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Campus - 04.06.2019 - 00:00 

Notwendige Schritte eingeleitet

Die Finanzkommission und die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates haben sich in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit der Universität St.Gallen (HSG) beschäftigt. Die Themen Spesenaffäre, Nebenbeschäftigungen, Revision von Reglementen und Richtlinien, internes Kontrollsystem sowie das Universitätsgesetzt wurden geprüft. Die Kommissionen führten Gespräche mit Vertretern der Universität St.Gallen, prüften Unterlagen und liessen sich über Massnahmen zur Behebung der festgestellten Probleme informieren.

4. Juni 2019. Die beiden Oberaufsichtskommissionen haben vor der Prüfung der einzelnen Themen die Zuständigkeiten und den Prüfungsumfang untereinander geklärt. Nach Ansicht der beiden Kommissionen des Kantonsrates werden mit dem Massnahmenplan der Universität St.Gallen die aufgeworfenen Problemstellungen in angemessener Weise angegangen. Beide Kommissionen erwarten, dass die Erkenntnisse aus den Ereignissen, Berichten und Untersuchungen in die Revision der Gesetze und Reglemente einfliessen werden.

Umsetzung des Massnahmenplans verläuft nach Plan

Die Finanzkommission konnte sich zudem davon überzeugen, dass die Umsetzung des Massnahmenplans nach Plan verläuft. Die Finanzkommission wird die Umsetzung der Massnahmen aus der Perspektive der finanziellen Auswirkungen im Rahmen des ordentlichen Sitzungsrhythmus weiterhin aufmerksam verfolgen. Die Finanzkommission ist zuversichtlich, dass der eingeleitete Prozess einen Kulturwandel bei der Universität St.Gallen bewirkt, welcher die Institution insgesamt stärken wird.

Die Staatswirtschaftliche Kommission wird Ende 2019 zu den Ergebnissen der Prüfungstätigkeit in einer ausserordentlichen Berichterstattung Stellung nehmen. Die Befragungen und Auswertungen der Unterlagen zeigen bereits jetzt auf, dass im Rahmen der laufenden Totalrevision des Universitätsgesetzes Verbesserungen der Governance an der Universität St.Gallen umgesetzt, diverse Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten der einzelnen Organe und Gremien geklärt und die Mängel in den Organisationsstrukturen angepasst werden müssen.

Diese Meldung erschien zuerst als Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kanton St.Gallen.

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