Zulassung zum Master-Studium
Voraussetzung für die Zulassung zu unseren Master-Programmen ist ein fachähnlicher Bachelor-Abschluss oder ein universitärer Master-Abschluss in einer anderen Studienrichtung.
Erststudium-Master
Für die Aufnahme eines Master-Studiums ist ein anerkannter fachähnlicher Bachelor-Abschluss einer Universität oder einer Fachhochschule notwendig.
Zweitstudium-Master
Wenn Sie bereits über einen anerkannten universitären Master-, Diplom- oder Lizentiatsabschluss in einer fachfremden Studienrichtung verfügen, können Sie sich für ein Zweitstudium-Master anmelden.
Zulassung mit einem Fachhochschulabschluss
Mit einem FH-Abschluss in Wirtschaft können Sie mit Ergänzungsleistungen zu den betriebswirtschaftlichen Master-Programmen zugelassen werden, sofern Sie über einen Notenschnitt in ihrem FH-Abschluss von mind. 5,00 (2,00 D/A) verfügen.
Zulassung für ausländische Studienbewerbende
Bitte beachten Sie, dass für Studienbewerbende mit einem anerkannten ausländischen Reifezeugnis ein Zulassungstest erforderlich ist.
Programmspezifische Zulassungsbedingungen
Informieren Sie sich über die detaillierten Zulassungsbedingungen des jeweiligen Masterprogramms sowie die Informationen zu den Ergänzungsleistungen und den erforderlichen Nachweisen!
Doppelabschluss-Programme (DDP)
Einzelne Master-Programme bieten Doppelabschluss-Programme an. Für die Teilnahme an Doppelabschluss-Programmen können besondere Voraussetzungen verlangt werden. Die Zulassung zu einem Master-Programm gibt kein unmittelbares Recht auf die Teilnahme an einem Doppelabschluss-Programm. Eine Bewerbung für ein DDP kann erst nach der definitiven Zulassung zu einem Master-Programm erfolgen.
Zulassung Zusatzausbildung
Auf der Master-Stufe stehen Ihnen der Zusatzabschluss Wirtschaftspädagogik und das Lehrprogramm Wirtschaftsjournalismus zur Verfügung.
Sprachanforderungen
Sofern Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sie für die Zulassung zu einem deutschsprachigen Master-Programm fristgerecht einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen.
Sofern Ihre Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Sie für die Zulassung zu einem englischsprachigen Master-Programm fristgerecht einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse erbringen.