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Zulassung zum Zweitstudium auf der Bachelor-Stufe

Voraussetzung für die Zulassung zum Zweitstudium auf der Bachelor-Stufe ist ein anerkannter Bachelor-Abschluss.

Im Falle einer Zulassung zu einem der folgenden Studienschwerpunkte (Majors) wird das Assessmentjahr angerechnet und Sie steigen direkt in das dritte Semester ein:

  • Betriebswirtschftslehre (BBWL), Unterrichtssprache Deutsch und Englisch
  • Volkswirtschaftslehre (BVWL), Unterrichtssprache Deutsch und Englisch
  • International Affairs (BIA), Unterrichtssprache Deutsch und Englisch
  • Rechtswissenschaften (BLaw), Unterrichtssprache Deutsch
  • Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften (BLE), Unterrichtssprache Deutsch

Ein direkter Einstieg in den Major Computer Science (Unterrichtssprache Deutsch) ist nicht möglich. Sie müssen sich für das Assessmentjahr (Informatik) bewerben.

Abhängig von Ihrem Vorbildungsausweis kommen unterschiedliche Zulassungsverfahren zur Anwendung.

Voraussetzungen

Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Schweizer Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich direkt zum Zweitstudium auf Bachelor-Stufe anmelden:

  • Fachfremder Bachelor-Abschluss einer Schweizer Universität
  • Fachfremder Bachelor-Abschluss einer Schweizer Fachhochschule

Eine Liste der in der Schweiz anerkannten Hochschulen finden Sie auf swissuniversities.

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.

Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart in den jeweiligen Unterrichtssprachen Englisch und Deutsch das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Zulassungsauflagen

Vor Abschluss Ihres Bachelor-Studiums müssen alle Studierenden zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind ohne ECTS Credits möglich.

Vor Abschluss Ihres Bachelor-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. April
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. September – 30. November

Zur Online Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene „Allgemeine Bestimmungen/ Immatrikulationsvereinbarung“
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf – Formatvorlage
  • Studienberechtigungsausweis (Maturität oder ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente (Diplom, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement) falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, müssen im aktuellen Transcript mindestens 120 ECTS Credits an absolvierten Leistungen ausgewiesen sein.

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes

Wie geht es nach der Online-Anmeldung weiter?

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.

Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.

Bis zur Einreichung Ihres Abschlusszeugnisses ist Ihre Zulassung vorbehaltlich. Eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und Ihre Exmatrikulationsbestätigung (einfache Kopie) können Sie uns gerne bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38, Kalenderwoche 8) per Post zukommen lassen. Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg.

Liegt das Abschlusszeugnis bis Studienbeginn noch nicht vor, müssen Sie bis Ende der Kalenderwoche 38 bzw. Kalenderwoche 8 eine Studienabschlussbestätigung Ihrer Hochschule einreichen. Aus dieser Abschlussbestätigung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass sämtliche Studienleistungen, die für die Graduierung erforderlich sind, vorliegen. Aus der Bestätigung muss auch ersichtlich sein, wann Ihre Universität Ihr Abschlusszeugnis ausstellen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Studienabschluss auch eine Exmatrikulationsbestätigung einreichen müssen.

Wir senden Ihnen nach Prüfung der Dokumente eine Bestätigungsmail. Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, ist Ihre Zulassung definitiv.

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Voraussetzungen

Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für ein Zweitstudium auf Bachelor-Stufe bewerben:

  • Universitärer fachfremder Bachelor-Abschluss
  • Fachfremder Bachelor-Abschluss einer anerkannten ausländischen Fachhochschule.

Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ihr Studienabschlusszeugnis wurde von einer Universität verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
  • Sie haben alle Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule absolviert.
  • Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der das Diplom ausstellenden Hochschule erworben.

Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen

Wenn Sie Fragen zu Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.

Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart in den jeweiligen Unterrichtssprachen Englisch und Deutsch das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerbende ist gesetzlich begrenzt. Da die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, werden ausländische Studienbewerbende mit anerkannter internationaler Vorbildung über ein Auswahlverfahren an die Universität St.Gallen zugelassen.

Die Bewerbenden mit den besten Bewertungen in diesem Auswahlverfahren werden zum Studium zugelassen. Ihre Schulnoten (z.B. Abiturnoten) werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.

Sie müssen das HSG Auswahlverfahren in der Sprache ablegen, die Sie als Unterrichtssprache für das erste Studienjahr (Assessmentjahr) gewählt haben.

Schweizer oder Liechtensteinische Staatsbürger und Bewerbende mit einer Schweizer Niederlassungsbewilligung C werden nicht über das Auswahlverfahren sondern direkt zum Studium zugelassen, sofern sie über einen anerkannten internationalen Vorbildungsausweis verfügen.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Der Studienstart im Frühjahrssemester ist nur möglich, wenn Sie ohne HSG Auswahlverfahren zugelassen werden können. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Oktober - 30. April
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. September – 30. November

Zur Online Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene Immatrikulationsvereinbarung
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf – Formatvorlage
  • Studienberechtigungsausweis (Maturität, ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, müssen im aktuellen Transcript mindestens 120 ECTS Credits an absolvierten Leistungen ausgewiesen sein. Bei „Joint Degrees“ sind Transcripts von jeder beteiligten Hochschule inklusive Erklärungen zum Studienprogramm einzureichen.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien “Amtlich beglaubigte Dokumente und Übersetzungen“.

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes

Wie geht es nach der Online-Anmeldung weiter?

Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Spätestens vier Wochen nach der vollständigen Online-Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit den Log-in Daten der Online-Anmeldung auf Ihr Postfach zugreifen.

Wenn Sie Ihre Bewerbung vollständig eingereicht haben und über einen anerkannten internationalen Vorbildungsausweis verfügen, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Informationen zum HSG Auswahlverfahren in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach).

Für das Auswahlverfahren stehen zwei Termine zur Verfügung (nur ein Termin pro Jahr wählbar): Kalenderwoche 7 oder Kalenderwoche 23.

Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit den Log-in Daten der Online-Anmeldung auf Ihr Postfach zugreifen.

Das Auswahlverfahren findet online statt. Etwa 10 Tage vor der Durchführung des computergestützten Online-Tests erhalten Sie eine E-Mail direkt von unserem Testanbieter mit wichtigen Informationen. Abhängig vom Ergebnis des Online-Tests werden Sie per E-Mail eingeladen ein Video-Interview aufzuzeichnen.

Spätestens am Donnerstag Mittag nach dem Online-Test wird der Status in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto entsprechend angepasst. Sollten Sie dazu eingeladen werden, ein Video-Interview aufzunehmen, wird der Status in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto spätestens 21 Tage (3 Wochen) nach der Aufnahme des Videos angepasst. Bitte loggen Sie sich in Ihr Online Anmeldung Benutzerkonto ein, um den Zulassungsstatus zu prüfen.

Jeweils einige Tage nach dem definitiven Entscheid erhalten Sie die Verfügung (Zulassung, Absage) in Ihr elektronisches Postfach. Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit den Log-in Daten der Online-Anmeldung auf Ihr Postfach zugreifen.

Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:

  • Abschlusszeugnis und Diploma Supplement (falls ein solches von der der Hochschule ausgestellt wird)
  • Akademisches Diplom 
    Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Abschlusszeugnis zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted). 

Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.

Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail. 

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.

Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.

Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:

  • Abschlusszeugnis und Diploma Supplement (falls ein solches von der der Hochschule ausgestellt wird)
  • Akademisches Diplom 
    Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Abschlusszeugnis zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted). 

Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38 bzw. 8) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.

Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Formatvorlage

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Zulassungs- und Anrechnungsstelle
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zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

Persönlich (05-003)
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