Beförderung von Assistenzprofessuren
Assistenzprofessorinnen und -professoren qualifizieren sich in der Regel durch ein wettbewerbliches Berufungsverfahren für ihre Stelle. Die Assistenzprofessur stellt eine Stelle einer akademischen Laufbahn dar, die bei Eignung eine Beförderung zur Assoziierten oder in bestimmten Fällen auf eine Ordentliche Professur ermöglicht.
Die Beförderung kann nur erfolgen, wenn Mittel für eine Assoziierte Professur vorhanden sind. Sind diese MIttel durch die Abteilung (School) bereits bei der Ausschreibung der jeweiligen Stelle reserviert worden, befindet sich die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber auf einer Tenure-Track-Stelle. Stehen die Mittel noch nicht fest, befindet sie bzw. er sich auf einer Stelle mit Beförderungsoption.
In beiden Fällen findet nach spätestens sechs Jahren eine Evaluation auch im Vergleich mit internationalen Kolleginnen und Kollegen des Karrierestandes und Fachbereichs statt. Bei positiver Evaluation erfolgt die Beförderung.