| Universitätsrat |
Der Universitätsrat ist das oberste Organ der HSG. Er wird vom Kantonsrat des Kantons St.Gallen gewählt und besteht aus elf Mitgliedern. Präsident ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements. |
| Senat |
Der Senat ist unser oberstes akademisches Organ. Ihm gehören die Professorinnen und Professoren der HSG an. Dies sind etwa 80 Personen. Der Präsident oder die Präsidentin sowie fünf weitere Angehörige vertreten den Mittelbau und die Studentenschaft im Senat. |
| Rektorat |
Die Leitung der Universität obliegt Rektor und Rektorat. |
| Mittelbau |
Der Mittelbau vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Zu den Mitgliedern zählen die ständigen Dozierenden, Nachwuchsdozierenden und Lehrbeauftragten sowie die Assistierenden und Wissenschaftlichen Mitarbeitenden. |
| Studentenschaft |
Die Studentenschaft vertritt die Interessen der Studierenden in wichtigen Gremien und erbringt Dienstleistungen für die Studierenden. |
| Schools |
Wir führen neu fünf Schools. |
| Institute |
Die HSG-Institute leisten einen grossen Teil der Nachwuchsarbeit in der Forschung. Sie bilden Institutsmitarbeitende an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis aus und fördern somit die Entstehung von Spin-off Unternehmen aus unserem Umfeld. |