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FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem Master-Programm International Affairs and Governance (MIA).

Zahlen auf verschiedenen Platten.

In welchem Semester können MIA-Studierende in den Austausch gehen?
Austauschsemester sind im 2. oder 3. Term möglich, wobei der 2. Term empfohlen wird. Ein Austausch im 1. Term ist nicht möglich.

Kann ich schon zum Frühjahrssemester in den MIA einsteigen?
Ja. Allerdings können Sie sich erst jeweils im Herbstsemester für die Teilnahme an einem der Double Degree-Programme bewerben.

Ist es möglich, neben dem MIA berufstätig zu sein?
Wer neben dem Studium eine teilzeitliche Berufstätigkeit ausübt, hat die Möglichkeit, den MIA auf 8 Semester zu verlängern.

Kann man mit einem Lizentiat in Volkswirtschaftslehre und Jus - beispielsweise der Universität Zürich - direkt in den MIA eintreten?
Für externe BewerberInnen gelten die gleichen Voraussetzungen für den Eintritt in den MIA wie für HSG Bachelor-AbsolventInnen. Sie müssen den Pflichtbereich des (interdisziplinären) Bachelor in International Affairs (BIA) bzw. äquivalente Kurse ihres externen Abschlusses nachweisen. Fehlende Credits können während des MIA-Programms nachgeholt werden (siehe Link «Bewerbung und Zulassung»).

Ich habe den B.A. HSG mit Major BWL abgeschlossen. Welche Ergänzungsleistungen muss ich vor Eintritt in den MIA noch erbringen?
Auch für AbsolventInnen der Universität St.Gallen gilt, dass sie bei einem fachfremden Bachelor-Abschluss – also einem anderen Bachelor als dem BIA – die Kurse des BIA-Pflichtbereichs nachweisen bzw. entsprechende Ergänzungsleistungen erbringen müssen.

Müssen BewerberInnen für den MIA schon vor dem Studienbeginn Englischkenntnisse nachweisen?
Externe wie auch interne BewerberInnen müssen bereits bei der Bewerbung bzw. Anmeldung Englischkenntnisse auf Niveau II nachweisen. Alternativ werden TOEFL (paper-based 600, computer-based 250, internet-based 100) oder IELTS (minimum score: 7.5 academic version) akzeptiert. Damit soll sichergestellt werden, dass alle MIA-Studierende bereits zu Beginn des Studiums über ausreichende Englischkenntnisse verfügen (siehe Download «Ausführungsbestimmungen zu den Sprachen»).

Welche Tätigkeiten und Organisationen eignen sich für die Anerkennung von Praxis Credits?
Verlangt sind «qualifizierte Tätigkeiten im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und Recht», insbesondere Praktika beim Staat, bei internationalen staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen, Mandate bei politischen Behörden und anderen Institutionen der Öffentlichkeit. Bisher haben MIA-Studierende erfolgreich Praktika z. B. bei einer politischen Stiftung in Brüssel, beim Auswärtigen Amt in Berlin, bei NGOs in Thailand und Indien oder bei der Staatskanzlei des Kantons St.Gallen absolviert.

Wie kann ich mir Praxis Credits für mein Praktikum anrechnen lassen?
Beachten Sie zunächst die Ausführungsbestimmungen zu den Praxis Credits im MIA (siehe «Downloads»). Dann können Sie ein formloses Gesuch an die administrative Leitung stellen. Bei einem positiven Entscheid reichen Sie nach Beendigung der praktischen Tätigkeit einen Abschlussbericht bei der administrativen Leitung ein, welche zusammen mit dem Studiensekretär über die Anerkennung entscheidet. Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die während der Master-Stufe erbracht wurden.

Kann ich im MIA studieren, ein Austauschsemester absolvieren und im gleichen Zug zum Beispiel auch am Double Degree-Programm mit Sciences Po teilnehmen?
Diese Kombination ist nicht möglich, da Sie mindestens 60 Credits der Master-Stufe an der Universität St.Gallen erwerben müssen.

Weiterführende Informationen

Herbstlich gelber Zweig mit einem strahlend blauen Himmel als Hintergrund.

Weiterführende Links

Downloads

Kontakt

Dr. Daniela Engelmann
Administrative Leiterin

Tel.: +41 (0)71 224 31 33
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E-Mail: 
Fax: +41 (0)71 224 31 35