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Campus - 17.01.2019 - 00:00 

HSG verstärkt Compliance und schafft mehr Transparenz

Mit verschiedenen Massnahmen verstärkt die Universität St.Gallen (HSG) ihre Compliance und schafft mehr Transparenz. Einerseits wird der Visierungsprozess für die Spesen in einer neuen Weisung klar geregelt, andererseits wurde ein neues Spesenreglement verabschiedet. Ein vierter Prorektor wird die Managementkapazitäten des Rektorats verstärken und sich gezielt mit den Themen von Compliance und internem Kontrollsystem beschäftigen. Für mehr Transparenz bei den Nebenbeschäftigungen wird ein zentrales Online-Register sorgen, welches ab Sommer 2019 öffentlich zugänglich ist. Neu werden Partnerschaften mit Dritten bereits ab Beträgen von 50'000 Franken pro Jahr offengelegt. Im Spesenfall hat der Universitätsrat Strafanzeige gegen Prof. Dr. Dr. Peter Sester eingereicht und entbindet ihn mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben.

17. Januar 2019. Aufgrund ihrer Erkenntnisse aus dem intern aufgedeckten Spesenfall sowie aus der bisherigen Praxis bei den Nebenbeschäftigungen von Dozierenden der Universität haben das Rektorat und der Universitätsrat in den vergangenen Monaten mehrere Massnahmen eingeleitet, um die erkannten Schwachstellen zu beheben. Diese Massnahmen sind einerseits im Interesse des bewährten, praxisorientierten Modells der HSG und dienen andererseits der Anschlussfähigkeit an die nationalen und internationalen Standards.

Neue Weisung für Spesenabrechnungen und neues Spesenreglement

Per 1. Februar 2019 hat der Universitätsrat eine neue klare Weisung zur Visierung von Spesen- abrechnungen nach dem «Vieraugenprinzip» beschlossen. Künftig gilt innerhalb jeder Institutsdirektion die Visierung von Spesen mit Zweitunterschrift, wobei die zweite visierungsberechtigte Person vom Spesenbezüger unabhängig sein muss (ohne Unterstellung). Bei ordentlichen Professoren ohne eine Zugehörigkeit zu einem Institut oder einer Forschungsstelle leistet der Abteilungsvorstehende (Dean) diese Zweitunterschrift. Abteilungsvorstehende lassen ihre Spesen durch das Rektorat visieren. Parallel zu dieser Weisung hat der Universitätsrat in seiner Januarsitzung das überarbeitete Spesenreglement verabschiedet, welches am 1. Februar 2019 in Kraft treten soll. Präzisierungen wurden im Bereich der Dokumentationspflicht vorgenommen, ebenso wie bezüglich der zu verwendenden Verkehrsmittel und Übernachtungsangebote. Die HSG kennt zudem keine Spesenpauschalen mehr. Spesen folgen dem Verhältnismässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. Abweichungen vom Regelfall bedürfen der vorgängigen Genehmigung.

Strafanzeige im intern aufgedeckten Spesenfall eingereicht

Im Zusammenhang mit dem im Frühling 2018 intern aufgedeckten Spesenfall sind, gestützt auf die sofort eingeleitete unabhängige Administrativuntersuchung, im Juni 2018 drei Disziplinarverfahren eröffnet worden. Die Administrativuntersuchung untersuchte allfällige, nicht dem Spesenreglement entsprechende Spesenbezüge an einem HSG-Institut. Im November 2018 konnte der Universitätsrat an seiner ordentlichen Sitzung erstmals über den Schlussbericht der Administrativuntersuchung beraten und übergab diesen zudem an die Disziplinarkommission des Kantons zur weiteren Bearbeitung im Zusammenhang mit den drei Disziplinarverfahren.

Nach einer vertieften Abklärung der Ergebnisse des Schlussberichts der Administrativuntersuchung hat der Universitätsrat an seiner Januarsitzung beschlossen, umgehend Strafanzeige gegen Prof. Dr. Dr. Peter Sester einzureichen. Das entsprechende Disziplinarverfahren wird für diese Zeit sistiert und Peter Sester wird mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben an der HSG entbunden.

Die Disziplinarverfahren gegen die beiden anderen Dozenten laufen weiter. Es ist jedoch das Ziel, diese zügig abschliessen zu können.

Online-Register für Nebenbeschäftigungen

Die Informations- und Offenlegungsrichtlinien, die seit Oktober 2014 an der HSG gültig sind, wurden überarbeitet und mit Beschluss des Universitätsrates per 11. Dezember 2018 in Kraft gesetzt. Die Offenlegung von Nebenbeschäftigungen ist neu explizit als Dienstpflicht ausgewiesen. Zudem wurden Präzisierungen vorgenommen, welche Umfang, Art und Geltungsbereich regeln.

Nebenbeschäftigungen von Dozierenden werden künftig in einem zentralen, öffentlich zugänglichen Online-Register aufgelistet. Dieses Register wird spätestens bis Sommer 2019 aufgeschaltet.

Zudem wird bis im Sommer 2019 auch das bestehende Reglement für Nebenbeschäftigungen umfassend überarbeitet und von den verantwortlichen Gremien verabschiedet. Über das entsprechende Ergebnis wird die Öffentlichkeit wieder orientiert.

Mehr Transparenz wird auch bei Partnerschaften und Dienstleistungen an Dritte sowie bei der Entgegennahme von Sponsoringgeldern und Spenden geschaffen. Neu gilt die Offenlegungspflicht bereits ab 50'000 Franken (bisher 100’000 Franken). Die entsprechenden Angaben werden der Öffentlichkeit auf den Webseiten der einzelnen Einheiten und Institute zugänglich gemacht.

Verstärkung des Rektorats mit einem vierten Prorektor

Ab dem 1. Februar 2019 wird die Managementkapazität des Rektorates mit einem vierten Prorektor verstärkt. Dieser wird insbesondere den Bereich Planung und Entwicklung substanziell verstärken, Ansprechperson für die Institute sein und sich zudem auch den aktuellen Fragestellungen in den Themen Compliance sowie dem Internen Kontrollsystem (IKS) annehmen. Mit der Wahl von Prof. Dr. Peter Leibfried steht dafür ein ausgewiesener Spezialist für Rechnungslegung und Revision zur Verfügung (weitere Angaben entnehmen Sie der Medienmitteilung zur Wahl von zwei neuen Prorektoren vom 17. Januar 2019). Peter Leibfried tritt sein Amt zusammen mit Prof. Dr. Ulrich Schmid, dem neuen Prorektor Aussenbeziehungen, am 1. Februar 2019 an.

Zudem hat die Regierung nach der Wahl durch den Senat und den Universitätsrat die Wahl des künftigen Rektors der Universität St.Gallen genehmigt. Neuer Rektor wird Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller, der bereits von 2003 bis 2011 als Prorektor amtete. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Thomas Bieger am 1. Februar 2020 an, (siehe Medienmitteilung vom 15. Januar 2019).

In seine Amtszeit wird neben dem geplanten Ausbau der Infrastruktur vor allem auch die Revision des Universitätsgesetzes fallen, dessen Vorarbeiten der Universitätsrat vor gut einem Jahr aufgenommen hat. Für die umfassenden Revisionsarbeiten wird eine von der HSG unabhängige externe Projektleitung unter der Federführung der Regierung eingesetzt.

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