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Recht

Im Assessmentjahr sind zwei Arten von juristischen Veranstaltungen zu unterscheiden: «Pflichtfach Recht I» und «Pflichtwahlfach Recht II».

 

Wir differenzieren zwischen dem

  • Pflichtfach Rechtswissenschaft I, welches für alle Studierenden obligatorisch ist und dem
  • Pflichtwahlfach Rechtswissenschaft II, welches die Studierenden in der juristischen Vertiefung belegen.

Im Rahmen des Selbststudiums Rechtswissenschaft I bietet die HSG für fremdsprachige Studierende spezifische Tutorien an.

Das Selbststudiumskonzept legt besonderen Wert auf die Begleitung des selbstständigen Lernens. Mit speziellen Selbststudiumsgruppen für fremdsprachige Studierende (Studierende, welche Ihr/e Abitur/Matura oder ähnliches nicht in Deutsch abgelegt haben) besteht ausserhalb des Kontaktstudiums ein Angebot, um auch diese Studierenden mit sprachlichen Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Kursinhalte zu unterstützen. In reduziertem Tempo gehen die Tutoren neben dem Lehrstoff auf etwaige sprachliche Schwierigkeiten der Studierenden ein.

Die Studierenden sollen in den Selbststudiumsgruppen ausserdem die Gelegenheit erhalten, Verständnisfragen einzubringen und zu diskutieren. Der Lernkontext des Selbststudiums wird mit Hilfe von geeignetem Kursmaterial so gestaltet sein, dass fremdsprachige Studierende die anspruchsvollen Lernziele des Kurses Rechtswissenschaft I erreichen können.

Diese Gruppen sind im Biddingsystem integriert.

Im Pflichtfach Recht erhalten Sie im Herbstsemester einen Überblick über das Privatrecht.

 

Die Veranstaltung fokussiert auf folgende Themenblöcke:

  • Überblick über Zivilgesetzbuch (ZGB) und Obligationenrecht (OR) (u.a. ZGB‑Einleitungsartikel, Personenrecht, Grundbegriffe des OR, Entstehungsgründe der Obligation)
  • Vertragsentstehung (u.a. Vertragsfreiheit und Vertragsabschluss, Form der Verträge, Willensmängel, Stellvertretung)
  • Vertragserfüllung im Allgemeinen und bei besonderen Vertragsverhältnissen
  • Vertragsverletzung (u.a. Schuldner‑ und Gläubigerverzug, Nicht‑ und Schlechterfüllung, Hilfspersonenhaftung)
  • Gesellschaftsrecht: Grundlagen und Formen der Gesellschaften (Schwerpunkte: Einfache Gesellschaft und Aktiengesellschaft)

Im Pflichtfach Recht geht es im deutschsprachigen Track im Frühlingssemester um eine Einführung in die Grundlagen des Bundesstaatsrechts. Im englischsprachigen Track geht um eine Einführung in die Grundlagen des Verfassungsrechts und des Völkerrechts.

 

Die Veranstaltung fokussiert auf folgende Themenblöcke:
 

Deutschsprachiger Track:

  • Staat und Verfassungsstaatlichkeit
  • Recht als Grundlage und Schranke staatlichen Handelns
  • Bundesstaatlichkeit
  • Grundzüge des Regierungssystems / Politische Rechte
  • Grundrechte
  • Behördenorganisation
  • Rechtsetzung / Verfassungsgerichtsbarkeit
     

Englischsprachiger Track:

Einführung ins Verfassungsrecht

  • Rechtsquellen und Auslegung des Verfassungsrechts
  • Strukturprinzipien der Verfassung (Rechtsstaatprinzip, Bundesstaatsprinzip, Demokratieprinzip, Soziale Gerechtigkeit)
  • Schweizerisches Regierungssystem und Organisation der Behörden
  • Grundrechte
  • Verfassungsgerichtsbarkeit

Einführung ins Völkerrecht

  • Rechtsquellen und Subjekte des Völkerrechts
  • Recht der Vereinten Nationen
  • Internationale Menschenrechte
  • Humanitäres Völkerrecht
  • Völkerstrafrecht
  • Umweltvölkerrecht
  • Wirtschaftsvölkerrecht
  • Staatenverantwortlichkeit und internationale Streitbeilegung
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