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Zulassung zum Master-Programm in International Law (MIL)

Programm der Law School.
Unterrichtssprache Englisch.
Auswahlverfahren für ausländische Bewerbende.

Voraussetzungen

Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Schweizer Universität verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich direkt zum Master-Programm anmelden:

  • Fachähnlicher Bachelor-Abschluss einer Schweizer Universität
    Ein Abschluss gilt als fachähnlich, wenn mindestens 30 ECTS Credits in rechtswissenschaftlichen Fächern abgelegt worden sind.
  • Fachfremder konsekutiver Master-Abschluss einer Schweizer Universität
    Bachelor- und Master-Studium müssen in der gleichen Fachrichtung (konsekutiv) absolviert worden sein und zusammen mindestens 270 ECTS Credits aufweisen. Im gesamten Ausbildungsgang müssen 30 ECTS Credits in rechtswissenschaftlichen Fächern nachgewiesen werden.

Eine Liste der anerkannten, akkreditierten Schweizer Hochschulen finden Sie auf swissuniversities.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen

Für die Prüfung der Fachähnlichkeit werden ausschliesslich curriculare Credits eines abgeschlossenen Studiums berücksichtigt. Überschüssige Leistungen (fakultative Leistungen) werden nicht berücksichtigt.

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Zulassungsauflagen

Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Fachleistungen und Nachweise als Auflagen verlangt werden.

Mit der Zulassung zum Master-Programm in International Law können Fachauflagen im Umfang von 8 ECTS-Credits verlangt werden: Introduction to International and European Law (4 ECTS), Introduction to Methods and Thinking of Law (4 ECTS). Diese Auflagen können im Rahmen des Curriculums des Programms absolviert werden.

Wer über einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaft oder Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften der Universität St.Gallen oder über einen rechtswissenschaftlichen Abschluss einer anderen schweizerischen Universität verfügt, hat keine Fachauflagen zu erfüllen.

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf den letzten Seiten des Dokuments. 

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. April
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. September – 30. November

Zur Online Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene „Allgemeine Bestimmungen/ Immatrikulationsvereinbarung“
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf – Formatvorlage
  • Studienberechtigungsausweis (Maturität oder ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente (Diplom, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement) falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, müssen im aktuellen Transcript mindestens 120 ECTS Credits an absolvierten Leistungen ausgewiesen sein.

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes

Wie geht es nach der Online-Anmeldung weiter?

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.

Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.

Bis zur Einreichung Ihres Abschlusszeugnisses ist Ihre Zulassung vorbehaltlich. Eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und Ihre Exmatrikulationsbestätigung (einfache Kopie) können Sie uns gerne bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38, Kalenderwoche 8) per Post zukommen lassen. Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg.

Liegt das Abschlusszeugnis bis Studienbeginn noch nicht vor, müssen Sie bis Ende der Kalenderwoche 38 bzw. Kalenderwoche 8 eine Studienabschlussbestätigung Ihrer Hochschule einreichen. Aus dieser Abschlussbestätigung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass sämtliche Studienleistungen, die für die Graduierung erforderlich sind, vorliegen. Aus der Bestätigung muss auch ersichtlich sein, wann Ihre Universität Ihr Abschlusszeugnis ausstellen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Studienabschluss auch eine Exmatrikulationsbestätigung einreichen müssen.

Wir senden Ihnen nach Prüfung der Dokumente eine Bestätigungsmail. Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, ist Ihre Zulassung definitiv.

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Voraussetzungen

Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Universität verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:

  • Universitärer fachähnlicher Bachelor-Abschluss
    Ein Abschluss gilt als fachähnlich, wenn mindestens 30 ECTS Credits in rechtswissenschaftlichen Fächern abgelegt worden sind.
  • Konsekutiver universitärer Master-Abschluss
    Bachelor- und Master-Studium müssen in der gleichen Fachrichtung (konsekutiv) absolviert worden sein und zusammen mindestens 270 ECTS Credits aufweisen. Im gesamten Ausbildungsgang müssen 30 ECTS Credits in rechtswissenschaftlichen Fächern nachgewiesen werden.

Für die Prüfung der Fachähnlichkeit werden ausschliesslich curriculare Credits eines abgeschlossenen Studiums berücksichtigt. Überschüssige Leistungen (fakultative Leistungen) werden nicht berücksichtigt.

Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, indem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
  • Sie haben mind. 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
  • Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
  • Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimuniversität.

Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen


Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerbende ist gesetzlich begrenzt. Da die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, werden ausländische Bewerbende über ein Auswahlverfahren ausgewählt. Folgende Kriterien werden im Auswahlverfahren bewertet:

  • Notenschnitt
  • Studierfähigkeitstest (optional)
    auch online Format wird akzeptiert
  • Hochschule, Curriculum
  • Extracurriculare Aktivitäten und interkulturelle Mobilität
  • Motivationsschreiben

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Merkblatt "Zulassung ausländische Studienbewerbende auf Master-Stufe".

(Vom Auswahlverfahren ausgenommen sind Bewerbende mit Schweizer oder Liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, Schweizer Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Vorbildung wie Maturität oder Hochschulabschluss).

Zulassungsauflagen

Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Fachleistungen und Nachweise als Auflagen verlangt werden.

Mit der Zulassung zum Master-Programm in International Law können Fachauflagen im Umfang von 8 ECTS-Credits verlangt werden: Introduction to International and European Law (4 ECTS), Introduction to Methods and Thinking of Law (4 ECTS). Diese Auflagen können im Rahmen des Curriculums des Programms absolviert werden.

Wer über einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaft oder Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften der Universität St.Gallen oder über einen rechtswissenschaftlichen Abschluss einer anderen schweizerischen Universität verfügt, hat keine Fachauflagen zu erfüllen.

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf den letzten Seiten des Dokuments. 

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. April
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. September – 30. November

Zur Online Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene Immatrikulationsvereinbarung
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf – Formatvorlage
  • Belege für Extracurriculare Aktivitäten
  • Motivationsschreiben (nur ausländische Bewerber)
  • optional GMAT, GRE oder LSAT Test (nur ausländische Bewerber)
  • Studienberechtigungsausweis (Schweizer Matura, ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente (Diplom, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement) falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, müssen im aktuellen Transcript mindestens 120 ECTS Credits an absolvierten Leistungen ausgewiesen sein. Bei „Joint Degrees“ sind Transcripts von jeder beteiligten Hochschule inklusive Erklärungen zum Studienprogramm einzureichen.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes

Wie geht es nach der Online-Anmeldung weiter?

Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Komplette Bewerbungen, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, werden an den Zulassungsausschuss weitergeleitet.

Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Eine detaillierte Beschreibung des Auswahlverfahrens finden Sie auf dem Merkblatt "Zulassung ausländische Studienbewerbende auf Master-Stufe"

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.

Mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie die Rechnung für die Semestergebühren des ersten Studiensemesters und ein Formular zur Bestätigung Ihres Studienplatzes.
Ihr Studienplatz gilt als bestätigt, sobald das ausgefüllte Formular bei uns eingetroffen ist und die Semestergebühren fristgerecht auf unserem Konto gutgeschrieben wurden. In der Regel geben wir Ihnen für die Bestätigung des Studienplatzes zwei bis drei Wochen Zeit.

Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:

  • Abschlusszeugnis und Diploma Supplement (falls ein solches von der der Hochschule ausgestellt wird)
  • Akademisches Diplom 
    Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Abschlusszeugnis zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted). 

Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38 bzw. 8) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.

Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.

Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.

Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:

  • Abschlusszeugnis und Diploma Supplement (falls ein solches von der der Hochschule ausgestellt wird)
  • Akademisches Diplom 
    Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Abschlusszeugnis zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted). 

Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38 bzw. 8) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.

Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Formatvorlagen

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zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
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