Grundlagenforschungsfonds (GFF)
Aus Mitteln des GFF werden vorwiegend Forschungsprojekte von Mitgliedern des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen Institute gefördert.
Die folgenden Personengruppen sind antragsberechtigt:
- Postdoktoranden - «Postdocs» (jedoch nur für ihre eigenen Projekte, nicht für weitere Mitarbeiter)
- vollamtliche Dozenten
- Privatdozenten
- Professoren
Die Unterstützung besteht in der Übernahme der Lohnkosten für die Projektmitarbeiter, sowie in Beiträgen an weiteren Forschungskosten.
Mit dem GFF können die folgenden Projektvarianten finanziert werden
Postdoc-Förderung
- Förderdauer: max. 36 Monate
- jährlich: max. CHF 100'000
- Anstellungsgrad: max. 75%
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Anschubfinanzierung für qualifizierte Drittmittel (SNF, EU, KTI)
- Vorbereitung eines späteren Antrages auf Projektförderung bei SNF, EU oder KTI
- Förderdauer: max. 12 Monate
- auch mehrere HSG-Antragsteller möglich
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Projektförderung «Einzelprojekte»
- Förderdauer: max. 36 Monate
- Förderbetrag: max. CHF 100'000 (kann auf mehrere Jahre verteilt werden)
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Projektförderung «Kooperationsprojekte»
- Mehrere HSG-Antragsteller aus verschiedenen Instituten, Lehrstühlen etc.
- Förderdauer: max. 36 Monate
- Förderbetrag gesamt: max. CHF 300'000 (kann auf mehrere Jahre verteilt werden)
- Förderbetrag je HSG-Gesuchsteller: max. CHF 100'000
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Das GFF-Antragsformular und die Grundsatzbeschlüsse der Foko (mit weiteren Informationen zur Förderpolitik des GFF) finden Sie rechts.