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Senatsausschuss

Senatsausschuss (Art. 41 UG)

Der Senatsausschuss ist Rechtspflegeorgan der Universität St.Gallen soweit ihm Art. 41 UG die Zuständigkeit hierfür zuschreibt.
Gemäss Art. 41 Abs. 1 UG können Verfügungen und Entscheide von Universitätsorganen mit Rekurs beim Senatsausschuss angefochten werden, soweit gemäss dem Universitätsgesetz nicht der Weiterzug an ein anderes Organ vorgesehen ist. 

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Universitätsgesetz (UG)
 

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