Campus - 30.10.2019 - 00:00
30. Oktober 2019. Nachdem im Frühling 2018 missbräuchliche Spesenbezüge an einem Institut der Universität St.Gallen entdeckt wurden, hatten die Regierung und das Rektorat entschieden, alle Institute, Profit-Center und andere Einheiten intensiven Sonderprüfungen zu unterziehen. Von April bis Ende September 2019 haben Fachleute der kantonalen Finanzkontrolle, in wenigen Fällen Personen der Geschäftsleitenden Ausschüsse der Institute (GLA) sowie die Finanzabteilung der HSG mehrere Tausend Belege zu Spesenbezügen, Honoraren, Nebentätigkeiten und Transaktionen mit nahestehenden Personen sowie die sachgerechte Verwendung von Mitteln aus dem Kernhaushalt des Rechnungsjahres 2018 geprüft. In einzelnen Fällen wurde die Prüfung auch auf die Vorjahre ausgedehnt. Sie erfolgte anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs.
Vertiefte Abklärungen nötig
Die Fachleute haben dabei keine wesentlichen, systematischen Abweichungen von Vorschriften festgestellt. Das werten die Regierung und das Rektorat positiv. Die Sonderprüfungen haben aber auch ergeben, dass in einem Fall vertiefte Abklärungen mit den Beteiligten notwendig und insbesondere deren Stellungnahmen einzuholen sind. Dabei geht es um die Frage, ob Honorar-Zahlungen (keine Spesen) aus Drittmitteln von insgesamt rund 160'000 Franken über fünf Jahre regelkonform waren oder nicht.
Aufgrund der ersten Erkenntnisse hat der Universitätsrat als oberstes Gremium der Universität St.Gallen an seiner Sitzung vom vergangenen Montag beschlossen, dass mit den Beteiligten zeitnah Klärungen herbeizuführen sind. Der Universitätsrat wird auf der Grundlage dieser weiteren Erkenntnisse im Dezember 2019 darüber befinden, ob rechtliche Massnahmen eingeleitet werden müssen oder nicht. Wegen den laufenden Abklärungen sind derzeit keine weiteren Aussagen zur Angelegenheit möglich.
Erkenntnisse bestätigen eingeschlagenen Weg
Gleichzeitig haben die Sonderprüfungen die Bestrebungen der Universität St.Gallen zu einer klareren Regelung von potentiellen Interessenskonflikten in Fällen, bei denen Anstellungsverhältnisse von Ehegatten oder Partnern im gleichen Institut bestehen, bestätigt. Diese Regelungen werden derzeit von der Universität ausgearbeitet. Sie sollen im Frühjahr 2020 in Kraft treten.
Ebenfalls im Frühjahr 2020 führt die Universität St.Gallen ihr überarbeitetes Spesen- und Auslagenreglement ein. Es soll klarer regeln, welche Leistungen mit welchen finanziellen Mitteln vergütet werden dürfen. Dass diese Weiterentwicklung des aktuellen Reglements nötig ist, zeigen auch die Erkenntnisse der Sonderprüfungen. Sie haben bestätigt, dass in der Vergangenheit die Finanzierung von Generalabonnements, Smartphones und IT-Ausstattung sowie von Forschungsaufenthalten und Team-Anlässen unterschiedlich gehandhabt wurde. Es fehlten Regeln oder sie waren unklar formuliert.
Die Sonderprüfungen haben zudem bestätigt, dass auch die Auszahlung von Referentenhonoraren unterschiedlich gehandhabt wurde. Deshalb überabeitet die Universität derzeit das Reglement zu Auszahlungen an Dozierende für Tätigkeiten in der Weiterbildung.
Revision des Universitätsgesetzes
Die Erkenntnisse der Sonderprüfungen fliessen in die laufende Revision des Universitätsgesetzes ein und unterstreichen deren Notwendigkeit. Die Regierung und die Universität St.Gallen wollen mit der Gesetzesrevision die rechtlichen Grundsätze der Universität entflechten und modernisieren. Damit schaffen sie Transparenz, damit die Universität St.Gallen auch in Zukunft zu den führenden Wirtschaftsuniversitäten in Europa gehört. Teile der Revision betreffen eine nachhaltige Optimierung der Governance, des internen Kontrollsystems, der Compliance sowie der Aufsicht. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im Jahr 2022 beraten. Das neue Universitätsgesetz soll auf Beginn des Jahres 2023 in Vollzug treten.
Kommission für Nebenbeschäftigungen gewählt
Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2019 die neue Kommission für Nebenbeschäftigungen der Universität St.Gallen für die Amtsdauer vom 1. November 2019 bis 31. Oktober 2021 gewählt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
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