close

Forschung - 30.11.2023 - 15:00 

Migration und Sozialversicherungen: Langfristig positiver Effekt

Im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) haben Forscher der Universitäten St.Gallen und Zürich eine Studie zum Thema Migration und Sozialversicherungen erstellt. Die am 30. November 2023 veröffentlichte Studie kommt zum Ergebnis, dass die zugewanderten Personen aus der EU/EFTA anteilsmässig auch längerfristig wesentlich mehr Beiträge an die AHV/IV entrichten als sie Leistungen beziehen, während in der Schweiz geborene Personen weniger Beiträge zahlen als sie Leistungen erhalten.
Quelle: HSG Newsroom
Die Studie ergibt, dass Zugewanderte aus der EU/EFTA anteilsmässig auch längerfristig mehr Beiträge an die AHV/IV entrichten als sie Leistungen beziehen.

Die Schweiz hat in den vergangenen zwanzig Jahren eine hohe Zuwanderung erlebt, die gemäss Bevölkerungsszenarien des BSV in den kommenden fünfzig Jahren substanziell bleiben wird. Daher stellt sich die Frage, wie sich dies auf die Sozialversicherungen auswirken wird. Die von Prof. Reto Föllmi (HSG), Prof. Josef Zweimüller (UZH) und Sandro Favre (UZH) erstellte Studie «Migration und Sozialversicherungen. Eine Betrachtung der ersten Säule und der Familienzulagen» kommt zu folgenden Haupterkenntnissen:

  1. Verjüngung der Wohnbevölkerung, Entlastung der Sozialversicherungen 
    Die Zuwanderung hat zu einer Verjüngung der Wohnbevölkerung und damit zu einer substanziellen Entlastung der Sozialversicherungen geführt: Die Zugewanderten haben während der vergangenen zwanzig Jahre zu allen drei Sozialversicherungen der ersten Säule verhältnismässig mehr beigetragen, als sie an Leistungen erhalten haben.
     
  2. Auch noch 2070 höhere Leistungsbeiträge als Leistungsbezüge von Zugewanderten
    Weil der Wanderungssaldo gemäss Bevölkerungsszenarien des BSV leicht sinkt, während die bisher Zugewanderten älter werden, nimmt der verjüngende Effekt der Zuwanderung in den kommenden fünfzig Jahren ab. Auch im Jahr 2070 tragen die Zugewanderten aber verhältnismässig mehr zu den Sozialversicherungen bei, als sie an Leistungen erhalten.
     
  3. Zukünftige Leistungsbezüge von Zugewanderten nicht höher als bei in der Schweiz Geborenen
    Die gegenwärtigen Sozialversicherungsbeiträge der Zugewanderten generieren zukünftige Leistungsansprüche. Es stellt sich deshalb die Frage, ob einer kurzfristigen Entlastung der Sozialversicherungen langfristig überproportionale Leistungsbezüge gegenüberstehen. Eine Analyse der Zuwanderungskohorte 2003 vom Einwanderungsjahr bis 2070 zeigt, dass das Verhältnis der Leistungen zu den Beiträgen praktisch gleich gross ist wie in einer Vergleichsgruppe in der Schweiz geborener Personen.

Sowohl in einer Querschnittsanalyse (Gegenüberstellung der in einem Kalenderjahr einbezahlten Beiträge und ausbezahlten Leistungen) als auch in einer Kohortenanalyse (Gegenüberstellung der erwarteten Beitragszahlungen und Leistungen einer Kohorte in einer Lebenszyklusbetrachtung) gelangen die Forscher der Universitäten Zürich und St.Gallen zur Erkenntnis, dass die zugewanderten Personen aus der EU/EFTA anteilsmässig auch längerfristig wesentlich mehr Beiträge an die AHV/IV entrichten als sie Leistungen beziehen, während in der Schweiz Geborene weniger Beiträge zahlen als sie Leistungen erhalten. Damit wird der Befund der bisherigen Observatoriums-berichte zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU für einen längeren Zeitraum erstmals bestätigt.

Die Studie «Migration und Sozialversicherungen. Eine Betrachtung der ersten Säule und der Familienzulagen» steht zum Download zur Verfügung. Der Artikel «Zuwanderung wirkt sich positiv auf erste Säule aus» zum Thema ist auf der Webseite der CHSS zu finden. 

Bild: Adobe Stock / Woschee Photograph

north