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Leute - 10.04.2017 - 00:00 

Geldwäschereibekämpfung bei Investmentgesellschaften

Wie können Investmentgesellschaften ihre Sorgfaltspflicht in der Geldwäschereibekämpfung umsetzen? Und genügen die vorhandenen Instrumente zu deren Durchsetzung? Diese Fragen hat Reto Luthiger in seiner Dissertation untersucht.

11. April 2017. Reto Luthiger hat als Anwalt ein grösseres Mandat betreut, als er mit Fragen bezüglich der Geldwäscherei an der Schnittstelle des Aktien- und Kollektivanlagenrechts konfrontiert wurde. Das war der Ausgangspunkt einer vertieften Auseindersetzung des Themas und seiner späteren Dissertation. In seiner Dissertation hat er die «Geldwäschereibekämpfung bei Investmentgesellschaften – Die Anteilsbeziehungen im Geldwäschereigesetz (GwG)» untersucht.

Sorgfaltspflicht in der Geldwäschereibekämpfung

Im Zentrum von Reto Luthigers Dissertation steht die Frage, wie Investmentgesellschaften ihre Sorgfaltspflicht im Geldwäschereigesetz umsetzen können. Das Geldwäschereigesetz ist auf Geschäftsbeziehungen ausgelegt. Aber im Gegensatz zu Vermögensverwaltern, Devisenhändlern, Banken, Effektenhändlern und anderen Finanzintermediären müssen Investmentgesellschaften ihre Sorgfaltspflichten auf Anteilsbeziehungen anwenden. «Während Geschäftsbeziehungen auf schuldrechtlichen Verträgen und damit der Vertragsfreiheit basieren, entstehen Anteilsbeziehungen üblicherweise von Gesetzes wegen und beruhen auf weitgehend zwingendem Aktienrecht», sagt Reto Luthiger. So bekämen Investmentgesellschaften von neuen Anteilsinhabern unter Umständen nicht einmal Kenntnis und zudem könne einem bestehenden Aktionär die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht entzogen werden. Trotzdem müssen die Investmentgesellschaften ihre Sorgfaltspflicht nachkommen. Deshalb hat Luthiger zu deren Durchsetzung mögliche zivil- und öffentlich-rechtliche Instrumente wie namentlich die aktienrechtlichen Meldepflichten, die Vinkulierungsvorschriften oder die börsenrechtliche Offenlegungspflicht in seiner Dissertation für Investmentgesellschaften geprüft.

Geldwäschereigesetz – ein Nischenthema

Reto Luthiger weiss, dass er ein Nischenthema untersucht hat. «Trotzdem erhoffe ich mir, dass die Behandlung und Gegenüberstellung einiger grundlegender Themen aus dem Aktienrecht, der Regulierung von kollektiven Kapitalanlagen und der Geldwäschereibekämpfung einen wertvollen Beitrag in diesem Rechtsbereich leisten kann», sagt er. «Falls meine Dissertation aber nicht die von mir erhoffte Publizität und Wahrnehmung erfahren sollte, eröffnete sie mir zumindest persönlich eine grosse fachliche und methodische Weiterentwicklung.» So zeigt er sich gegenüber einem möglichen Engagement in der Wissenschaft offen, bleibt aber derzeit weiterhin als Rechtsanwalt im Bereich Finanzmarktrecht tätig.

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