Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen stellen die fachlichen Voraussetzungen für das Studium auf der Master-Stufe sicher. Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich um Pflichtleistungen aus dem jeweiligen Bachelor-Studium.
Ergänzungsleistungen und Nachweise
Abhängig von Ihrem Studienabschluss können bei der Zulassung zum Master-Studium Auflagen in Form von Ergänzungsleistungen festgelegt werden. Ergänzungsleistungen werden unterteilt in veranstaltungsbedingte Prüfungsleistungen und Nachweise (Sprachen, Buchhaltung). Veranstaltungsbedingte Prüfungsleistungen beziehen sich auf die Pflichtkurse des jeweiligen Bachelor-Studiums.
Beachten Sie bitte
Ergänzungsleistungen müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums ablegen und bestehen. Ist der Nachweis nicht erbracht, wird das Studium auf der gewählten Stufe sistiert. Auch ein Austauschstudium ist in diesem Falle nicht mehr möglich. Ausgenommen davon sind die Sprachnachweise und der Nachweis ausreichender Buchhaltungskenntnisse, die Sie bis Ende des Master-Studiums nachholen können.
Anrechnung von Ergänzungsleistungen
Leistungen, die im Rahmen eines Fachhochschulstudiums absolviert wurden, können nicht angerechnet werden. Ebenfalls keine Anrechnungen sind bei der Zulassung zu den Masterprogrammen mit der «Basketlösung» möglich (MBI/IMT, MSC, MAccFin, MBF, MUG, SIM).
Handelt es sich um Master-Programme die nicht unter die Richtlinien der «Basketlösung» fallen, können Anrechnungen bereits erbrachter Studienleistungen beantragen werden, sofern die beantragten Leistungen
- inhaltlich und im Umfang äquivalent zur jeweiligen Ergänzungsleistung sind,
- im Rahmen eines universitären Studiums absolviert wurden,
- eine genügende Note ausweisen und
- sofern keine Sperrung in der relevanten Studienrichtung vorliegt.
Sprachnachweise
Studierende mit einem externen Bachelor- oder Master-Abschluss müssen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen.
Buchhaltungsnachweis
Studierende der Universität St.Gallen müssen den Nachweis genügender Buchhaltungskenntnisse erbringen. Externe Nachweise sind anrechenbar. Es gibt keine Möglichkeit, eine Buchhaltungsprüfung nach Aufnahme des Studiums an der HSG extern abzulegen. Ausführliche Informationen können Sie den Ausführungsbestimmungen entnehmen.