Zulassung zum Lehrprogramm Buch- und Medienwirtschaft
Das interdisziplinäre Lehrprogramm Buch- und Medienwirtschaft (LBW) ist auf der Bachelor-Stufe angesiedelt. Die absolvierte Zusatzqualifikation wird mit einem universitären Zertifikat ausgezeichnet.
Es handelt sich um ein deutschsprachiges Lehrprogramm, das nur zum Herbstsemester begonnen werden kann.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Lehrprogramm Buch- und Medienwirtschaft wird zugelassen, wer an der Universität St.Gallen
- in der Bachelor-Ausbildung studiert oder
- auf der Master- oder Doktoratsstufe studiert oder
- zu einem früheren Zeitpunkt einen akademischen Abschluss erworben hat.
An anderen schweizerischen Universitäten immatrikulierte Studierende werden zugelassen, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung
- im Bachelor-Studium befinden und den Erwerb von wenigstens 60 Credits nachweisen können oder
- im Master- oder im Doktoratsstudium befinden.
Die Wahl der Studienrichtung ist für die Zulassung nicht massgebend.
Die Zulassung externer Studierender erfolgt nach einer Prüfung des Einzelfalles.
Anmeldung und Termine für HSG-Studierende
Für HSG-Studierende ist eine Anmeldung bis zum Ende der Nacheinschreibefrist in Kalenderwoche 39 möglich. Einzureichen ist nur das entsprechende Formular (s. rechts unter Downloads). Die Einschreibung zum zweiten Semester führen Sie bitte mit ihrer Semestereinschreibung für das reguläre Studium im Serviceportal durch.
Anmeldung und Termine für externe Studierende
Anmeldeschluss für externe Studierende ist der 30. April des Jahres. Die Anmeldung erfolgt online.
Den unterschriebenen Dokumenten aus der Online-Anmeldung beizulegen sind:
- Zahlungsbestätigung Anmeldegebühr
- Kopie Personalausweis (Pass oder ID)
- Original-Wohnsitzbestätigung zum Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses (nur sofern der Wohnsitz in der Schweiz war)
- Kopie des Ausländerausweises
- Deutschnachweis
- Bisherige Zeugnisse (mindestens 60 ECTS)
- Immatrikulationsbestätigung einer Schweizerischen Universität
Eine Semester- oder Studiengebühr ist von externen Studierenden nicht zu entrichten. Die Einschreibung zum zweiten Semester führen Sie bitte wie reguläre HSG-Studierende im Serviceportal durch.