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HSG Ethikkommission

Die HSG Ethikkommission berät Forschende der Universität St.Gallen zu forschungsethischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten.

Vorgehen zur ethischen Beurteilung von Forschungsprojekten

Es wird dringend empfohlen, schon vor Beginn eines Forschungsprojekts ethisch und rechtlich relevante Aspekte in die Projektplanung einzubeziehen.

Allen HSG-Forschenden steht eine Checkliste zur Verfügung, um die ethische Unbedenklichkeit eines Forschungsvorhabens einzuschätzen und zu beurteilen, ob eine Begutachtung durch die Ethikkommission der Universität St.Gallen angezeigt ist.

Falls Sie mindestens eine der Fragen in der Checkliste mit «Ja» beantwortet haben:
Wir empfehlen Ihnen, einen Antrag bei der Ethikkommission einzureichen. Füllen Sie dazu bitte das Antragsformular aus und reichen Sie es mit allen notwendigen Beilagen bei der Geschäftsstelle der Ethikkommission ein: ekunisg.ch.

Für Forschungsvorhaben, die in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Humanforschung (HFG) fallen, ist die Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) zuständig.

Falls Ihr Projekt aufgrund der Checkliste als unbedenklich angesehen werden kann:
Das Projekt kann ohne weitere Prüfung durchgeführt werden. Für ethisch unbedenkliche Projekte kann auf Verlangen eine Unbedenklichkeitserklärung der Ethikkommission ausgestellt werden (z.B. für eine Publikation oder einen Förderantrag). Dazu reichen Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Checkliste bei der Geschäftsstelle der Ethikkommission ein: ekunisg.ch.

Falls Sie glauben, das Projekt sollte begutachtet werden, obschon keines der Kriterien der Checkliste erfüllt ist, können Sie selbstverständlich jederzeit einen Antrag auf Begutachtung stellen.

Fragen und Antworten

Antragsberechtigt sind Mitglieder des Lehrkörpers und wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität St.Gallen mit abgeschlossener Promotion. Bei studentischen Abschlussarbeiten und Dissertationen können Anträge über die betreuenden Personen eingereicht werden.

Die Ethikkommission nimmt Anträge in den folgenden Zeitfenstern entgegen:

Herbstsemester: Während der gesamten Vorlesungszeit.
Frühjahrsemester: Bis 2 Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit.

(Ausserhalb dieser Eingabefenster wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an die Geschäftsstelle der Ethikkommission: ekunisg.ch.)

Die Kommission prüft und begutachtet alle Anträge sorgfältig. Im Normalfall werden Anträge innerhalb von 3-4 Wochen bearbeitet.

Weder eine Unbedenklichkeitserklärung noch ein Entscheid der Ethikkommission entbindet Wissenschaftler/innen von ihrer Verantwortung für das eigene Handeln. Es gelten die Normen guter wissenschaftlicher Praxis, die HSG-Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens sowie die massgeblichen Gesetze von Bund und Kanton. ​​​​​

Die Arbeit der HSG Ethikkommission stützt sich auf zwei Erlasse: 
Reglement Ethikkommission der Universität St.Gallen
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens der Universität St.Gallen

Die folgende Liste liefert eine Übersicht über die Prinzipien, an denen sich die HSG Ethikkommission bei der Begutachtung von Projekten orientiert:

  1. Studien sollten mit einem klaren Ziel geplant werden. Wissenschaftliche Qualität und Transparenz müssen gewährleistet sein.
  2. Die Planung und Durchführung einer Studie sollte im Bewusstsein für die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, Umwelt und Natur stattfinden. Forschende stehen in der Pflicht, mögliche Schäden und Risiken in Verbindung mit ihrer Forschungsarbeit vorgängig zu erkennen, zu bedenken und Sorgfaltsmassnahmen einzuhalten.
  3. Die Finanzierung einer Studie sowie potenzielle Interessenkonflikte müssen offengelegt werden.
  4. Externe Studienteilnehmende und Projektmitarbeitende müssen im Voraus vollständig über den Zweck, das Vorgehen und den Inhalt der Studie informiert werden. Ihre Rolle in der Studie und die Implikationen einer Teilnahme sowie allfällige Risiken einer Teilnahme müssen klar verständlich sein.
  5. Die Teilnahme an einer Studie muss freiwillig erfolgen und die Teilnehmenden müssen einer Teilnahme in angemessener Weise zustimmen.
  6. Die Anonymität der Teilnehmenden muss jederzeit gewährleistet sein und die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sollten bis zur Publikation der Studienergebnisse vertraulich behandelt werden.
  7. Physische oder psychische Beeinträchtigungen der Teilnehmenden müssen vermieden werden.
  8. Die gesammelten Forschungsdaten müssen jederzeit sicher aufbewahrt werden (betrifft auch die Langzeitspeicherung) und nur Berechtigte sollten Zugriff auf die Daten haben.
  9. Die Verwendung oder Verknüpfung von bestehenden Datensätzen, die für einen anderen Zweck generiert wurden, sowie die Verwendung von administrativen oder besonders schützenswerten Personendaten, bedürfen besonderer Genehmigungen.

Der Senat wählt die Mitglieder der Ethikkommission jeweils für zwei Jahre und sorgt für eine verhältnismässige Vertretung der Schools. Aktuelle Mitglieder (Wahlperiode Februar 2023 bis Januar 2025):

Prof. Dr. Antoinette Weibel (Präsidentin)
vakant (SCS)
Prof. Dr. Klaus Dingwerth (SEPS)
Prof. PhD Tomi Laamanen (SoM)
Prof. Dr. Markus Müller-Chen (LS)
Prof. Dr. Paul Söderlind (SoF)
Prof. Dr. Florian Wettstein (SHSS)
Dr. Georg Fischer-Varvitsiotis (Mittelbau)

Ersatzmitglieder
Prof. Dr. Daria Berg (SHSS)
Prof. Dr. Thomas Beschorner (SHSS)
Prof. Dr. Timo Boppart (SEPS)
Prof. Dr. Lukas Gschwend (LS)
Prof. Dr. Isabella Hatak (SoM)
Prof. Dr. Simon Mayer (SCS)
Dr. Florian Krause (Mittelbau)

Kontakt

Dr. Karim Bschir
Geschäftsführer HSG Ethikkommission
Tellstrasse 2
CH-9000 St. Gallen
ekunisg.ch

Formulare und Downloads

Reglemente

Weiterführende Links

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