Pflichtwahlbereich
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Im Wahlfachstudium können Sie zwischen den Wahlfächern Mathematik und Rechtswissenschaft II (Strafrecht und Strafprozessrecht, Haftpflichtrecht, Zivilverfahrensrecht) wählen.

Sie können dabei je nach Ihrem Wissensbedarf und den Anforderungen des weiteren Studiums nach freiem Ermessen Ihre Prioritäten setzen. Wenn Sie schon im Assessmentjahr wissen, dass Sie künftig Recht studieren wollen, müssen Sie zusätzlich zu den Veranstaltungen des Pflichtfachs Recht auch das Pflichtwahlfach Rechtswissenschaft II belegen.
Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft II bzw. Mathematik
Inhaltliche Voraussetzung für den Major Rechtswissenschaft ist das Pflichtwahlfach Rechtswissenschaft II, für die übrigen Majors das Pflichtwahlfach Mathematik. Deshalb müssen Sie, wenn Sie das andere Pflichtwahlfach belegt haben, das dann benötigte Pflichtwahlfach parallel zur Bachelor-Ausbildung nachholen.
Inhaltliche Voraussetzung für den Major Rechtswissenschaft ist das Pflichtwahlfach Rechtswissenschaft II, für die übrigen Majors das Pflichtwahlfach Mathematik. Deshalb müssen Sie, wenn Sie das andere Pflichtwahlfach belegt haben, das dann benötigte Pflichtwahlfach parallel zur Bachelor-Ausbildung nachholen.
Wenn Sie den Major Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften belegen, müssen Sie im Assessmentjahr Mathematik absolvieren. Wenn Sie im Major Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind, aber im Assessmentjahr das juristische Pflichtwahlfach abgelegt haben, müssen Sie in der Bachelor-Ausbildung das Pflichtwahlfach Mathematik als Ergänzungsleistung nachholen.
Wenn Sie das juristische Assessment und damit die Veranstaltung Rechtswissenschaft II belegt haben, aber doch nicht in den Major Rechtswissenschaft, sondern den Major Rechtswissenschaften mit Wirtschaftswissenschaften einsteigen möchten, wird Ihnen die Veranstaltung Rechtswissenschaft II nicht mehr angerechnet werden können. Sie müssen also neben der Mathematik auch die Integrationsveranstaltung I: Strafrecht belegen.