close

Fachstelle Plagiat

Die Fachstelle Plagiat der Universität St.Gallen prüft schriftliche Arbeiten zentral und systematisch. Ziel und Zweck dieser Massnahme ist eine kontinuierliche Optimierung der Qualität schriftlicher Arbeiten.

Die Universität St.Gallen nimmt seit 2004 eine Pionierrolle in der elektronischen Plagiatsanalyse in der Schweiz wahr. Korrektes und vollständiges Zitieren ist in allen Studiengängen essenziell. Es ist mehr als ein formales Bewertungskriterium, sondern trägt massgeblich zur Innovationsfähigkeit wissenschaftlicher Leistungen bei. Entsprechend nimmt das Erlernen der Zitierrichtlinien einen wichtigen Stellenwert im Curriculum der Studierenden ein.
 
Die elektronische Plagiatsprüfung dient zum einen der Wahrung der Chancengerechtigkeit und zum anderen der Qualitätssicherung bei schriftlichen Arbeiten. Dafür werden moderne Softwarelösungen marktführender Unternehmungen im Bereich Plagiat & Ghostwriting eingesetzt. Flächendeckende, systematische Überprüfungen schriftlicher Arbeiten sollen Studierende aller Stufen auf die Bedeutung des wissenschaftlichen Zitierens sensibilisieren und stellen die Gleichbehandlung sowie die Validität und Integrität aller Prüfungsleistungen sicher.
 
Plagiatsvorwürfe werden nicht leichtfertig erhoben. Jedem Administrativverfahren geht eine sorgfältige Abklärung voraus. Die fachliche Einschätzung wird in Rücksprache mit den betreuenden Dozentinnen und Dozenten getroffen. Bei geringen Verfehlungen werden diese in der Notengebung berücksichtigt. In schwerwiegenden Fällen kann ein Notenabzug bis zur Note 1.0 festgelegt werden. Bei mutmasslich plagiatorisch verfassten Passagen oder wenn der Vorwurf bestritten wird, erfolgt die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
 
In potenziellen Plagiatsfällen erhält die Autorin oder der Autor Gelegenheit zur Stellungnahme. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in den Räumlichkeiten der Universität zu sichten. Die Entscheidung, ob disziplinarische Schritte eingeleitet werden, trifft schliesslich die Universitätsleitung.
 
Im Falle einer disziplinarischen Untersuchung wird die Schuldfrage an einer mündlichen Verhandlung geklärt. Mögliche Sanktionen reichen von einem Verweis bis hin zur Zahlung einer Geldleistung oder einem befristeten Studienausschluss.

Die proaktive Zusammenarbeit mit Dozierenden und der regelmässige Austausch mit Studierenden minimiert die Anzahl von Plagiaten. Damit unterstützt die Plagiatsprüfung die Qualitätssicherung der Lehre und Forschung an der Universität St.Gallen. 

Kontakt

Emanuel de Bellis

Prof. Dr.

Assoziierter Professor für Empirische Forschungsmethoden

IBT-HSG
Büro 64-416
Torstrasse 25
9000 St. Gallen

Michael Niedermann

Msc in Management and Law

Stv. Leiter Studienrecht / Leiter Fachstelle für Plagiatsprävention

PRS-Studienrecht
05-U113
Dufourstrasse 50
9000 St. Gallen

Weiterführende Links

north