Für jede Karrierestufe gibt es spezifische Anforderungen an eine Beförderung.
Beförderung von Assistenzprofessuren
Assistenzprofessorinnen und -professoren qualifizieren sich in der Regel durch ein wettbewerbliches Berufungsverfahren für ihre Stelle. Die Assistenzprofessur stellt eine Stelle einer akademischen Laufbahn dar, die bei Eignung eine Beförderung zur Assoziierten oder in bestimmten Fällen auf eine Ordentliche Professur ermöglicht.
Beförderung von Assoziierten Professuren
Eine Ordentliche Professur wird in der Regel ausgeschrieben und durch eine grosse Berufungskommission besetzt. Eine Beförderung von der Assoziierten Professur zur Ordentlichen Professur ist bei herausragenden Leistungen unter Finanz- und Fakultätsvorbehalt der School möglich. Im Falle einer Beförderung wird eine Berufungskommission für das Beförderungsverfahren eingesetzt.