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Reglemente

Durch Nutzung der IT-Services der Universität St.Gallen verpflichten Sie sich zur Einhaltung der hier publizierten Reglemente.

Benützungsvorschriften

Um die zweckgebundene Nutzung der Informatikinfrastruktur der Universität St.Gallen zu gewährleisten, erliess der Senatsausschuss gestützt auf Art. 35 Abs. 2 des Universitätsstatuts vom 25. Oktober 2010 Benützungsvorschriften für die HSG-IT-Services.

Die Benützungsvorschriften dienen der Gewährleistung eines ungestörten, wirtschaftlichen und sicheren Bezugs dieser Services.

Durch Ihren Bezug dieser Services (Gebrauch der persönlichen Benutzer-ID bzw. Login) akzeptieren Sie die Vorschriften und verpflichten sich, diese sowie ergänzende Regelungen und Weisungen bezüglich der Nutzung von IT-Dienstleistungen einzuhalten. Dies gilt auch bei indirektem Zugang (beispielsweise Zugriff via Internet-Serviceprovider).

Datenhandhabung

Die Weisung des Rektorats regelt die Ablage und Verarbeitung von elektronischen Daten. Sie gilt vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen.

Bestimmte Arten von Daten dürfen auch in nicht offiziellen HSG-Ablageorten abgelegt und bearbeitet werden, beispielsweise mit privaten Amazon, Google, surveymonkey, Dropbox oder Microsoft Accounts. Hierzu gehören:

  • Daten, die öffentlich ohne Einschränkung verfügbar sind wie z.B.
    • Publikationen und Jahresberichte;
    • Forschungsdaten unter der Open Access Lizenz;
    • Forschungsdaten, welche öffentlich zugänglich sind.

Die Empfehlungen von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (siehe http://www.privatim.ch), sowie der oder des kantonalen Datenschutzbeauftragten sind zu beachten.

Mehr zu den HSG-IT-Benützungsvorschriftenexpand_less

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