Grundlagenforschungsfonds (GFF)

Aus Mitteln des GFF werden vorwiegend Forschungsprojekte von Mitgliedern des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen Institute gefördert.

Die folgenden Personengruppen sind antragsberechtigt:

  • Postdoktoranden - «Postdocs» (jedoch nur für ihre eigenen Projekte, nicht für weitere Mitarbeiter)
  • vollamtliche Dozenten
  • Privatdozenten
  • Professoren

Die Unterstützung besteht in der Übernahme der Lohnkosten für die Projektmitarbeiter, sowie in Beiträgen an weiteren Forschungskosten.

Mit dem GFF können die folgenden Projektvarianten finanziert werden

  Postdoc-Förderung

  • Förderdauer: max. 36 Monate
  • jährlich: max. CHF 100'000
  • Anstellungsgrad: max. 75% 

  Anschubfinanzierung für qualifizierte Drittmittel (SNF, EU, KTI)

  • Vorbereitung eines späteren Antrages auf Projektförderung bei SNF, EU oder KTI
  • Förderdauer: max. 12 Monate
  • auch mehrere HSG-Antragsteller möglich

  Projektförderung «Einzelprojekte»

  • Förderdauer: max. 36 Monate
  • Förderbetrag: max. CHF 100'000 (kann auf mehrere Jahre verteilt werden)

  Projektförderung «Kooperationsprojekte»

  • Mehrere HSG-Antragsteller aus verschiedenen Instituten, Lehrstühlen etc.
  • Förderdauer: max. 36 Monate
  • Förderbetrag gesamt: max. CHF 300'000 (kann auf mehrere Jahre verteilt werden)
  • Förderbetrag je HSG-Gesuchsteller: max. CHF 100'000

Das GFF-Antragsformular und die Grundsatzbeschlüsse der Foko (mit weiteren Informationen zur Förderpolitik des GFF) finden Sie rechts.

Weiterführende Informationen

Blick auf die Fensterfront des teilweise hell erleuchteten Zentralen Institutsgebäudes bei Nacht.

Downloads

Kontakt

Das GFF-Antragsformular senden Sie bitte per E-Mail an die Foko.

Sekretariat der Forschungskommission
Dufourstrasse 50
CH-9000 St.Gallen

 

Dr. Stefan Graf
Sekretariat Forschungskommission

Tel.: +41 (0)71 224 28 79
  |  
E-Mail: