Diensten. Die Zugangsdaten und eine Anleitung zur Einrichtung erhalten Sie in Ihrem Compass-Postfach. Für die Einrichtung müssen Sie die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) in Microsoft 365 aktivieren und das vorgegebene Passwort ändern.

Mit dem Benutzerkonto wird Ihnen eine E-Mail-Adresse zugewiesen (vorname.nachname@student.unisg.ch). Ab diesem Zeitpunkt werden alle E-Mails von der Universität nur noch an Ihre HSG-Adresse gesendet. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmässig Ihr E-Mail-Postfach. Die E-Mail-Adresse dient auch als Login für Microsoft 365 und andere digitale Dienste der HSG.

Bei Fragen stehen Ihnen gerne die PC-Tutoren zur Verfügung.

Login Microsoft 365 und Outlook im Web

E-Mail-Konto auf privatem Gerät einrichten

Weitere Informationen im StudentWeb (HSG-Login erforderlich)

Spätestens Mitte Juli 2023 erhalten Sie die Semesterrechnung in Ihr Compass-Postfach. Bitte bezahlen Sie die Rechnung rechtzeitig, da Sie sonst nicht zum Bidding (siehe weiter unten) zugelassen werden und somit keine Kurse wählen können. Nach Bezahlung der Semesterrechnung können Sie Ihre Immatrikulationsbestätigung ebenfalls im Compass-Postfach herunterladen.

Zeitgleich mit dem Versand der Semesterrechnung werden Sie automatisch für ihr erstes Studiensemester eingeschrieben. Ihrerseits sind keine weiteren Schritte nötig.

Bei Fragen zur Semesterrechnung und -einschreibung, wenden Sie sich bitte an das Dean’s Advisory Office.

Die Immatrikulationsbestätigung können Sie in Ihrem Compass-Postfach herunterladen, nachdem Sie die Semesterrechnung beglichen haben.

  • Start im Assessmentjahr: Für den Abschluss der Immatrikulation müssen Sie bis 31. August 2024 eine Kopie Ihres Maturitäts- bzw. Reifezeugnisses über das Online-Anmeldeportal hochladen. Zudem müssen Sie das Originaldokument Ihres Maturitäts- bzw. Reifezeugnisses während der StartWoche vorlegen.
     
  • Start im Bachelor-/Master: Für den Abschluss der Immatrikulation ist es nötig, dass Sie Ihre Bachelor-Abschlussdokumente und gegebenenfalls Exmatrikulationsbestätigung bis 20. September 2024 als beglaubigte Kopie per Post an die Zulassungsstelle übermitteln. Detaillierte Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ihrer Zulassungsverfügung.

Sobald Ihre Anmeldeunterlagen vollständig sind, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung an Ihre HSG E-Mail-Adresse.

Sollten Sie sich für eine Abmeldung vom Studium entschliessen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Zulassungsstelle.

Eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen und die empfohlene Literatur sind den jeweiligen Kursmerkblättern zu entnehmen, die spätestens Mitte August im Vorlesungsverzeichnis verfügbar sind.

An der HSG werden die Kursplätze im sogenannten Bidding nach Interesse zugeteilt. Ähnlich wie an einer Auktion müssen Sie dazu in mehreren Runden Punkte auf die gewünschten Kurse setzen. Die Plätze werden nach jeder Bidding-Runde der Anzahl an eingesetzten Punkten entsprechend zugeteilt. Die Kurszuteilung im Bidding ist Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung und damit für den Erwerb von ECTS-Credits.

  • Start im Assessmentjahr: Das Bidding im Assessmentjahr dauert vom 9.-12. September 2024 und wird Studierenden im Assessmentjahr während der StartWoche detailliert erklärt.
     
  • Start im Bachelor und Master: Das Bidding für Bachelor- und Master-Studierende startet am 22. August 2024, 15 Uhr.

Anleitungen, Erklärvideos und weitere Informationen zum Ablauf des Biddings sowie einen Zeitplan finden Sie im StudentWeb. Bei Fragen können Sie gerne das Dean’s Advisory Office kontaktieren.

Hinweis: Für Ihre Kurs- und Semesterplanung empfiehlt sich die Verwendung von Biddit. Die Applikation wird von der Studentenschaft (SHSG) betrieben und weiterentwickelt. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen zu Biddit direkt an die SHSG.

Weitere Informationen im StudentWeb (HSG-Login erforderlich)

Biddit

Alle neueintretenden Studierenden heissen wir persönlich in unseren Einführungsveranstaltungen in der Kalenderwoche 37 willkommen. Die Teilnahme an der StartWoche (für Assessment-Studierende) und an den HSG Kick-off Days (für Bachelor- und Master-Studierende) ist obligatorisch. Die Einladung mit allen relevanten Informationen zum Programm wird Ihnen im August zugesandt.

Während der Einführungsveranstaltung erhalten Sie Ihre HSGcard (Studierendenausweis) ausgehändigt. Erst nach Erhalt können Sie unter anderem die Sporthalle sowie die Kopier- und Scanstationen auf dem Campus nutzen.

Falls in Ihrem Studienprogramm zusätzliche Einführungs- oder Integrationsveranstaltungen stattfinden, erhalten Sie dafür eine separate Einladung.

StartWoche

HSG Kick-off Days

Unsere digitalen Services

Mit Ihrem HSG-Benutzerkonto erhalten Sie Zugriff auf diverse digitale Services, darunter verschiedene digitale Plattformen sowie Kommunikations- und IT-Tools. Diese helfen Ihnen, das Studium einfach, zeit- und ortsunabhängig zu organisieren.

Die wichtigsten Plattformen und Portale für Ihr Studium

Über Compass regeln Sie die wichtigsten administrativen Belange, darunter die Semestereinschreibung, die Kurswahl (Bidding) und die Prüfungsabmeldung, und können Ihren Notenauszug herunterladen. Zudem werden Ihnen studiumsrelevante Dokumente wie Ihre Notenverfügungen oder die Semesterrechnung direkt an Ihr Compass-Postfach geschickt, wenn Sie der elektronischen Verfügung zugestimmt haben.

Compass kurz erklärt

Unser StudyNet ist mehr als nur eine Plattform mit Lerninhalten, Folien und anderen Vorlesungsunterlagen. Sie stellt die ganze virtuelle Unterrichtsumgebung dar und unterstützt innovative digitale Unterrichtsformate. An Vorlesungen und Kursen, die online stattfinden, können Sie via Zoom teilnehmen.

StudyNet kurz erklärt

StudentWeb ist ein passwortgeschütztes Info-Portal für Studierende. Dort finden Sie wichtige Mitteilungen zum Studienbetrieb, alle Informationen zu den Prüfungen und schriftlichen Arbeiten, zum Austausch und vieles mehr.

StudentWeb kurz erklärt

ResearchWeb ist ein passwortgeschütztes Info-Portal für Forschende und Doktoranden der Universität St.Gallen. Sie finden hier Informationen zu einer Vielfalt an Fördermöglichkeiten und Services, die intern und extern zur Verfügung stehen. Die im ResearchWeb vertretenen Serviceeinheiten unterstützen Sie aktiv, Ihre wissenschaftlichen Projekte und Ihre akademische Karriere voranzutreiben.

Die wichtigsten Tools, um am Campus und zu Hause zu studieren

Wenn Sie auf dem Universitätscampus ankommen, empfiehlt es sich, das geschützte WLAN-Netzwerk der Universität zu nutzen. Dazu müssen Sie Ihr Gerät mit dem eduroam-Netzwerk verbinden. Für den Login benötigen Sie Ihre HSG-E-Mail-Adresse sowie Ihr HSG-Passwort.

Mit Ihrem HSG-Benutzerkonto können Sie eine Vielzahl an Applikationen aus Office 365 nutzen, darunter Word, PowerPoint und Excel. Dazu erhalten Sie mit MS Teams auch Zugang zur zentralen Kollaborationsplattform von Microsoft. Für die Verwendung von Microsoft 365 müssen Sie die Multifaktor-Authentifizierung (MFA) aktivieren.

MFA einrichten und benutzen

Die Bibliothek mit ihren zahlreichen Datenbanken ist der zentrale Wissensspeicher der Universität. Die HSG ist Teil von swisscovery, dem schweizweiten Verbund wissenschaftlicher Bibliotheken. Damit Sie auch von ausserhalb des Uni-Netzes das vollständige Angebot, inklusive E-Books und elektronischer Zeitschriften, zugreifen können, benötigen Sie ein sogenannte Virtual Private Networking, kurz VPN.

Anleitung zur Installation des VPNs

Dank SWITCHconnect können Sie an allen Schweizer Hochschulen kostenlos surfen. Auch an Schweizer Bahnhöfen und vielen weiteren Hotspots haben Sie die Möglichkeit, gratis auf das Internet zuzugreifen. Dazu müssen Sie zuerst eine SWITCH edu-ID registrieren und anschliessend mit Ihrem HSG-Benutzerkonto verknüpfen.

In St.Gallen ankommen

Der Studienstart ist häufig mit einem Umzug in die Schweiz oder nach St.Gallen verbunden. Ob Visum, Wohnungssuche oder Versicherungen: Es gibt etliche Fragen vor dem Studium zu klären.

Was Sie bei der Einreise in die Schweiz und einem Umzug nach St.Gallen beachten sollten:

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Sind Sie nicht Bürgerin oder Bürger eines EU- oder EFTA-Staates, müssen Sie den Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung bereits vor Ihrer Einreise stellen. EU- und EFTA-Staatsangehörige können den Antrag auch nach der Einreise einreichen. Falls Sie im Kanton St.Gallen Ihren Wohnsitz haben werden, können Sie in den Merkblättern des Migrationsamtes des Kantons St. Gallen prüfen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kommen Sie aus einem Land ausserhalb der EU oder EFTA, hängt es von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, ob Sie ein Visum benötigen: Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften.

Bei Fragen zu Ihrer Aufenthaltsbewilligung können Sie sich jederzeit ans Dean’s Advisory Office (Assessment, Bachelor und Master), das PhD Office (Doktorat) oder Student Mobility Services (Gaststudierende) wenden.

St.Gallen bietet Ihnen eine grosse Auswahl an Wohnungen und WG-Zimmern. Auf dem Markplatz in der SHSG Campus App finden Sie regelmässig Wohnungen von Studierenden ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass der Wohnungsdienst der Universität St.Gallen möblierte Zimmer nur an Gaststudierende (Incomings) vermittelt.

Halten Sie für die Wohnungssuche, folgende Dokumente bereit (falls vorhanden):

  • Kopie Aufenthaltsbewilligung und Personalausweis
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Betreibungsauskunft (Bonitätsausweis oder Schufa-Auskunft)

Ausserdem ist es üblich, bis zu drei Monatsmieten als Mietkaution zu hinterlegen. Im Normalfall verfügt der Vermieter über ein Schweizer Bankkonto, das auf den Namen des Mieters lautet und auf welches die Kaution einbezahlt wird. Der Kautionsbetrag bleibt bis zur Auflösung des Mietverhältnisses sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter gesperrt.

Unter Umständen verlangt der Vermieter auch den Abschluss einer Privathaftpflicht­- und Hausratversicherung. Bei juristischen Unklarheiten zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses dürfen Sie sich für eine kostenlose Rechtsberatung an das Wohnungsamt der Stadt St.Gallen wenden.

Einreise: Falls Sie aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft persönlich bei den Bevölkerungsdiensten der kommunalen Behörde (Gemeinde) anmelden.

Umzug: Falls Sie bereits in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie Ihren Umzug ebenfalls innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt Ihrer neuen Wohngemeinde melden.

Verspätete Zu- oder Umzugsmeldungen werden mit einer Busse sanktioniert. 

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde, welche Dokumente neben dem Personalausweis, dem Mietvertrag und der Krankenversicherungskarte für die Anmeldung vorzuweisen sind. 

Falls Sie in die Stadt St.Gallen umziehen, finden Sie auf dieser Website detaillierte Angaben.

Vorgehen für Studierende mit Visumspflicht

Für einen Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen Sie ein nationales Visum D. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Schweizer Vertretung, welche Dokumente und Nachweise Sie für den Visumantrag benötigen. Bereiten Sie den Visumantrag sehr sorgfältig vor. Ein fehlendes oder nicht korrekt eingereichtes Dokument kann zu wochenlangen Verzögerungen führen.

Ihren Antrag reichen Sie bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung ein. Diese leitet den Antrag an das zuständige Schweizer kantonale Migrationsamt weiter. Sobald Ihr Visum bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung zum Abholen bereit liegt, werden Sie benachrichtigt.

Wenn Sie als zukünftigen Wohnort den Kanton St.Gallen angeben, wird Ihr Visumantrag vom Migrationsamt des Kantons St.Gallen bearbeitet. Sollte es zu unerklärlichen Verzögerungen kommen, können wir versuchen, beim Migrationsamt des Kantons St.Gallen Informationen zum Stand Ihres Einreisegesuchs zu erhalten.

Zulassungsverfügung: Im Falle einer Zulassung zum gewünschten Studienprogramm erhalten Sie von uns eine offizielle Zulassungsverfügung an Ihr Compass-Postfach zugestellt. Bitte drucken Sie dieses Dokument in Farbe aus und legen den Ausdruck Ihrem Visumantrag bei. (Wir versenden keine Zulassungsverfügung per Post.)

Semesterrechnung: Zusammen mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie die Rechnung über die Studiengebühren des ersten Semesters. Bitte legen Sie die Semesterrechnung und Zahlungsbestätigung Ihrem Visumantrag bei. Sollten Sie zusätzlich eine offizielle Zahlungsbestätigung der Universität St.Gallen benötigen, melden Sie sich bitte umgehend beim Dean's Advisory Office. Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Dokument per E-Mail zu, sobald Ihre Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Immatrikulationsbestätigung: Sollten Sie zusätzlich eine Immatrikulationsbestätigung für Ihren Visumantrag benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Dean's Advisory Office. Gerne senden wir Ihnen die Bestätigung per E-Mail zu.

Finanzielle Mittel: Die Visumbehörde verlangt unter Umständen einen Nachweis, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Unterhalt in der Schweiz zu bestreiten. Im Visumantrag müssen Sie daher in der Regel den Nachweis erbringen, dass Sie über einen Betrag von mindestens CHF 24'000.- verfügen können.

Die Visumbehörde akzeptiert Kontoauszüge von Schweizer Banken oder von Banken mit einer Filiale bzw. Vertretung in der Schweiz. Das Konto muss in Ihrem Namen ausgestellt sein und Sie müssen über das Geld auf dem Konto verfügen können. Bitte achten Sie darauf, dass Dokumente in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind.

Wiederausreise: Die Migrationsbehörde kann unter Umständen eine Bestätigung verlangen, dass Sie die Schweiz nach dem Abschluss Ihres Studiums wieder verlassen.

Was Sie bei der Finanzierung Ihres Studiums beachten sollten:

Krankenversicherung

Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz studieren, müssen Sie eine Krankenversicherung ab Zuzugsdatum abschliessen. Inhaber:innen einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und privat versicherte Studierende, deren Krankenversicherungsgesellschaft einen gleichwertigen Versicherungsschutz gemäss dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sicherstellt, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Füllen Sie dazu das Bescheinigungsformular der Stadt St.Gallen aus.
 

Obligatorische Altersvorsorge (AHV)

Alle Personen mit Wohnsitz und/oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sind obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert. Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres. Ausländische Studierende ohne Erwerbstätigkeit sind nur in der AHV versichert und beitragspflichtig, wenn sie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
 

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Sie gegen Schadenersatzansprüche (Sach-­ und Personenschaden) Dritter absichert. Verursachen Sie z.B. einen Schaden an der Mietwohnung, kommt die Versicherung dafür auf. Einige Vermieter verlangen explizit nach einem Versicherungsnachweis. Viele Versicherungsanbieter wiederum koppeln die Privathaftpflichtversicherung mit einer Hausratversicherung.

Gemäss der letzten repräsentativen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik (BfS) aus dem Jahr 2020 sollten Sie über ein monatliches Budget von rund CHF 2'200 bis CHF 2'600 verfügen.

Kosten für ein Studium

Studium finanzieren

Studierende aus EU- und EFTA-Ländern mit B-Bewilligung dürfen während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen. In der vorlesungsfreien Zeit ist ein Arbeitspensum von 100% möglich. Die jeweilige Arbeitstätigkeit müssen Sie dem kantonalen Migrationsamt Ihres Wohnsitzes melden.

Studierende aus Drittstaaten mit B­-Bewilligung können für die Arbeitstätigkeit im gleichen Umfang ein Gesuch beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit stellen.

Informationen zu Stellenangeboten finden Sie auf der auf dem Jobportal unseres Career & Corporate Service.

Die HSG verfügt über einen Darlehens- und Stipendienfonds, mit welchem wir Studierende frühestens ab dem zweiten regulären Studiensemester unterstützen.

Weitere Informationen zu Stipendien & Darlehen

Häufig gestellte Fragen zum Studienstart

Anmeldung und Immatrikulation

Sie können sich bei mehreren Universitäten anmelden, jedoch dürfen Sie nur an einer einzigen Schweizer Universität oder Hochschule eingeschrieben sein.

Ca. Mitte Juli erhalten Sie die Semesterrechnung in Ihrem Compass-Postfach zugestellt.

Die Semesterrechnung wird Mitte Juli verschickt. Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Immatrikulationsbestätigung in Ihrem Compass-Postfach gestellt.

Eine Anrechnung von Leistungen aus einem nicht abgeschlossenen Studium ist nicht möglich. Wenn Sie jedoch bereits einen Bachelor-Abschluss erworben haben, können Sie sich für ein Zweitstudium auf Bachelor-Stufe anmelden (Anrechnung des Assessmentjahres, keine weiteren Anrechnungen möglich). Gerne können Sie uns für eine Vorabklärung Ihren Bachelor-Abschluss inklusive Leistungen per E-Mail an zulassungunisg.ch zustellen und wir überprüfen gerne, ob Sie das Assessmentjahr überspringen können.

Die meisten unserer Bachelor-Studiengänge können auf Deutsch oder Englisch absolviert werden. Die Studierenden müssen jedoch eine Mindestanzahl von Credits in beiden Studiensprachen (Deutsch und Englisch) erwerben. Wir empfehlen Ihnen, das Factsheet und den Studienplan auf der Homepage des jeweiligen Bachelor-Studiengangs zu lesen.

Eine Studienaufnahme im September ist nicht möglich, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt als RS-Soldat im Militärdienst sind.

Bitte nehmen Sie mit unserer Militärischen Verbindungsstelle Kontakt auf. Sämtliche Informationen sowie die Kontaktdaten der Militärischen Verbindungsstelle finden Sie hier.

StartWoche

Ein Begrüssungsmail mit Informationen zu den weiteren administrativen Schritten erhalten Sie Mitte Juni an ihre private E-Mail-Adresse geschickt. Detaillierte Informationen zum Studienbeginn und zur StartWoche erhalten Sie ca. Mitte August per Post. Wenn Sie in Übersee wohnen, werden Sie auf elektronischem Weg die Informationen erhalten.

Das Original Ihres Reifezeugnisses müssen Sie zu Beginn der StartWoche mitnehmen und der Zulassungsstelle vorweisen. Wann Sie das Reifezeugnis genau vorweisen müssen, wird Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Kontaktieren Sie bitte das Team der StartWoche per E-Mail unter startwocheunisg.ch.

Nein, das gesamte Programm der StartWoche ist für neueintretende Studierende obligatorisch.

Die Teilnahme an der StartWoche ist für Wiederholer freiwillig. Falls Sie an der StartWoche teilnehmen möchten, müssen sich per E-Mail bei assessmentunisg.ch bis spätestens Freitag in der Kalenderwoche 34 anmelden.

Sie haben die Möglichkeit, die verkürzte StartWoche für Militärdienstleistende zu absolvieren und erhalten dafür Freitage. Senden Sie uns dazu Ihren Marschbefehl per E-Mail an startwocheunisg.ch.

Anmeldung und Immatrikulation

Die Rechnungen werden für das Herbstsemester ca. Mitte Juli und für das Frühjahrssemester ca. Mitte Dezember versendet.

Falls Sie die Rechnung früher erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte über master@unisg.ch.

Sobald Sie die Semesterrechnung gezahlt haben, erhalten Sie die Immatrikulationsbestätigung in Ihrem Compass-Postfach. Sie können den Zahlungsstatus ebenfalls in Compass ablesen. Ein Versand der Immatrikulationsbestätigung ist vor der vollständigen Bezahlung der Semesterrechnung nicht möglich.

Eine Liste der anerkannten Sprachzertifikate (inkl. Mindestniveau der jeweiligen Sprache) finden Sie hier im Anhang 13. Weitere Informationen zu den fremdsprachlichen Studienleistungen auf Masterstufe finden Sie hier.

Anträge auf Anrechnung bitte per E-Mail an zulassung@unisg.ch. Falls eine Anrechnung möglich ist, kann das Original oder eine beglaubigte Kopie des Sprachdiploms verlangt werden.

Ein Wechsel des Studienprogrammes ist frühestens nach dem ersten Semester per Antrag in Compass möglich. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Fristen. Je nach Studienprogramm kann auch eine neue Bewerbung nötig sein.

Nein, es ist nicht möglich, den Master mit einem Urlaubssemester zu starten. Wenn Sie Ihr Praktikum antreten möchten, müssten Sie sich vom Studium an der HSG abmelden (formlose E-Mail an zulassung@unisg.ch) und sich für das nächste Jahr erneut bewerben.

Eine Verschiebung des Studienstarts ist nicht möglich. Wenn Sie das Masterstudium mit Studienstart im kommenden Herbstsemester nicht antreten können, müssen Sie sich mit einer formlosen E-Mail an zulassung@unisg.ch abmelden und sich für das nächste Jahr erneut bewerben.

Für eine Abmeldung genügt eine formlose E-Mail an zulassung@unisg.ch.

Kick-off Days

Sie erhalten Ihre HSG-E-Mail-Adresse im Passwort-Brief, den Sie ab Juli (Start Herbstsemester) oder Januar (Start Frühjahrssemester) in Ihrem Compass-Postfach erhalten.

Die Einladung zu den Kick-off Days erhalten Sie bis Mitte August (Start im Herbstsemester) oder bis Mitte Januar (Start im Frühjahrssemester) im Compass-Postfach.

Ja, ausser Sie haben Ihr Bachelor-Studium an der Universität St.Gallen absolviert. In diesem Fall ist die Teilnahme freiwillig.

Die Teilnehmer:innen der Integrationswoche erhalten ihre HSGcard in der Kalenderwoche 36. Die anderen Master- sowie die Bachelor-Studierenden erhalten ihre HSGcard während den Kick-off Days (gemäss Informationen in der Einladung). Die PhD-Studiderenden erhalten ihre HSGcard vom Arbeitgebenden.

Umzug und Visum

Die meisten Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten benötigen ein gültiges Visum, um in die Schweiz einzureisen. Die Ausstellung eines Visums kann mehrere Monate beanspruchen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Visum frühzeitig bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Land zu beantragen.

Sobald Sie die Semestergebühren überwiesen haben und diese bei uns eingetroffen sind, erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbestätigung im Compass-Postfach zugestellt.

Die Universität St.Gallen bietet nur für Gaststudierende Zimmer und Wohnungen an.

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