Für den Fall, dass eine zivile Lösung nicht möglich ist, sieht das Gesetz zur Problemlösung die Möglichkeit persönlichen Urlaubs im Dienst vor. Bedingungen sind:
• die dienstlichen Bedürfnisse es erlauben;
• max. 20% der Dienstleistung insgesamt;
• max. 10% der Dienstleistung am Stück (in Grundausbildungen).
Erfahrungsgemäss ist die Gewährung von persönlichem Urlaub im Umfang von max. drei Tagen in einem WK, bspw. für den Besuch eines Blockseminars, durchaus möglich.
Vorgehen
Verwenden sie die App basierte Lösung der Armee oder schreiben Sie möglichst frühzeitig ein schriftliches Gesuch mit folgendem Inhalt:
Das Gesuch lassen Sie dem Kommandanten des Kurses oder zwecks Bestätigung uns zukommen. Über den Entscheid zu Ihrem Gesuch werden Sie direkt unterrichtet, evtl. aber erst während der Dienstleistung.
Der Entscheid des Kommandanten ist formell endgültig. Bitte setzen Sie sich im Konfliktfall mit uns in Verbindung, damit wir das Mögliche erreichen können.
Wirkung
Wird Ihr Gesuch um persönlichen Urlaub bewilligt, so dürfen Sie die Truppe während der genehmigten Zeiten verlassen. Weisen Sie allenfalls andere Vorgesetzte auf diesen Umstand hin und versichern Sie sich der nötiger Transporte zu Bahnhof/Parkplatz. Während des Urlaubs unterstehen Sie weiter den militärischen Vorschriften, insbesondere betreffend Betäubungsmittel.
Können Sie aus zwingenden Gründen nicht rechtzeitig aus Ihrem Urlaub zurückkehren, informieren Sie umgehend das Kommando des Kurses. Sind Sie krank aber transportfähig, müssen Sie wieder einrücken.
Adresse Kommandant
Die Adresse Ihres Kdt
steht auf S. 6 des DB
Oder Fragen Sie die Hotline
+41 31 381 25 25