Wenn Du über einen universitären (nicht Fachhochschul-) Bachelor- oder Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- Kultur- oder Geisteswissenschaften mit einem Mindestnotenschnitt (ungerundet) von 5.00 (Deutschland/Österreich 2.00, Niederlande 7.50) verfügst bzw. vor Studienbeginn erwirbst, kannst Du dich für das Master-Programm bewerben. Solltest Du dein Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, muss das eingereichte aktuelle Transkript den erforderlichen Mindestnotenschnitt erfüllen. Weitere Informationen zur Notenumrechnung findest Du auf unserer Notenumrechnungstabelle.
Dein Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Bei der Bewerbung musst Du keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Deiner Verantwortung, dass Du über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügst.
Wir empfehlen, dass Du bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht hast.
Sind die Unterlagen vollständig eingereicht und die formalen Zulassungsbedingungen erfüllt, leiten wir Deine Bewerbung an den MOK Zulassungsausschuss für das Auswahlverfahren weiter. In diesem Auswahlverfahren bewertet der MOK Zulassungsausschuss Dein Essay und Dein Motivationsschreiben.
Abhängig von Deinem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Auflagen verlangt werden.
Im ersten Jahr Deines Master Studiums musst Du parallel zu Deinen Masterleistungen Fachauflagen erbringen. Anrechnungen von bereits erbrachten gleichwertigen Leistungen sind möglich. Der Umfang der Fachauflagen ist daher abhängig von Deinen bisher erbrachten Leistungen.
Fächerkatalog (46 ECTS Credits):
4 ECTS Credits Strategisches Management
4 ECTS Credits Marketing
4 ECTS Credits Innovationsmanagement
6 ECTS Credits Grundlagen der finanziellen Führung (MOK)
6 ECTS Credits Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik: Eine Einführung (MOK)
4 ECTS Credits Einführung ins Privatrecht (MOK)
18 ECTS Credits Kultur- und Sozialwissenschaften
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf Seite 50.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.
Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist: 1. Oktober - 30. April
Halte bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, musst Du zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien “Amtlich beglaubigte Dokumente und Übersetzungen“.
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Du kannst Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stelle uns Deine Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Deine Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Solltest Du Deine Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestelle frühzeitig ein Duplikat Deines Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Wenn Du Deine Online-Anmeldung vor dem 31. März einreichst, kannst Du zusätzlich zu Deinem Wunschprogramm ein Alternativprogramm erfassen. Als Alternativprogramm stehen Dir ausschliesslich die Master-Programme MBI, MiMM, MGM, MACFin und MEcon zur Verfügung.
Nur im Falle einer Ablehnung durch das gewählte Programm, werden Deine Bewerbungsunterlagen erneut geprüft. Wenn alle formalen Zulassungsvoraussetzungen für das gewählte Alternativprogramm erfüllt sind, startet der Zulassungsprozess für dieses Master-Programm.
Informiere Dich vor der Bewerbung über Unterrichtssprache, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsprozess des Alternativprogramms.
Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Deine Daten und Deine elektronisch eingereichten Dokumente. Komplette Bewerbungen, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, werden an den Zulassungsausschuss weitergeleitet.
Bitte logge Dich regelmässig in Dein Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Dir dies direkt auf der Statusseite Deines Benutzerkontos mit.
Der MOK Zulassungsausschuss bewertet Deine Unterlagen gemäss den vorgegebenen Kriterien.
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhältst Du in Dein elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Deinem Postfach findest Du in Deinem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Du kannst mit Deinen SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Dein Postfach zugreifen.
Mitte Juli wird Ihr HSG Benutzerkonto erstellt. Die Anleitung für die Aktivierung des HSG Benutzerkontos wird Ihnen in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach) zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Email Informationen an Ihre HSG Email Adresse gesendet.
Mitte Juli stellen wir die Semesterrechnung in Ihr Compass-Postfach. Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Bezahlung erhalten Sie eine Immatrikulationsbestätigung.
Mitte August stellen wir Informationen zur Kurswahl (Bidding) und zur obligatorischen mehrtägigen Einführungsveranstaltung Kick-off Days in Ihr Compass-Postfach. Weitere wichtige Informationen zum Studienstart finden Sie hier.
Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich.
Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Studienabschlusses bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg!
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien “Amtlich beglaubigte Dokumente und Übersetzungen“.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail. Sollten Sie die erforderlichen Studienabschluss-Dokumente vor Studienbeginn (Kalenderwoche 38) nicht einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.
Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassung@unisg.ch
+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr
Persönlich (05-003)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung