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Lehrstuhl Fassbender

Herzlich willkommen!

Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht
Tigerbergstrasse 21
CH-9000 St. Gallen

lehrstuhl.fassbenderunisg.ch

Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht,
Europarecht und Öffentliches Recht

Bardo Fassbender ist Ordinarius für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht der Universität St. Gallen. Geboren in Königswinter am Rhein in Deutschland, studierte er Rechtswissenschaft, Geschichte und Politische Wissenschaft an der Universität Bonn und der Yale Law School. Er erwarb den Magister der Rechte (LL.M.) der Yale Law School und wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin zum Dr. iur. promoviert. An der Humboldt-Universität habilitierte er sich auch und erhielt die Lehrbefähigung für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Verfassungsgeschichte. Er war Ford Foundation Senior Fellow in Public International Law an der Yale University, Jean Monnet Fellow am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz und Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er beriet den Legal Counsel und Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen in der Frage des Rechtsschutzes gegen Individualsanktionen des UN-Sicherheitsrates. Bevor er im Frühjahr 2013 seine Arbeit in St. Gallen aufnahm, war er ordentlicher Professor für Internationales Recht unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Menschenrechtsschutzes an der Universität der Bundeswehr München. In den Jahren 2019 und 2020 war er stellvertretender Vorsteher, in den Jahren 2021 und 2022 Vorsteher der Rechtswissenschaftlichen Abteilung der Universität St. Gallen.

Seine Hauptforschungsgebiete sind das allgemeine Völkerrecht, das Recht der Vereinten Nationen, vergleichendes Verfassungsrecht und Verfassungstheorie sowie die Verfassungs- und Völkerrechtsgeschichte.

Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen zu völker- und verfassungsrechtlichen Fragen zählen die Bücher UN Security Council Reform and the Right of Veto: A Constitutional Perspective (Kluwer Law International, 1998), Der offene Bundesstaat – Studien zur auswärtigen Gewalt und zur Völkerrechtssubjektivität bundesstaatlicher Teilstaaten in Europa (Mohr Siebeck, 2007) und The United Nations Charter as the Constitution of the International Community (Martinus Nijhoff, 2009). Er ist Herausgeber des Sammelbandes Securing Human Rights? Achievements and Challenges of the UN Security Council (Oxford University Press, 2011) und der Edition Key Documents on the Reform of the UN Security Council 1991-2019 (Brill Nijhoff, 2020). Gemeinsam mit Anne Peters gab er The Oxford Handbook of the History of International Law (Oxford University Press, 2012) heraus, und gemeinsam mit Knut Traisbach The Limits of Human Rights (Oxford University Press, 2019). Er ist Mitherausgeber der Reihe Studien zur Geschichte des Völkerrechts (Nomos Verlag).

Aktuelles

Rücktritt von Professor Fassbender als ordentlicher Professor

Professor Dr. Bardo Fassbender, LL.M. (Yale), wird seine Arbeit als ordentlicher Professor für Völkerrecht, Europarecht und öffentliches Recht an der Universität St. Gallen mit dem Frühjahrssemester 2024 beenden. In seinem an den Rektor und den Präsidenten des Universitätsrates gerichteten Rücktrittsschreiben vom 5. August 2023 erklärte Professor Fassbender, er wolle sich in den kommenden Jahren in einem neuen Kontext auf seine wissenschaftliche und publizistische Arbeit im internationalen Recht konzentrieren. Es sei ihm, so fügte er an, eine Ehre gewesen, in der Nachfolge renommierter Kolleginnen und Kollegen den St. Galler Lehrstuhl für Völker- und Europarecht innezuhaben.  «Meine guten Wünsche begleiten das Fach, die Abteilung und die Universität in die Zukunft.»

Prof. Fassbender nahm seine Arbeit in St. Gallen im Frühjahr 2013 auf. Zuvor war er ordentlicher Professor für Internationales Recht unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Menschenrechtsschutzes an der Universität der Bundeswehr München gewesen. In den Jahren 2019 und 2020 war er stellvertretender Vorsteher, in den Jahren 2021 und 2022 Vorsteher der Rechtswissenschaftlichen Abteilung der Universität St. Gallen. Von 2014 bis 2022 war er Mitglied der Forschungskommission der Universität St. Gallen, und von 2015 bis 2019 gehörte er dem Stiftungsrat der "Professor Walther Hug Stiftung zur Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung" an. Bardo Fassbender studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Politische Wissenschaft an der Universität Bonn und der Yale Law School. Er erwarb den Magister der Rechte (LL.M.) der Yale Law School und wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin zum Dr. iur. promoviert. An der Humboldt-Universität habilitierte er sich auch und erhielt die Lehrbefähigung für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Verfassungsgeschichte. Er war Ford Foundation Senior Fellow in Public International Law an der Yale University, Jean Monnet Fellow am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz und Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Hauptforschungsgebiete sind das allgemeine Völkerrecht, das Recht der Vereinten Nationen, vergleichendes Verfassungsrecht und Verfassungstheorie sowie die Verfassungs- und Völkerrechtsgeschichte. Er ist Verfasser und (Mit-) Herausgeber von vierzehn Büchern, Autor von etwa 180 wissenschaftlichen Aufsätzen und Kommentierungen, Mitherausgeber der Reihe «Studien zur Geschichte des Völkerrechts» und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift «Diritti umani e diritto internazionale».

Internationaler Moot Court im Völkerstrafrecht 2023:

Zum ersten Mal seit vier Jahren fand im Juni 2023 der International Criminal Court Moot Court wieder physisch in Den Haag statt. Das Team der Universität St.Gallen, bestehend aus Ritwik Dwivedi, Dalia Hofstettler, Dzianis Kryvashei, Livia Lüdin und Dominik Wawer, setzte sich über zwei Semester intensiv mit dem Völkerstrafrecht auseinander. Betreut von Prof. Bardo Fassbender und seinem Mitarbeiter Martin Bader befassten sich die Studierenden insbesondere mit der strafrechtlichen Verfolgung eines Ökozid, der Legitimität von UN-Ermittlungsorganen sowie der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs bei territorialen Veränderungen. Aus den über achtzig in diesem Jahr teilnehmenden Teams konnte sich die Universidade Federal da Bahia aus Brasilien als Gewinner durchsetzen. Weitere Informationen sind im Erfahrungsbericht 2023 zu finden. Der Lehrstuhl für Völker- und Europarecht (Prof. Fassbender) wird auch im kommenden Jahr mit einem studentischen Team am Wettbewerb teilnehmen. Bewerbungen interessierter Studierender sind ab jetzt möglich (siehe auf dieser Seite unter „Moot Court“).

St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung

Zu der soeben erschienenen 4. Auflage des Werkes „Die schweizerische Bundesverfassung – St. Galler Kommentar“ (herausgegeben von Bernhard Ehrenzeller und sechs weiteren Vertreter*innen des Öffentlichen Rechts an der Universität St. Gallen) hat Prof. Bardo Fassbender mehrere Kommentierungen von Vorschriften der Bundesverfassung beigesteuert. Die Kommentierung des Art. 55 BV befasst sich mit der Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden des Bundes. Dabei findet auch die Mitwirkung der Kantone in Fragen des Europarechts und der Schweizer Europapolitik Berücksichtigung. Die folgende Kommentierung des Art. 56 BV hat die Beziehungen der Kantone mit dem Ausland zum Gegenstand, insbesondere das Recht der Kantone, mit ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten völkerrechtliche Verträge abzuschliessen. Der Verfasser sieht Art. 56 BV als Ausdruck einer grundsätzlichen Entscheidung der Schweiz für einen „offenen Bundesstaat“. Die Kommentierung des Art. 166 Abs. 2 BV ist der Genehmigung der völkerrechtlichen Verträge der Schweiz durch die Bundesversammlung gewidmet. Sie berücksichtigt auch die Rolle der Bundesversammlung bei der Kündigung und Änderung völkerrechtlicher Verträge sowie die Mitwirkung der Bundesversammlung am übrigen (nicht-vertraglichen) Handeln des Bundesrates. Schliesslich behandelt die Kommentierung des Art. 197 Ziff. 1 BV den im Jahr 2002 erfolgten Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen. Die Kommentierung geht auf den historischen und politischen Hintergrund dieses Beitritts ein, darunter auf die Neutralität der Schweiz, die lange als ein Hindernis für den Beitritt zur UNO angesehen wurde.

Öffentliche Vorlesung über die völkerrechtliche Verhinderung des Krieges

Im Frühjahrssemester 2023 hielt Prof. Fassbender eine gut besuchte dreiteilige öffentliche Vorlesung über die Entwicklung des Kriegsverbots im Völkerrecht. Vor dem aktuellen Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine verfolgte die Vorlesung die Bemühungen des Völkerrechts um eine Verhinderung des Krieges in Geschichte und Gegenwart. Welche dieser Vorkehrungen können als erfolgreich angesehen werden? Wie müsste das internationale Recht inhaltlich und institutionell weiterentwickelt werden, um effektiver Kriegen vorzubeugen und eine friedliche politische Lösung von Konflikten zu unterstützen?

Der Krieg ist Thema und Problem des europäischen Völkerrechts seit seinen Anfängen in der frühen Neuzeit. Bündnisse, Waffenstillstands- und Friedensverträge sind die Haupttypen völkerrechtlicher Verträge vom 16. Jahrhundert an. Doch erst im 19. Jahrhundert kam es zu allgemein akzeptierten völkerrechtlichen Regeln über die Zulässigkeit zwischenstaatlicher Kriege. Unter Verzicht auf die naturrechtliche Lehre vom «gerechten Krieg» nahmen die souveränen Staaten eine «Freiheit zum Krieg» in Anspruch, das heisst ein Recht, ihre Konflikte äusserstenfalls mit militärischer Gewalt auszutragen. Erst die Erfahrung des Ersten Weltkrieges mit seinen ungeheuer grossen Verlusten an Menschenleben führte zu einer Umkehr: Jeder Krieg wurde zur gemeinsamen Angelegenheit der Staatengemeinschaft erklärt. Die Satzung des Völkerbundes von 1919 setzte auf eine Verhinderung oder wenigstens Verzögerung des Ausbruchs von Kriegen durch obligatorische streitschlichtende Verfahren. Erst die von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschriebene Charta der Vereinten Nationen von 1945 begründete ein allgemeines Verbot der Anwendung und Androhung militärischer Gewalt. Aber auch heute sind wichtige Probleme dieses Verbots ungelöst – wie die Voraussetzungen der Selbstverteidigung, die Verteidigung gegen nichtstaatliche Akteure («Krieg gegen den Terror»), sogenannte humanitäre Interventionen zum Schutz der Menschenrechte oder die Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen einen Friedensbrecher.

Europarechtliche Gastvorlesung in São Paulo

Im April 2023 nahm Prof. Bardo Fassbender eine Gastprofessur an der Partneruniversität INSPER der HSG in São Paulo (Brasilien) wahr. Gegenstand der englischsprachigen Gastvorlesung war eine Einführung in das Recht der Europäischen Union, unter Einschluss der historischen, politischen und völkerrechtlichen Kontexte. Thematisiert wurden auch die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika, insbesondere Brasilien. Die brasilianischen Studierenden zeigten ein reges Interesse an dem in ihrem regulären Curriculum nicht berücksichtigten Europarecht, an der möglichen Vorbildfunktion der EU für regionale Wirtschaftsunionen in Südamerika (wie MERCOSUR) sowie der Zukunft der lateinamerikanisch-europäischen Beziehungen in Politik und Wirtschaft. An der Universität St. Gallen wird der Austausch zwischen der Law School und INSPER von Assistenzprofessorin Mariana Valente betreut.

Öffentliche Vorlesung über das Selbstbestimmungsrecht der Völker

Im Herbstsemester 2022 hielt Prof. Fassbender eine dreiteilige Vorlesung über das Thema «Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – leeres Versprechen oder Baustein einer zukünftigen internationalen Ordnung?».
Anders als sein Name nahelegt, ist das «Völkerrecht» auch heute noch in erster Linie ein Recht, das nicht Völker, sondern Staaten in ihrem Verhältnis zueinander berechtigt und verpflichtet. In seinem Zentrum stehen noch immer die «souveränen Staaten» und der Versuch eines Ausgleichs ihrer Interessen. Erst im 20. Jahrhundert fanden in dieser zwischenstaatlichen Ordnung auch die Völker einen Platz. Im Ersten Weltkrieg setzte sich der amerikanische Präsident Woodrow Wilson für ein «Selbstbestimmungsrecht» ein, das jedem Volk ein Recht auf die freie Gestaltung seiner politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben sollte. Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete das Selbstbestimmungsrecht eine Grundlage der Auflösung der europäischen Kolonialreiche in Afrika, Asien und Amerika. Im heutigen Völkerrecht ist das Selbstbestimmungsrecht zwar allgemein anerkannt, doch stehen seiner Verwirklichung im konkreten Fall viele Schwierigkeiten entgegen. Dies zeigt sich besonders dann, wenn sich ein Volk durch Sezession (Abspaltung) aus seinem bisherigen Staatsverband lösen will.
Die dreiteilige öffentliche Vorlesung beleuchtete die Entstehung und Entwicklung des Selbstbestimmungsrechts der Völker in historischer und rechtlicher Perspektive. Wie verhält sich dieses Recht zu den Rechten von Minderheiten einerseits und zu den Menschenrechten andererseits? Was versteht man unter dem Anspruch auf «Autonomie»? Gibt es rechtliche Verfahren, in denen das Selbstbestimmungsrecht geltend gemacht werden kann? Diese Fragen wurden anhand von aktuellen Beispielen von Konflikten um das Selbstbestimmungsrecht in Palästina, Schottland und Katalonien anschaulich gemacht. Auch die Forderung indigener Völker nach Selbstbestimmung wurde in den Vorlesungen besprochen. Resümierend wurden Antworten auf die Frage «Kann das Selbstbestimmungsrecht ein Baustein einer zukünftigen, pluraleren internationalen Ordnung sein?» gesucht. Die Vorlesung fand ein reges Interesse, auch bei Schülern des Berufs- und Weiterbildungszentrums Wil-Uzwil.

Neues Buch zur Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen


Seit dem Beginn der 1990er Jahre wird am Sitz der Vereinten Nationen in New York eine Reform des Sicherheitsrates der UN diskutiert. Die Reformbemühungen, mit denen der Sicherheitsrat repräsentativer und effektiver gemacht werden soll, zielen vor allem auf die Zusammensetzung des Sicherheitsrates und auf seine Abstimmungsregeln. Die Zusammensetzung des Rates ist seit dem Jahr 1965 unverändert, als die Zahl der nichtständigen Mitglieder von sechs auf zehn erhöht wurde. Sogar seit 1945, der Gründung der UN, unverändert ist die aus fünf Staaten bestehende Kategorie der ständigen Mitglieder. Bei den Abstimmungsregeln steht das sogenannte Vetorecht im Mittelpunkt der Reformdiskussion, mit dem jedes ständige Mitglied die Annahme einer Resolution des Sicherheitsrates verhindern kann. Hinter der Frage der künftigen Zusammensetzung und Arbeitsweise des Sicherheitsrates steht letztlich das Problem rechtlicher Weltordnung im 21. Jahrhundert.

Ein neues, von Prof. Bardo Fassbender herausgegebenes Buch mit dem Titel Key Documents on the Reform of the UN Security Council 1991-2019 stellt nun die wichtigsten Dokumente und Texte aus der fast dreissigjährigen Reformdiskussion zusammen. Der bei dem renommierten Verlag Brill Nijhoff in Leiden und Boston erschienene Band möchte die Diskussion vorurteilsfrei dokumentieren, indem die Positionen der UN-Mitgliedstaaten und Staatengruppen, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen wiedergegeben werden, wie sie sich im Laufe der Jahre entwickelt haben. Der Band berücksichtigt auch Vorschläge und Stellungnahmen einzelner Wissenschaftler und Think Tanks für eine Reform des Sicherheitsrates. Eine umfangreiche Einleitung stellt die Reformdiskussion und ihre Schwerpunkte im Überblick dar, während Anhänge die Dokumente inhaltlich erschliessen. Mit der Dokumentation verfügen nunmehr Wissenschaft, Diplomatie und Politik über ein Werk, das die langjährige und unübersichtlich gewordene Diskussion über die Zukunft des Sicherheitsrates ordnet und aufbereitet, und so auch eine Grundlage für die weiteren Verhandlungen darstellt.

Die Grenzen der Menschenrechte

Prof. Bardo Fassbender (Lehrstuhl für Völker- und Europarecht) hat gemeinsam mit seinem Kollegen Knut Traisbach (Universität Barcelona) bei Oxford University Press ein interdisziplinär angelegtes Buch über The Limits of Human Rights herausgegeben. Das Buch ist im Dezember 2019 erschienen. In dem Sammelband gehen die Herausgeber und sechsundzwanzig Autorinnen und Autoren der Frage nach, was heute unter "Grenzen der Menschenrechte" zu verstehen ist und welche inhärenten, funktionalen, pragmatischen und ideologischen Grenzen der Menschenrechte sich identifizieren und näher analysieren lassen. Das Buch will so einen originären Beitrag zur gegenwärtigen wissenschaftlichen Diskussion über die Bedeutung der Menschenrechte leisten, ohne diese Bedeutung grundsätzlich in Frage zu stellen oder die Menschenrechtsidee zu dekonstruieren. Zu den renommierten Autorinnen und Autoren des Bandes, welche die Rechts- und Politikwissenschaft, die Anthropologie, die Geschichtswissenschaft, die Philosophie und die Soziologie repräsentieren, gehören Hilary Charlesworth (Melbourne Law School), Christine Chinkin (London School of Economics), Andrew Clapham (Graduate Institute of International and Development Studies, Geneva), Mireille Delmas-Marty (Collège de France, Paris), David Dyzenhaus (University of Toronto), Conor Gearty (London School of Economics), Lynn Hunt (University of California in Los Angeles), Douglas A. Johnson (Harvard Kennedy School), Jan Klabbers (Universität Helsinki), Martha C. Nussbaum (University of Chicago), Jeremy Perelman (Sciences Po Paris), Yuval Shany (Hebrew University Jerusalem), Kathryn Sikkink (Harvard Kennedy School) und Henry J. Steiner (Harvard Law School).

Aktuelle Lehrveranstaltungen

Hier informieren wir Sie regelmässig über aktuelle Veranstaltungen:

Frühjahrssemester 2024

8,495,1.00           Moot Court International Law: International Criminal Court - Part II


                            Vorlesungsunterlagen finden Sie in den jeweiligen Readern bzw. auf StudyNet (Canvas).

Neuere Veröffentlichungen

Kommentierung des Art. 2 (1) der Charta der Vereinten Nationen (Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten). In: Bruno Simma u.a. (Hrg.), The Charter of the United Nations: A Commentary. Fourth Edition. Oxford University Press, 2024 (im Erscheinen).

Are the EU Member States still Sovereign States? The Perspective of International Law. In: European Papers - A Journal on Law and Integration (https://www.europeanpapers.eu/) 2024 (im Erscheinen).

Written versus unwritten: two views on the form of an international constitution. In: Anthony F. Lang & Antje Wiener (Hrg.), Handbook on Global Constitutionalism, Second Edition. Edward Elgar Publishing, 2023, S. 363-372.

Kommentierungen in: Bernhard Ehrenzeller u.a. (Hrg.), Die schweizerische Bundesverfassung – St. Galler Kommentar, Zürich / St. Gallen / Genf: Dike Verlag / Schulthess, 4. Aufl. 2023: Art. 55 BV: Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden; Art. 56 BV: Beziehungen der Kantone mit dem Ausland; Art. 166 Abs. 2 BV: Genehmigung der völkerrechtlichen Verträge durch die Bundesversammlung; Art. 197 Ziff. 1 BV: Beitritt der Schweiz zur UNO.

Kommentierung des Artikels 32 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. In: Wolfgang Kahl / Christian Waldhoff / Christian Walter (Hrg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Heidelberg: C.F. Müller. 216. Aktualisierung, August 2022, 197 S.

Das Völkerrecht als Gegenstand der Beratungen der Vereinigung: Bildnis eines Unsichtbaren? In: Pascale Cancik / Andreas Kley u.a. (Hrg.), Streitsache Staat: Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1922-2022. Tübingen: Mohr Siebeck, 2022, S. 567-583.

Veröffentlichungen

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl der Veröffentlichungen von Prof. Fassbender (in absteigender Zeitfolge). Ein umfassendes Schriftenverzeichnis finden Sie in diesem PDF-Dokument.

Monographien und selbstständige Veröffentlichungen

Menschenrechteerklärung. Universal Declaration of Human Rights – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Neuübersetzung, Synopse, Erläuterung, Materialien. [Neuübersetzung: Dirk van Gunsteren und Bardo Fassbender; Erläuterungen und Redaktion: Bardo Fassbender.] München: Sellier – European Law Publishers, 2009. XIX, 268 S. ISBN 978-3-86653-134-5 (print), 978-3-86653-881-8 (eBook).


The United Nations Charter as the Constitution of the International Community. Leiden/Boston: Martinus Nijhoff, 2009. (Legal Aspects of International Organization, vol. 51). xi, 215 S. ISBN 978 90 04 17510 5.


Der offene Bundesstaat. Studien zur auswärtigen Gewalt und zur Völkerrechtssubjektivität bundesstaatlicher Teilstaaten in Europa. Tübingen: Mohr Siebeck, 2007. („Jus Publicum“, Bd. 161). XVII, 495 S. ISBN 978-3-16-149218-1.

UN Security Council Reform and the Right of Veto: A Constitutional Perspective. The Hague/ London/Boston: Kluwer Law International, 1998. (Legal Aspects of International Organization, vol. 32). xxii, 421 S. ISBN 90-411-0592-1.

Herausgegebene Bücher

Key Documents on the Reform of the UN Security Council 1991-2019. Leiden/Boston: Brill Nijhoff, 2020. lxvii, 1375 S. ISBN 978-90-04-41517-1 (hardback), 978-90-04-42173-8 (E-Book).

The Limits of Human Rights. Oxford/New York: Oxford University Press, 2019. xx, 388 S. ISBN 978-0-19-882475-6 (hardback), 978-0-19-882476-3 (paperback) (gemeinsam mit Knut Traisbach).

Konstitutionalisierung in Zeiten globaler Krisen. Baden-Baden: Nomos, 2015. 384 S. ISBN 978-3-8487-1962-4 (gemeinsam mit Jonathan Bauerschmidt, Michael W. Müller, Angelika Siehr und Christopher Unseld).

Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Von der amerikanischen Revolution zu den Vereinten Nationen. Stuttgart: Philipp Reclam jun., 2014. 136 S. ISBN 978-3-15-019209-2 (Reclam Universal-Bibliothek 19209).

The Oxford Handbook of the History of International Law. Oxford/New York: Oxford University Press, 2012. xl, 1228 S. ISBN 978-0-19-959975-2 (gemeinsam mit Anne Peters). Paperback-Ausgabe 2014. ISBN 978-0-19-872522-0.

Basistexte Völkerrechtsdenken. Baden-Baden: Nomos, 2012. UTB 3721. 242 S. ISBN 978-3-8252-3721-9 (gemeinsam mit Helmut Aust).

Suprastaatliche Konstitutionalisierung. Perspektiven auf die Legitimität, Kohärenz und Effektivität des Völkerrechts. Baden-Baden: Nomos, 2012. 325 S. ISBN 978-3-8329-7853-2 (gemeinsam mit Angelika Siehr).

Securing Human Rights? Achievements and Challenges of the UN Security Council. Oxford/New York: Oxford University Press, 2011. xvi, 219 S. ISBN 978-0-19-964149-9.

Völkerrecht als Wertordnung – Common Values in International Law. Festschrift für Christian Tomuschat. Kehl am Rhein/Strasbourg/Arlington, VA: N.P. Engel Verlag, 2006. XV, 1184 S. ISBN 3-88357-136-9 (gemeinsam mit Pierre-Marie Dupuy, Malcolm N. Shaw und Karl-Peter Sommermann).
 

Handbuchbeiträge und Kommentierungen

Kommentierungen in: Bernhard Ehrenzeller u.a. (Hrg.), Die schweizerische Bundesverfassung – St. Galler Kommentar, Zürich / St. Gallen / Genf: Dike Verlag / Schulthess, 4. Aufl. 2023: Art. 55 BV: Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden (S. 1848-1866); Art. 56 BV: Beziehungen der Kantone mit dem Ausland (S. 1867-1892); Art. 166 Abs. 2 BV: Genehmigung der völkerrechtlichen Verträge durch die Bundesversammlung (S. 3990-4008); Art. 197 Ziff. 1 BV: Beitritt der Schweiz zur UNO (S. 4643-4660).

Kommentierung des Artikels 32 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. In: Wolfgang Kahl / Christian Waldhoff / Christian Walter (Hrg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Heidelberg: C.F. Müller. 216. Aktualisierung, August 2022, 197 S.

Kommentierung der Artikel 9, 10, 11, 12, 54 und 55 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs. In: Andreas Zimmermann / Christian J. Tams (Hrg.), The Statute of the International Court of Justice: A Commentary. Third Edition. Oxford University Press, 2019, S. 355-385, 386-399, 400-402, 403-408, 1499-1504, 1505-1510.

Militärische Einsätze der Bundeswehr. In: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 3. Aufl., Bd. XI. Heidelberg: C.F. Müller, 2013, S. 643-726.

Kommentierung des Art. 2 (1) der Charta der Vereinten Nationen (Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten). In: Bruno Simma u.a. (Hrg.), The Charter of the United Nations: A Commentary. Third Edition. Oxford University Press, 2012, Bd. I, S. 133-165.

Wissen als Grundlage staatlichen Handelns. In: Josef Isensee / Paul Kirchhof (Hrg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl., Bd. IV: Aufgaben des Staates, § 76, Heidelberg 2006, S. 243-312.

Aufsätze und Beiträge in Zeitschriften

Die Beharrungskraft des Status quo: Die Bemühungen um eine Reform des Sicherheitsrates im Jahr des 75-jährigen Bestehens der Vereinten Nationen. In: Die Friedens-Warte – Journal of International Peace and Organization, Bd. 93 (2020), S. 390-412.

The state’s unabandoned claim to be the center of the legal universe. In: ICON – International Journal of Constitutional Law, Bd. 16 (2018), S. 1207-1214.

What’s in a Name? The International Rule of Law and the United Nations Charter. In:  Chinese Journal of International Law, Bd. 17 (2018), S. 761–797.

Die gegenwärtig gültigen völkerrechtlichen Verträge der Kantone. Versuch einer systematischen Bestandesaufnahme. Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 119. Jg. 2018, H. 3 vom März 2018, S. 107-123 (gemeinsam mit Raffael Gübeli).

International Constitutional Law: Written or Unwritten? In: Chinese Journal of International Law, Bd. 15 (2016), S. 489-515.

Völkerrechtsfähigkeit und Völkerrechtsvergesslichkeit der deutschen Länder: Neue Erscheinungsformen des „offenen Bundesstaates“. In: Juristenzeitung (JZ), 71. Jg. 2016, H. 6, S. 280-287. 

Hybris und Überforderung. Die Krise der Europäischen Union und ihre Konsequenzen für die Völkerrechtsordnung. Aktuelle Juristische Praxis / Pratique Juridique Actuelle, 23. Jg. 2014, H. 6, S. 820-826.

„Völkerrecht und Landesrecht“. Zur Genese und heutigen Bedeutung der Konfrontation zweier Rechtsordnungen. Aktuelle Juristische Praxis / Pratique Juridique Actuelle, 23. Jg. 2014, H. 4, S. 437-450.

Der deutsch-französische Elysée-Vertrag von 1963. Idee und Zukunft eines bilateralen Freundschaftsvertrags im Rahmen der Europäischen Union. Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 66. Jg. 2013, S. 125-133.

Optimismus und Skepsis im Völkerrechtsdenken der Gegenwart. Zur Bedeutung von „Denkschulen“ in der Völkerrechtswissenschaft. Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 65. Jg. 2012, S. 41-48.

„Staatliche Befugnisse und Aufgaben“ im Sinne von Art. 30 GG als innere und auswärtige Kompetenzen des Bundes und der Länder. Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 64. Jg. 2011, S. 714-720.

Der einheitliche Gesetzesvorbehalt der EU-Grundrechtecharta und seine Bedeutung für die deutsche Rechtsordnung. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2010, S. 1049-1054.

Triepel in Luxemburg. Die dualistische Sicht des Verhältnisses zwischen Europa- und Völkerrecht in der „Kadi-Rechtsprechung“ des EuGH als Problem des Selbstverständnisses der Europäischen Union. Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 63. Jg. 2010, S. 333-341.

Eigenstaatlichkeit und Verschuldungsfähigkeit der Länder. Verfassungsrechtliche Grenzen der Einführung einer „Schuldenbremse“ für die Länder. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2009, S. 737-741.

Art. 19 Abs. 4 GG als Garantie innerstaatlichen Rechtsschutzes gegen Individualsanktionen des UN-Sicherheitsrates. Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 132 (2007), S. 257-286.

Targeted Sanctions Imposed by the UN Security Council and Due Process Rights. A Study Commissioned by the UN Office of Legal Affairs and Follow-up Action by the United Nations. International Organizations Law Review, Bd. 3 (2006), S. 437-485.

„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch“? Die Internationalisierung von Risiken und die Entwicklung des völkerrechtlichen Katastrophenschutzrechts. Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft Bd. 88 (2005), S. 375-398.

Auswärtige Zuständigkeiten bundesstaatlicher Gliedstaaten: Die Entstehung des Prinzips der dynamischen Verweisung im Zeitalter der Gründung des Deutschen Reiches (1866-1871). Ein Beitrag zur Geschichte und zu einer allgemeinen Lehre des Bundesstaates europäischen Typus. Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart N.F. Bd. 53 (2005), S. 207-283.

Compensation for Forced Labour in World War II: The German Compensation Law of 2 August 2000. Journal of International Criminal Justice Bd. 3 (2005), S. 243-252.

The Better Peoples of the United Nations? Europe’s Practice and the United Nations. European Journal of International Law Bd. 15 (2004), S. 857-884.

Die Gegenwartskrise des völkerrechtlichen Gewaltverbotes vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung. Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ), 31. Jg. 2004, S. 241-256.

All Illusions Shattered? Looking Back on a Decade of Failed Attempts to Reform the UN Security Council. Max Planck Yearbook of United Nations Law Bd. 7 (2003), S. 183-218.

Der Schutz der Menschenrechte als zentraler Inhalt des völkerrechtlichen Gemeinwohls. Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ), 30. Jg. 2003, S. 1-16.

Stories of War and Peace: On Writing the History of International Law in the ‘Third Reich’ and After. European Journal of International Law, Bd. 13 (2002), S. 479-512.

Uncertain Steps into a Post-Cold War World: The Role and Functioning of the UN Security Council after a Decade of Measures against Iraq. European Journal of International Law, Bd. 13 (2002), S. 273-303.

Der Fürst, ein Bild und die deutsche Geschichte. Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein gegen Deutschland. Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ), 28. Jg. 2001, S. 459-466 (mit Übersetzung der Entscheidung S. 466-475).

Quis judicabit? The Security Council, Its Powers and Its Legal Control (Besprechungsaufsatz). European Journal of International Law, Bd. 11 (2000), S. 219-232.

The United Nations Charter as Constitution of the International Community. Columbia Journal of Transnational Law, Bd. 36 (1998), S. 529-619.

Die Verfassungswidrigkeit eines allgemeinen Ausschlusses einer Personengruppe vom Schutz vor Diskriminierung. Zur Entscheidung des US Supreme Court in Sachen Romer v. Evans. Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ), 24. Jg. 1997, S. 608-615 (mit Übersetzung der Entscheidung S. 624-630).

Zur staatlichen Ordnung Europas nach der deutschen Einigung. Europa Archiv Bd. 46 (1991), S. 395-404.

Die Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen. Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht Bd. 37 (1986), S. 17-49.

Adenauer und Deutschland 1945-1949. Deutschlandbild und -politik Adenauers nach seinen Briefen. Deutschland Archiv Bd. 18 (1985), S. 996-1004.

Beiträge zu Sammelwerken

Verfassung als plurales Gefüge. In: Oliver Diggelmann / Maya Hertig Randall / Benjamin Schindler (Hrg.), Verfassungsrecht der Schweiz – Droit constitutionnel suisse, Bd. I, Zürich / Basel / Genf: Schulthess, 2020, S. 187-209.

The Self-Evidence of Human Rights: Origins and Limits of an Idea. In: Bardo Fassbender / Knut Traisbach (Hrg.), The Limits of Human Rights. Oxford University Press, 2020, S. 55-68.

Written versus unwritten: two views on the form of an international constitution. In: Anthony F. Lang, Jr. / Antje Wiener (Hrg.), Handbook on Global Constitutionalism. Cheltenham, UK / Northampton, MA, USA: Edward Elgar, 2017, S. 265-274.

Die Schweiz und Deutschland als «offene Bundesstaaten»: Zur schwindenden Bedeutung der Völkerrechtssubjektivität der Kantone und Länder. In: Giovanni Biaggini/Oliver Diggelmann/Christine Kaufmann (Hrsg.), Polis und Kosmopolis: Festschrift für Daniel Thürer. Zürich/St. Gallen/Baden-Baden: Dike/Nomos, 2015, S. 149-164.

Heinrich Triepel und die Anfänge der dualistischen Sicht von "Völkerrecht und Landesrecht" im späten 19. Jahrhundert. In: Lukas Gschwend u.a. (Hrsg.), Recht im digitalen Zeitalter - Festgabe Schweizerischer Juristentag 2015 in St. Gallen. Zürich/St. Gallen: Dike, 2015, S. 449-469.

The Representation of the “Main Forms of Civilization” and of “the Principal Legal Systems of the World” in the International Court of Justice. In: Denis Alland / Vincent Chetail / Olivier de Frouville / Jorge E. Viñuales (Hrg.), Unité et diversité du droit international – Unity and Diversity of International Law. Ecrits en l’honneur du professeur Pierre-Marie Dupuy – Essays in Honour of Professor Pierre-Marie Dupuy. Leiden/Boston : Martinus Nijhoff, 2014, S. 581-597.

Völkerrecht. In: Hanno Kube/Rudolf Mellinghoff u.a. (Hrg.), Leitgedanken des Rechts. Paul Kirchhof zum 70. Geburtstag. Bd. I. Heidelberg: C.F. Müller, 2013, S. 493-503. (Nachdruck unter dem Titel: Das Völkerrecht als Ordnung des Westens. In: Götz Schulze (Hrg.), Kulturelle Relativität des Internationalen Rechts. Baden-Baden: Nomos, 2014, S.-27-41.)

Zulässigkeit und Begrenzung militärischen Handelns aus völkerrechtlicher Perspektive. In: Thomas Bohrmann / Karl-Heinz Lather / Friedrich Lohmann (Hrg.), Handbuch Militärische Berufsethik. Bd. I: Grundlagen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften/Springer, 2013, S. 177-193.

Europäische Verfassungsgeschichte 1815-1847 - Eine vergleichende Synthese. Teil 1: Internationale Beziehungen. In: Werner Daum (Hrg.), Handbuch der Europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 2: 1815-1847. Bonn: J.H.W. Dietz Nachf., 2012, S. 53-65.

The Security Council – Progress is Possible but Unlikely. In: Antonio Cassese (Hrg.), Realizing Utopia: The Future of International Law. Oxford University Press, 2012, S. 52-60.

Denkschulen im Völkerrecht. In: Bardo Fassbender, Christiane Wendehorst u.a., Paradigmen im internationalen Recht - Implikationen der Weltfinanzkrise für das internationale Recht (Bericht der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, Bd. 45). Heidelberg: C.F. Müller, 2012, S. 1-31.

Architectural Clarity or Creative Ambiguity? The Place of the Human Rights Council in the Institutional Structure of the United Nations. In: Ulrich Fastenrath u.a. (Hrg.), From Bilateralism to Community Interest: Essays in Honour of Judge Bruno Simma. Oxford University Press, 2011, S. 443-461.

Die Garantie der Rechtspersönlichkeit des Menschen in den internationalen Menschenrechtsverträgen. In: Eckart Klein / Christoph Menke (Hrg.), Der Mensch als Person und Rechtsperson. Grundlage der Freiheit. Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag, 2011, S. 119-144.

Sources of Human Rights Obligations Binding the UN Security Council. In: Pieter H. F. Bekker / Rudolf Dolzer / Michael Waibel (Hrg.), Making Transnational Law Work in the Global Economy: Essays in Honour of Detlev Vagts. Cambridge University Press, 2010, S. 71-92.

Der Gesetzesvorbehalt in europäischen und internationalen Menschenrechtsverträgen. In: Eckart Klein (Hrg.), Gewaltenteilung und Menschenrechte. Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag, 2. überarbeitete Aufl. 2010, S. 83-137.

Rediscovering a Forgotten Constitution: Notes on the Place of the UN Charter in the International Legal Order. In: Jeffrey L. Dunoff / Joel P. Trachtman (Hrg.), Ruling the World? Constitutionalism, International Law, and Global Governance. Cambridge University Press, 2009, S. 133-147.

Idee und Anspruch der universalen Menschenrechte im Völkerrecht der Gegenwart. In: Josef Isensee (Hrg.), Menschenrechte als Weltmission (= Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Bd. 54). Berlin: Duncker & Humblot, 2009, S. 11-41.

Selbstverteidigung und Staatengemeinschaftsinteresse in der Zeit des Völkerbundes. Zur Vorgeschichte von Artikel 51 der UN-Charta. In: Thomas Bruha / Sebastian Heselhaus / Thilo Marauhn (Hrg.), Legalität, Legitimität und Moral. Können Gerechtigkeitspostulate Kriege rechtfertigen? Tübingen: Mohr Siebeck, 2008, S. 99-131.

Grund und Grenzen der konstitutionellen Idee im Völkerrecht. In: Otto Depenheuer / Markus Heintzen / Matthias Jestaedt / Peter Axer (Hrg.), Staat im Wort. Festschrift für Josef Isensee, Heidelberg 2007, S. 73-91.

‘We the Peoples of the United Nations’: Constituent Power and Constitutional Form in International Law. In: Martin Loughlin / Neil Walker (Hrg.), The Paradox of Constitutionalism: Constituent Power and Constitutional Form, Oxford University Press, 2007, S. 269-290. Nachdruck in der 2. Aufl. (Paperback) 2008.

Paternalismus und Selbstbestimmung im Völkerrecht. In: Michael Anderheiden / Peter Bürkli / Hans Michael Heinig / Stephan Kirste / Kurt Seelmann (Hrg.), Paternalismus und Recht. In memoriam Angela Augustin (1968-2004), Tübingen 2006, S. 299-311.

Hans Kelsen und die Vereinten Nationen. In: Pierre-Marie Dupuy / Bardo Fassbender / Malcolm N. Shaw / Karl-Peter Sommermann (Hrg.), Völkerrecht als Wertordnung – Common Values in International Law. Festschrift für / Essays in Honour of Christian Tomuschat, Kehl am Rhein/Strasbourg/Arlington, VA, 2006, S. 763-784.
The Meaning of International Constitutional Law. In: Ronald St. J. Macdonald / Douglas M. Johnston (Hrg.), Towards World Constitutionalism: Issues in the Legal Ordering of the World Community, Leiden / Boston 2005, S. 837-851.

The UN Security Council and International Terrorism. In: Andrea Bianchi (Hrg.), Enforcing International Law Norms Against Terrorism, Oxford 2004, S. 83-102.

Die Souveränität des Staates als Autonomie im Rahmen der völkerrechtlichen Verfassung. In: Heinz-Peter Mansel u.a. (Hrg.), Festschrift für Erik Jayme, München 2004, S. 1089-1101.

Pressure for Security Council Reform. In: David M. Malone (Hrg.), The UN Security Council: From the Cold War to the 21st Century, Boulder, Colorado, und London 2004, S. 341-355.

Sovereignty and Constitutionalism in International Law. In: Neil Walker (Hrg.), Sovereignty in Transition, Oxford 2003, S. 115-143. Nachdruck in der 2. Aufl. (Paperback) 2006.

Zwischen Staatsräson und Gemeinschaftsbindung. Zur Gemeinwohlorientierung des Völkerrechts der Gegenwart. In: Herfried Münkler / Karsten Fischer (Hrg.), Gemeinwohl und Gemeinsinn im Recht. Konkretisierung und Realisierung öffentlicher Interessen, Berlin 2002, S. 231-274.

Rehabilitation and Compensation of Victims of Human Rights Violations Suffered in East Germany (1945-1990). In: Albrecht Randelzhofer / Christian Tomuschat (Hrg.), State Responsibility and the Individual. Reparation in Instances of Grave Violations of Human Rights. Den Haag 1999, S. 251-279.

Die verfassungs- und völkerrechtsgeschichtliche Bedeutung des Westfälischen Friedens von 1648. In: Ingo Erberich u.a. (Hrg.), Frieden und Recht. 38. Tagung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtung „Öffentliches Recht“, Münster 1998. Stuttgart 1998, S. 9-52.

Moot Court

International Criminal Court Moot Court

Am ICC Moot Court können jährlich Masterstudierende der Studiengänge MLaw, MLE, MIA und MIL teilnehmen. Die Teilnahme an diesem Moot Court im Völkerstrafrecht bietet eine einmalige Ergänzung der juristischen Ausbildung im Bereich internationales Recht und internationale Beziehungen.

Bewerbungen für den Moot Court 2023-24 sind von jetzt an (Juli 2023) möglich. Bitte schreiben Sie an: lehrstuhl.fassbenderunisg.ch.

Weitere Informationen enthalten die Erfahrungsberichte des Teams und der diesjährige Aufruf (Call for Applications) weiter unten.

1) Was ist der International Criminal Court Moot Court?

Jedes Jahr nehmen etwa 100 Teams aus der ganzen Welt am International Criminal Court (ICC) Moot Court teil. In diesem Wettbewerb bearbeiten die Studententeams in einem simulierten Gerichtsprozess einen fiktiven Fall vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. An das Verfahrensrecht dieses Gerichtshofs angelehnt, wird der Prozess so realitätsnah wie möglich durchgeführt. Ein Richterteam, das sich aus erfahrenen Richtern internationaler Gerichte, Professoren sowie juristischen Praktikern zusammensetzt, bewertet die Leistung der Studierenden.

Jedes teilnehmende Team (3-5 Studierende) vertritt die Ankläger- und die Verteidigerseite plus entweder die Regierungsseite oder den gesetzlichen Vertreter der Opfer. Die jeweiligen Parteien der einzelnen Teams treffen auf die entsprechenden Gegenseiten eines anderen Teams und messen mit ihnen ihre Präsentations- und Debattierfähigkeiten. Zuvor wird die Qualität (Rechtskenntnisse, Argumentationstechnik, Kreativität, Überzeugungskraft) der einzureichenden Schriftsätze (written memorials) begutachtet. Der gesamte Wettbewerb wird in englischer Sprache durchgeführt.

2) Persönlicher Gewinn einer Teilnahme

Die Teilnahme am ICC Moot Court bietet Studierenden der Universität St. Gallen die seltene Gelegenheit, in einem kompetitiven Umfeld auf internationaler Ebene quasi „spielerisch“ ihre Kompetenzen in mehrfacher Hinsicht auszubauen: Bei der Ausarbeitung der Schriftsätze und mündlichen Plädoyers wird einerseits vorhandenes Fachwissen verbreitert und vertieft; andererseits werden parallel berufsspezifische Qualifikationen (Rhetorik, Argumentationstechnik usw.) geschult. Angesichts der beschränkten Zahl der TeilnehmerInnen ist das Betreuungsverhältnis in diesem Kurs optimal. Der Lerneffekt ist entsprechend enorm hoch. Zudem treffen die Studierenden auf international renommierte Juristen sowie andere junge Leute, die sich für das Völkerrecht und insbesondere das Völkerstrafrecht interessieren. Dies führt zu tollen Erfahrungen und neuen Kontakten.

3) Ablauf des Wettbewerbs

a) Vorbereitungsphase (September – Oktober)

Die Studierenden machen sich mit der Materie des Völkerstrafrechts vertraut und bereiten die Schriftliche Phase vor.

b) Schriftliche Phase (November – Februar)

Vom November bis im Februar müssen die Schriftsätze (memorials) angefertigt werden. In diesem Zeitraum wird durch die Teammitglieder nach intensiver Recherche und Einarbeitung in den Fall eine Argumentationsstrategie erarbeitet und bis zur Abgabe der memorials immer weiter verfeinert. Während dieser Phase wird der Grundstein für ein erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb gelegt, wobei insbesondere kreatives Denken, logisches Vorgehen und eine solide juristische Arbeitsweise gefragt sind.

c) Mündliche Phase (Februar - Mai)

Schon einige Zeit vor Abgabe der memorials beginnt das Team mit der Vorbereitung der mündlichen Plädoyers (oral pleadings). Hier muss durch rhetorisches Können und sicheres Beherrschen der eigenen Argumentation überzeugt werden. Nur so kann dem Richtergremium erfolgreich der eigene Standpunkt dargelegt werden, können Zwischenfragen der Richter beantwortet und gegnerische Argumente entkräftet werden.

Im Wettbewerb werden drei der maximal fünf teilnehmenden Studierenden jeweils die Position einer Seite vertreten, wobei sie von den anderen Teammitgliedern unterstützt werden.

4) Bewerbung

Wünschenswerte Qualifikationen von Interessentinnen und Interessenten sind Grundkenntnisse im Völkerrecht und gute Englischkenntnisse, da der gesamte Wettbewerb in englischer Sprache durchgeführt wird.

Kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Interviews mit allen Interessentinnen und Interessenten geführt. Diese Gespräche dienen dazu, dem Lehrstuhl einen persönlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verschaffen. Dabei wird insbesondere auf die Motivation und Teamfähigkeit sowie auf die Sprachgewandtheit (Englisch) geachtet. Für die Auswahl der Teammitglieder gibt es aber keine starren Regeln. Daher sollte sich – unabhängig von Noten – jede(r) bewerben, die oder der bereit ist, sich mit Freude und grosser Einsatzbereitschaft in die Bearbeitung des Falls einzubringen. Es sollte jedoch klar sein, dass die Teilnahme am International Criminal Court Moot Court zeitintensiv ist. Es werden deshalb auch 15 Credits dafür vergeben.

Austauschstudenten

Auch Austauschstudenten können sich bewerben. Bei einem nur einsemestrigen Aufenthalt an der Universität St.Gallen (im Herbstsemester) wird man nur in der schriftlichen Phase mitarbeiten. Die Prüfungsleistung besteht dann aus einem Essay zu einer der Fragen, die Gegenstand des aktuellen Falls sind.
ICC Moot court Call for applications 2023

ICC Moot Court Report 2023

ICC Moot Court Report 2022

ICC Moot Court Report 2021

ICC Moot Court Report 2020

ICC Moot Court Report 2019

ICC Moot Court Report 2018

ICC Moot Court Report 2017

ICC Moot Court Report 2016

Team und Kontakt

Bardo Fassbender

Prof. Dr.

Professor für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht

FR-HSG
Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht
Tigerbergstrasse 21
9000 St. Gallen

Sonja Beti

Office Managerin

Law School, Bodanstrasse 3, Büro 26-004
FR-HSG, Tigerbergstrasse 21, Büro 46-201

9000 St. Gallen

Georgina Louise Howe

Moot Court Assistentin

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