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Zulassung zum Master-Programm in Management, Organisation und Kultur (MOK)

Programm der School of Management und School of Humanities and Social Sciences.
Unterrichtssprache Deutsch.
Auswahlverfahren für alle Bewerbende.

Voraussetzungen

Wenn Sie über einen universitären (nicht Fachhochschul-) Bachelor- oder Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- Kultur- oder Geisteswissenschaften mit einem Mindestnotenschnitt (ungerundet) von 5.00 (Deutschland/Österreich 2.00, Niederlande 7.50) verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben. Sollten Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, muss das eingereichte aktuelle Transkript den erforderlichen Mindestnotenschnitt erfüllen. Weitere Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf unserer Notenumrechnungstabelle.

Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, indem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
  • Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
  • Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
  • Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimuniversität.

Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Auswahlverfahren

Sind die Unterlagen vollständig eingereicht und die formalen Zulassungsbedingungen erfüllt, leiten wir Ihre Bewerbung an den MOK Zulassungsausschuss für das Auswahlverfahren weiter. In diesem Auswahlverfahren bewertet der MOK Zulassungsausschuss Ihr Essay und Ihr Motivationsschreiben.

Zulassungsauflagen

Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Auflagen verlangt werden.

Im ersten Jahr Ihres Master-Studiums müssen Sie parallel zu Ihren Masterleistungen Fachauflagen erbringen. Anrechnungen von bereits erbrachten gleichwertigen Leistungen sind möglich. Der Umfang der Fachauflagen ist daher abhängig von Ihren bisher erbrachten Leistungen.

Fächerkatalog (46 ECTS Credits):
4 ECTS Credits Strategisches Management
4 ECTS Credits Marketing
4 ECTS Credits Innovationsmanagement
6 ECTS Credits Grundlagen der finanziellen Führung (MOK)
6 ECTS Credits Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik: Eine Einführung (MOK)
4 ECTS Credits Einführung ins Privatrecht (MOK)
18 ECTS Credits Kultur- und Sozialwissenschaften

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf den letzten Seiten des Dokuments. 

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist: 1. Oktober - 30. April

Zur Online Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene „Allgemeine Bestimmungen/ Immatrikulationsvereinbarung"
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf in deutscher Sprache – Formatvorlage
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache – Formatvorlage
  • Essay zu einer vorgegebenen Fragestellung
  • Studienberechtigungsausweis (Schweizer Matura, ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente (Diplom, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement) falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, müssen im aktuellen Transcript mindestens 120 ECTS Credits an absolvierten Leistungen ausgewiesen sein. Bei „Joint Degrees“ sind Transcripts of Records von jeder beteiligten Hochschule inklusive Erklärungen zum Studienprogramm einzureichen.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.

Wenn Sie Ihre Online-Anmeldung vor dem 31. März einreichen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Wunschprogramm ein Alternativprogramm erfassen. Als Alternativprogramm stehen Ihnen ausschliesslich die Master-Programme MBI, MiMM, MGM, MACFin und MEcon zur Verfügung.

Nur im Falle einer Ablehnung durch Ihr Wunschprogramm, werden Ihre Bewerbungsunterlagen erneut geprüft. Wenn alle formalen Zulassungsvoraussetzungen für das gewählte Alternativprogramm erfüllt sind, startet der Zulassungsprozess für dieses Programm.

Informieren Sie sich vor der Bewerbung über Unterrichtssprache, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsprozess des Alternativprogramms.

Wie geht es nach der Online-Anmeldung weiter?

Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Komplette Bewerbungen, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, werden an den Zulassungsausschuss weitergeleitet.

Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Der MOK Zulassungsausschuss bewertet Ihre Unterlagen gemäss den vorgegebenen Kriterien.

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.

Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:

  • Abschlusszeugnis und Diploma Supplement (falls ein solches von der der Hochschule ausgestellt wird)
  • Akademisches Diplom 
    Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Abschlusszeugnis zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted). 

Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.

Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail. 

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Formatvorlagen und Leitlinien

Weiterführende Links

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

Persönlich (05-003)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung 

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