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Leute - 23.11.2016 - 00:00 

Rechtlich steht Gender Diversity nichts im Weg

Aus rechtlicher Sicht sind Frauen und Männer gleichgestellt. Trotzdem sind Frauen in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen deutlich untervertreten. Dass «Gender Diversity» in der Unternehmensführung möglich ist, hat Christian Rioult in seiner Dissertation herausgefunden.

24. November 2016. «Gender Diversity» wird in der Gesellschaft und in der Politik intensiv diskutiert. In der Unternehmensführung von börsenkontierten und privaten Unternehmen sind Frauen sowohl im Verwaltungsrat als auch in der Geschäftsleitung deutlich untervertreten. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass börsenkontierte Unternehmen eine Geschlechterquote in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung umsetzen sollen. Welche rechtlichen Massnahmen Unternehmen ergreifen können, um den Frauenanteil in der Unternehmensführung zu erhöhen, hat Christian Rioult in seiner Doktorarbeit «Gender Diversity in der Unternehmensführung» untersucht.

Förderung von Frauen rechtlich möglich

Christian Rioults Dissertation zeigt auf, dass eine Verwirklichung von Gender Diversity in der Unternehmensführung mittels entsprechender Ausgestaltung der Pflichten und Aufgaben des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung bereits heute möglich ist. «Aus rechtlicher Sicht stehen den Unternehmen nach geltendem Recht eine Vielzahl an Möglichkeiten offen, die Vertretung von Frauen in der Unternehmensführung zu fördern», sagt Rioult. Die Unternehmen könnten die Statuten und Organisationsreglemente so ausgestalten, dass beide Geschlechter zwingend zu einem gewissen Prozentsatz in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung vertreten sein müssten.

Vorschlag des Bundesrates analysiert

Da aus rechtlicher Sicht Geschlechterquoten in Unternehmen bereits heute möglich wären, hat Christian Rioult auch den Vorschlag des Bundesrates, eine staatliche Geschlechterquote für den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung von börsenkontierten Unternehmen einzuführen, analysiert. «Für als auch gegen die Einführung von Geschlechterquoten für die Unternehmensführung sind viele stichhaltige Gründe anzuführen.» Seine eigene Analyse führte ihn zum Ergebnis, dass eine staatliche Geschlechterquote eher kritisch zu hinterfragen ist. Rioult bezweifelt, dass der tiefgreifende Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, der für die Verwirklichung von Gender Diversity in der Unternehmensführung benötigt wird, mit staatlichen Massnahmen erzwungen werden kann. Vielmehr solle sich der Staat darauf beschränken, entsprechende Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu schaffen.

Wunsch: Objektive Diskussion

Die Diskussion zu Gender Diversity ist oftmals emotional und persönlich gefärbt. Rioult hofft, dass seine Dissertation einen Beitrag dazu leisten kann, für eine gewisse Objektivität zu sorgen – bei Rechtsanwendern, aber auch beim Gesetzgeber und somit bei der Politik. Um selbst seine wissenschaftliche Erkenntnisse zukünftig in der Praxis umzusetzen, bereitet er sich derzeit für die Anwaltsprüfung vor.

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