Campus - 04.07.2024 - 11:00
Die «Aktion der Offenlegung» war im Zuge der Berichterstattung über die Institutsleitung am Institut für Supply Chain Management (ISCM-HSG) sowie die sogenannte «Plagiatsaffäre» vom damaligen Bildungsdirektor und Präsidenten des Universitätsrats der HSG, Stefan Kölliker, angestossen worden. Ihr Ziel war es, herausfordernde Thematiken innerhalb der HSG zu identifizieren, zu bereinigen und wenn nötig Handlungsoptionen für den Universitätsrat beziehungsweise das Rektorat auszuarbeiten. Studierende, Mitarbeitende, Forschende und Lehrende waren eingeladen, aktiv an der Selbstüberprüfung der Universität mitzuwirken. Die unabhängige Anlaufstelle, betreut von der Kanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG, nahm in einem Zeitraum von knapp drei Monaten 37 Meldungen entgegen, die meisten davon anonym.
Die HSG hat alle eingereichten Meldungen ausgewertet und wo nötig tiefgehend untersucht. In 27 der 37 eingegangenen Fälle waren keine zusätzlichen Massnahmen, Entscheidungen oder Anpassungen angezeigt. Ein Grund dafür war etwa, dass Meldungen frühere Fälle betrafen, die unabhängig von der Aktion der Offenlegung bewältigt und abgeschlossen worden sind. In zehn der 37 eingegangenen Fälle wurden weitere Schritte unternommen. Diese betrafen drei Meldungen zur wissenschaftlichen Integrität, sechs Meldungen zur Personalführung und eine Meldung betreffend sexuelle Belästigung, die allerdings nur einen indirekten Bezug zur Universität hatte. Bei Meldungen, die neue Sachverhalte betrafen, wurden die betroffenen Stellen und Personen, soweit klar benannt oder identifizierbar, zu Stellungnahmen aufgefordert sowie weitere Abklärungen vorgenommen. Mit Beendigung aller Abklärungen konnte nun ein summarischer Abschlussbericht erstellt werden.
Der Abschlussbericht, der kürzlich dem Universitätsrat vorgelegt wurde, zeigt, dass in zehn Fällen Massnahmen ergriffen wurden, um die Situation zu verbessern. Da viele Meldungen den Bereich der Doktorierenden betreffen, ist die bereits zuvor angestossene Doktoratsreform besonders hervorzuheben. Diese wurde im Mai 2023 vom Senat der Universität St.Gallen verabschiedet und wird zu substanziellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Doktorierende führen.
Auch bestätigte die «Aktion der Offenlegung» den Eindruck, dass die bestehenden Anlaufstellen nicht allen Universitätsangehörigen ausreichend bekannt waren. Deshalb wurde die neue Landingpage www.unisg.ch/beratung geschaffen, um die Informationen bzgl. Beratungsangeboten zu bündeln. Zur Bekanntmachung der URL, zur Sensibilisierung der Studierenden und Mitarbeitenden sowie um das Vertrauen in die zuständigen Stellen zu stärken, lief zum Start des Herbstsemesters 2023/24 während mehrerer Wochen eine Sensibilisierungs-Kampagne auf dem Campus.
Ein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die zur erfolgreichen Durchführung dieser Aktion beigetragen haben. Universitätsrat und Rektorat nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass keine strukturellen Missstände zu Tage getreten sind und nur wenige zuvor unbekannte Fälle gemeldet worden sind. Selbstverständlich können sich alle Angehörigen der Universität weiterhin vertrauensvoll an die zuständigen Anlaufstellen wenden.
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